Veröffentlicht 20. April 200322 j HiHo, ich bin gerade am fertigstellen meiner Projektdokumentation. Die geforderten 10 Seiten halte ich ein. In einer optisch ansprechenderen Form wächst die ganze Dokumentation jedoch um ca. 3-4 Seiten über diese Grenze hinaus. Was meinst Ihr, kann das Probleme geben? Maulwurf
20. April 200322 j Hallo, die Prüfungsausschüsse hier bei uns läst eine Toleranz von 5 Seiten zu. Es kommt immer drauf an, wie eng der Prüfungsausschuss das sieht. Frank
20. April 200322 j Wenn es zuviel wird, in den Anhang auslagern. entnommen aus: Ulis Pruefungs-Page Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang gehören nicht zur Seitennummerierung.
21. April 200322 j Hmm... mal sehen... sieht nunmal nicht so dolle aus z.B. eine Tabelle über zwei Seiten zu verteilen, oder ein neues Thema im letzten viertel einer Seite zu beginnen. Ich denke eine ansprechende Form ist da schon wichtig. Das effektiv nur 10 Seiten beschrieben sind, sollte dabei auffallen... :confused: :WD Maulwurf
21. April 200322 j Sollte es etwas größer werden als üblich muß man sich den größeren Umgang genehmigen lassen (jedenfalls wenn man auf der sicheren Seite stehen will). Mehr als 15 Seiten Umfang kann jedoch zur Disqualifikation führen.
21. April 200322 j Hallo Leute ich hab minus Deckblatt und Inhaltsverzeichnis nur 9 Seiten gibs dafür Punkteabzüge? soll ich lieber probieren das ganze breite darzustellen und paar Sätze mehr dazu schreiben oder ist es besser wenn ioch es so lasse? gucken die Prüfer steng an die Seitenzahl? danke
22. April 200322 j Original geschrieben von hund555 ich hab minus Deckblatt und Inhaltsverzeichnis nur 9 Seiten gibs dafür Punkteabzüge? [...] gucken die Prüfer steng an die Seitenzahl? Falls "Dein" Prüfer streng auf die Seitenzahl achtet, dann ist das sogar ein KO-Kriterium. Ich würde Dir also dringendst raten, noch 1 - 2 Seiten hinzuzufügen, damit auch nach Abzug von Bildern, Grafiken und Tabellen immer noch mindestens 10 Seiten übrig bleiben. gruß, timmi
26. April 200322 j was ich nicht verstehe: nirgendwo in der prüfungsordnung ist eine seitenzahl vorgeschrieben (bei uns in BaWü zumindest). Ist ein PA so blöd, die Anzahl der Seiten offen als Abwertungsgrund zu nennen, ist ein Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich... Gruß JDB
27. April 200322 j Original geschrieben von joderbaer was ich nicht verstehe: nirgendwo in der prüfungsordnung ist eine seitenzahl vorgeschrieben (bei uns in BaWü zumindest). Ist ein PA so blöd, die Anzahl der Seiten offen als Abwertungsgrund zu nennen, ist ein Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich... Wieso das denn? Diese Rahmenbedingung wird doch für alle Prüflinge dieser Sparte von der zuständigen IHK festgelegt. Auch wenn Juristerei wenig mit Logik zu tun hat: Nach Deiner Prämisse könnte ja ein Bonner IHK-Prüfling klagen, weil die Prüfungen in BaWü völlig anders ablaufen. gruß, timmi
28. April 200322 j Nochmal: In der Prüfungsordnung steht keine Begrenzung der Seitenzahl. Sollte ein Azubi durchfallen, weil er eine "Empfehlung" mißachtet, hat das vor Gericht keinen Bestand. JDB
29. April 200322 j Original geschrieben von joderbaer Nochmal: In der Prüfungsordnung steht keine Begrenzung der Seitenzahl. Sollte ein Azubi durchfallen, weil er eine "Empfehlung" mißachtet, hat das vor Gericht keinen Bestand. Als Nicht-Jurist muß ich jetzt doch noch einmal nachfragen: Heißt das, daß die diesbezüglichen (unterschiedlichen) Vorgaben (fast?) aller IHKn faktisch keinerlei Relevanz besitzen? - Und somit generell von niemandem beachtet werden müssen? Sollten so viele Verwaltungsrechtler, die solche Vorgaben schlußendlich verabschiedet haben, hier derart fundamental irren? gruß, timmi
29. April 200322 j Original geschrieben von timmi-bonn Sollten so viele Verwaltungsrechtler, die solche Vorgaben schlußendlich verabschiedet haben, hier derart fundamental irren? Nö. Im BBiG heisst es: §41 Prüfungsordnung Die zuständige Stelle hat eine Prüfungsordnung für die Abschlußprüfung zu erlassen. Die Prüfungsordnung muß die Zulassung, die Gliederung der Prüfung, die Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Prüfungszeugnisse, die Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung und die Wiederholungsprüfung regeln. Dem Ausbildenden werden auf dessen Verlangen die Ergebnisse der Zwischen- und Abschlußprüfung des Auszubildenden übermittelt. Der Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung erläßt für die Prüfungsordnung Richtlinien. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde. Die zuständige Stelle ist in dem Fall die zuständige IHK, die die Prüfung durchführt. Heisst, wenn sie zu den Richtlinien für die Prüfungsordnung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zusätzlich regelt, was zum Bestehen usw. notwendig ist, entspricht das dem Gesetz.
29. April 200322 j Nochmal: In "unserer" Prüfungsordnung steht keinerlei Begrenzung der Seitenzahl. Damit bleiben die Angaben zu 10 oder 15 Seiten das was sie sind: Empfehlungen! Nichtbestehen wegen etwas, daß nicht in der PO steht ist anfechtbar. JDB
30. April 200322 j Original geschrieben von timmi-bonn Falls "Dein" Prüfer streng auf die Seitenzahl achtet, dann ist das sogar ein KO-Kriterium. Ich würde Dir also dringendst raten, noch 1 - 2 Seiten hinzuzufügen, damit auch nach Abzug von Bildern, Grafiken und Tabellen immer noch mindestens 10 Seiten übrig bleiben. gruß, timmi also bei uns is das kein ko kriterium...denn es heist ausdrücklich max. 10 Seiten, das heisst man kann auch weniger haben....überhaupt liese sich da mit Schriftart, Schriftgröße und Zeichenabstand sowieso einiges drehen...ich denke 9 (Text)Seiten sind ausreichend....->IHK Nürnberg Ciao...
7. Mai 200322 j Ich habe mittlerweile 16 Seiten abzüglich 1 Deckblatt abzüglich 1 Inhaltsverzeichnis abzüglich 2 Glossar Seiten macht das 12 Seiten! Das dürfte in Ordnung sein ?!?
7. Mai 200322 j Original geschrieben von DBO also bei uns is das kein ko kriterium...denn es heist ausdrücklich max. 10 Seiten, das heisst man kann auch weniger haben.. Tja, "Daheim" in Nürnberg, halt. ..überhaupt liese sich da mit Schriftart, Schriftgröße und Zeichenabstand sowieso einiges drehen...[...] Siehste, DAS geht hier in Bonn halt nicht, weil es dazu verbindliche Vorgaben seitens "unserer" IHK gibt. gruß, timmi
8. Mai 200322 j Wir haben ebenfalls die Vorschriften für eine bestimmte Seitenanzahl (max.10) und eine Schriftgröße (11pt). IHK Dresden
10. Mai 200322 j ALs es bei uns in der Berufsschule drum ging, hat der Lehrer (der auch im PA sitzt) selbst gesagt, dass wenn es mit den Seiten zu knapp wird sollten wir doch den Zeilenabstand erhöhen...dann könnte man es ja auch besser lesen. Ansonsten halt: Deckblatt + Inhalt + 10 Seiten Doku + Anhang Bei mir sind es 16 Seiten geworden (Zeilenabstand 1,2). Gruss, Christoph
11. Mai 200322 j Original geschrieben von TigerClaw ALs es bei uns in der Berufsschule drum ging, hat der Lehrer (der auch im PA sitzt) selbst gesagt, dass wenn es mit den Seiten zu knapp wird sollten wir doch den Zeilenabstand erhöhen...dann könnte man es ja auch besser lesen. [...] Bei mir sind es 16 Seiten geworden (Zeilenabstand 1,2). Tjä, bei uns hätte er damit verloren. Hier sind 1,5-zeiliger Abstand fest vorgeschrieben. gruß, timmi
12. Mai 200322 j Hallo, ich hatte meine Prüfung bei der IHK Nürnberg und 14 Seiten Doku (Deckbl.+Inhaltsverz.+Doku). Leider gab es dafür Punktabzug (10-2) Grüße Markus
14. Mai 200322 j also ich sitze auch gerade über meiner doku und mach mir da so meine gedanken. ich habe: 1 seite: deckblatt 1 seite: inhaltsverzeichnis die zählen ja nicht soweit ich das mitbekommen habe. es haben schon welche aus unserer firma im winter prüfung gemacht und die hatten alle dokus mit 1,0 zeilenabstand und dann so ihre 12 seiten (manchmal mit deckblatt manchmal ohne) aber sind die prüfer so kulant und ziehen dann vielleicht auch einmal ne seite ab wenn 2 relativ große screenshots drin sind? denn ich will 2 rein bauen weil sie einfach zur verständlichkeit in die doku gehören und nicht in den anhang. was haltet ihr davon? ich hatte auch vor nen zeilenabstand von 1,2 zu machen
14. Mai 200322 j He Leutz, be iuns gibt es auch Leute die ihre Doku mit nur 6 Seiten abgegeben haben und da ergeben sich keine Anchteile daraus. Es kommt nicht auf Quantität an sondern auf den Inhalt.
14. Mai 200322 j Deswegen heißt es ja auch maximal x Seiten. Wenn alles wichtige in den 6 Seiten drin sind ist das ja in Ordnung. Normalerweise ist das aber relativ schwierig zu realisieren.
14. Mai 200322 j Original geschrieben von MoBaB [...] aber sind die prüfer so kulant und ziehen dann vielleicht auch einmal ne seite ab wenn 2 relativ große screenshots drin sind? [...] Tjä... die Prüfer gibt es genau so wenig wie die IHK. Bei uns kriegt jeder Prüfling ein Handout von der IHK, in dem die Vorgaben für die Doku drin stehen. Und dann liegt es an dem Prüfer, wie er mit Formfehlern umgeht. Das Spektrum geht von "KO-Kriterium" über "Punkteabzug" bis hin zu "Tolerieren". Hier mal die Vorgaben der IHK Bonn: Papier weiß oder Umweltschutzpapier (DIN-A4) Schnellhefter Schreibmaschine oder PC Schriftgröße 12 Punkt Zeilenabstand 1,5-zeilig Rand links 2 cm einseitig bedruckt Seitenzahl: min. 10 / max. 15 (Text) exkl. Deckblatt, Gliederung, Tabellen, Grafiken usw. Seiten numeriert Deckblatt: Titel, Name, Anschrift, Thema, Datum Fertigstellung hinter Deckblatt: Kurzdarstellg max. 1 Seite aussagefähige Gliederung projektbezogenes Glossar im Anhang Quellen als solche gekennzeichnet Zitate markiert ("...") und Quelle im Anhang bei Quelle = InterNet: Hardcopy und URL beigefügt Erklärung beigefügt "selbständig angefertigt" gruß, timmi
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