Veröffentlicht 13. Mai 200322 j Hallo, wer hat den eine Lösung zur 4. Aufgabe im Wiso-Teil? GTX PinselGerd
13. Mai 200322 j Lösung: 2 "Sind sie vorbestraft?" 3 "Sind sie Mitglied in einer Gewerkschaft" 5 "Welcher Religionsgemeinschaft gehören sie an" mfg Dataman
13. Mai 200322 j Ich habe: "Sind sie verheiratet?" "Sind sie Mitglied in einer Gewerkschaft" "Welcher Religionsgemeinschaft gehören sie an"
13. Mai 200322 j Original geschrieben von Dataman Lösung: 2 "Sind sie vorbestraft?" 3 "Sind sie Mitglied in einer Gewerkschaft" 5 "Welcher Religionsgemeinschaft gehören sie an" mfg Dataman hm da fehlt dir wohl min 1 punkt "Sind sie vorbestraft" wird z.B. gefragt bei Sicherheitsfirmen und muss auch beantwortet werden. schwangerschaft gehört noch dazu was nicht beantwortet werden muss
13. Mai 200322 j vorstrafen muss man IMMEr angeben mein ich, egal wo man arbeitet. aber verheiratet, reli und gewerkschaft hab ich auch
13. Mai 200322 j Ich habe auch 2 "Sind sie vorbestraft?" 3 "Sind sie Mitglied in einer Gewerkschaft" 5 "Welcher Religionsgemeinschaft gehören sie an" 2 Da Vorbestrafte bei einem Einstellungsgespräch nicht diskriminiert werden dürfen (Sonderfall Sicherheitsfirma) 3 Da es für den Arbeitgeben nicht relevant ist 5 Religionsfreiheit Ob man verheiratet ist wäre doch sinnvoll, wegen den Steuern, Familienzugehörigkeit usw. ?!
13. Mai 200322 j Die Frage nach der Schwangerschaft ist generell unzulässig. Sie stellt eine verbotene Diskriminierung der Frau dar. nachzulesen hier
13. Mai 200322 j In der Aufgabe stand: Einige der folgenden Fragen sollten vom Arbeitgeber in Bewerbungsgesprächen nicht gestellt bzw. müssen von Bewerbern nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Also ich habe: Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft? Sind Sie verheiratet? Welcher Religionsgemeinschaft gehören Sie an? Meiner Meinung nach ist die Frage "Sind Sie vorbestraft?" zulässig, z.B. in einer Sicherheitsfirma (den Fall hatte ich selber in der Familie). Des Weiteren muss Sie wahrheitsgemäß beantwortet werden -> hier darf und sollte man nicht lügen. Ob verheiratet oder nicht, geht den Betrieb nichts an, auch nicht in Bezug auf Steuern. Die werden ja vom Lohn des Mitarbeiters abgezogen und somit ist das seine Angelegenheit, ob er verheiratet ist oder nicht. Zu den anderen Sachen muss ich wohl nichts weiter sagen. Wenn was falsch an meinen Aussagen ist, dann korrigiert mich bitte. Gruß Annett
13. Mai 200322 j Ich habe ebenfalls: "Sind sie verheiratet?" "Sind sie Mitglied in einer Gewerkschaft" "Welcher Religionsgemeinschaft gehören sie an" Die Frage nach der Vorstrafe halte ich für gerechtfertigt, Gründe habt ihr ja schon genannt.
13. Mai 200322 j leute, ihr vergesst immer die schwangerschaft und gewerkschaft muss er jawohl wissen damit er weiss wie hoch der lohn sein muss oder nicht?
13. Mai 200322 j Original geschrieben von Lights@ver und gewerkschaft muss er jawohl wissen damit er weiss wie hoch der lohn sein muss oder nicht? Das Gehalt/Lohn ist nicht abhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit eines Einzelnen, sondern entweder vom Tarif, der für den Betrieb gilt (sprich, wenn der Betrieb verdi angeschlossen ist, der Arbeitnehmer in der IGMetall, dann gibts trotzdem den verdi-Tarif), von den betriebsüblich gezahlten Gehältern, oder nach Nase.
13. Mai 200322 j Ich habe auch 1 Gewerkschaft 2 Religion 3 Verheiratet Da das mit de Vorstrafen ja nicht nur in Sicherheitsfirmen gilt ! Das ist auch in Zeitarbeitsfirmen so, oder z.b. war ich hier oben bei Motorola beschäftigt da wird im Vorstellungsgespräch schonmal gefragt und denn kannste nen Polizeiliches Fürungzeugniss abgeben !! Vorher kommste nicht an die Handys !! lol und da gibt es bestimmt mehr Beispiele !! Sollte 99.5 % stimmen !! Gruß Gunnar Ps wenn die 0.5 % zutreffen habe ich wieder was dazugelernt !! :marine
13. Mai 200322 j Original geschrieben von Lights@ver da war auf jedenfall was mit schwangerschaft wenn ich nicht total verblödet bin Neee das war in frage 7: Für welche Mitarbeiter / - innen gild ein besonderer Kündigungsschutz 1 Handlungsbefollmächtigte 2 Azubis 3 Ungelernte 4 Pers über 45 5 Ausbilder ;-) 6 SCHWANGERE 7 Schwerbehinderte 8 Betriebsradmitglieder 9 Sicherheitsbeauftragte 10 Gewerkschaftsmitglieder 11 Verheiratete So hoffe es wurde Heller im dunkeln !! ;-) Gruß Gunnar PS Ups zitieren aus Prüfungen darf man doch oder ??? Wenn nicht bitte Löschen !!
13. Mai 200322 j Für welche Mitarbeiter / - innen gild ein besonderer Kündigungsschutz 1 Handlungsbefollmächtigte 2 Azubis 3 Ungelernte 4 Pers über 45 5 Ausbilder ;-) 6 SCHWANGERE 7 Schwerbehinderte 8 Betriebsradmitglieder 9 Sicherheitsbeauftragte 10 Gewerkschaftsmitglieder 11 Verheiratete Du hast die Frage verwechselt! Hier ging es um die Fragen des Unternehmers beim Bewerbungsgespräch! Also ich hab auch Gewerkschaft, verheiratet und Religion. Hab aber auch ne Weile überlegt...
13. Mai 200322 j Hallo, meiner Meinung nach gehört die Religionsangabe schon zu den zu beantwortenden Fragen, da sie eh auf der Steuerkarte steht bzw. somit für die Kirchensteuer relevant ist. Der Arbeitgeber erfährt es also eh. Ich habe die Gehaltsforderung genommen, da diese eh unrekevant ist, wenn man danach gefragt wird, kann man ja sagen, keine Gedanken darüber gemacht, und kann und muß nicht beantwortet werden. Die anderen Sachen habe ich auch.
13. Mai 200322 j Wenn du danach gehst, was der AG danach eh alles erfährt, würde verheiratet auch wegfallen, da das auch auf deiner Lohnsteuerkarte steht bzw. halt per Lohnsteuerklasse. Und viele wollen sogar, dass du gehaltsforderungen sagst, wenn du dich da bewirbst
14. Mai 200322 j Original geschrieben von chickie Wenn du danach gehst, was der AG danach eh alles erfährt, würde verheiratet auch wegfallen, da das auch auf deiner Lohnsteuerkarte steht bzw. halt per Lohnsteuerklasse. Die Steuerklasse sagt nicht unbedingt aus, ob verheiratet oder nicht. StKl 1: Ledige, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben usw.
14. Mai 200322 j Hi, also wir haben gestern extra noch mit unserem Gewerkschaftsfunktionär telefoniert. er meinte das man die Zugehörigkeit zu Gewerkschaft net nennen muss, da dies meist nachteilig für den Arbeitnehmer ausgelegt wird! Auch Die Religionszugehörigkeit muss man net nennen, da man nicht aufgrund seiner Religion diskriminiert werden darf, was einige Arbeitgeber wohl machen würden... Also Diese beiden lösungen sind wohl 100% richtig. Streitpunkt ist zwischen "Sind sie vorbestraft" und "sind sie verheiratet". Wie hier schon oft gesagt wird in bestimmten Berufenb ein polizeilisches Führungszeugnis benötigt um den Beruf antreten zu dürfen. Andererseits ergeben sich wahnsinnige Nachteile für einen Bewerber mit fast =% Aussicht auf den Job, wenn er sagt er wäre vorbestraft. Die Frage nach der Heirat ist theoretisch etwas persönliches, aber oftmals wird es für die Gehaltsrechnung ebnötigt. Gerade im öffentlichen Dienst hängt z.B. davon ab ob man mehr oder weniger Zuschläge bekommt. Also ich bin mir hier immer noch net sicher :confused: Beides sind für mich strittige Lösungen :confused: Nachtrag: Zu der Frage nach dem gehalt ist auf jeden Fall eine zulässige frage des Arbeitgebers. Wenn du da nen Wert nennst der halt niedrig ist, kann sich der Chef dann notfalls darauf berufen und die dann einen Vertrag mit diesem lohn anbieten. ( wenn nicht nen Tarifvertrag besteht oder sonstiges)
14. Mai 200322 j Es war aber im Aufgabentext die Rede auch davon, was der Arbeitgeber unterlassen sollte zu fragen. Und die Frage nach dem gehalt ist etwas das sehr oft vorkommt und auch legitim ist vom Arbeitgeber zu fragen Sorry, aber diese Antwort kann net richtig sein :mod:
14. Mai 200322 j Sicherlich erfährt der Chef bei der Lohnrechnung ob der Mitarbeiter verheiratet ist, aber hier ging es um das Bewerbungsgespräch. Vom Gespräch zur Einstellung ist es schon noch ein Stück...
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