Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Stimmt es wirklich, dass man zur mündlichen ( Präsentation ) das Berichtsheft mitnehmen muss?

sowas hab ich nämlich gar nicht. ( find ich sowieso überflüssig !)

Visualkasper :confused:

Geschrieben

Auszug aus § 39 BBiG

Zulassung zur Abschlußprüfung

(1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen,

1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und...

Wir mußten das Berichtsheft damals vorzeigen und nach dem Gesetz muß man auch eins führen ... spielt es da eine Rolle, ob das in der Einladung steht? Besser ist es, es mitzunehmen.

[ 11. Juni 2001: Beitrag editiert von: bimei ]

Geschrieben

IHK-Arnsberg:

Wir mussten Winter 2000 natürlich auch eins zur mündlichen mitbringen. Wurde aber nur oberflächlich mal reingeguckt. Da hätte alles drinstehen können. Wir hatten übrigens kein handgeschriebenes Heft, sondern ein selber gemachtes (PC,einzelne Blätter in Ordner oder gebunden).Das war vorher mit der IHK abgesprochen.

[ 12. Juni 2001: Beitrag editiert von: fertig2000 ]

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...