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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

mich würde eine Sache doch brennend interessieren.

Ich mache neben meiner Ausbildung noch Promotion und gelte dadurch auch als Selbstständig. Mal angenommen ich werde nicht von meiner Firma nach der Ausbildung übernommen.

Bekomme ich dann bis ich was neues gefunden habe Arbeitslosengeld oder geht das nicht da ich ja selbstständig bin??

Diese Promotion mach ich nicht sehr oft und das war immer nur ein kleiner Nebenverdienst und viel bekomme ich dabei ja auch nicht raus.

Vielen Dank schonmal..

Chipie

Hi...

Tja, wenn auf deiner monatlichen Abrechnung ein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auftaucht solltest du Arbeitslosengeld bekommen...

Ansonsten solltest du mal in die FAQ des Arbeitsamtes schauen... da sollten alle deine Fragen beantwortet werden...

Hiho :-)

Ich würde ja mal behaupten, dass Dir Arbeitslosengeld zusteht, schliesslich zahlst Du als Azubi doch auch ein, oder nicht?:confused:

Bas

Hi, ja ich zahle regelmäßig ein..

Ich habs gefunden:

Arbeitslos ist auch, wer nur

eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung

oder

eine Tätigkeit als Selbständiger oder mithelfender Familienangehöriger von weniger als 15 Stunden wöchentlich

Danke:D Das beruhigt mich dann doch:)

Ich bin mir aber nicht ganz sichjer, in wie weit diese Einkünfte auf's Arbeitslosengeld angerechnet werden?!

Mit 15 Std./ Woche kannst Du schnell 1000 EUR (und mehr) in der Woche verdienen. Das wären mind. 4000 EUR im Monat. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht auf's Arbeitslosengeld angerechnet wird!

Gruß

GG

:) Ich glaube über die 15 Stunden komme ich nicht..:) Aber ich hoffe ja mal das der Fall nicht eintritt und ich weiter hier in der Firma arbeiten kann, denn der Markt in Berlin ist sehr schlecht..

Gruß

Chipie

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