Veröffentlicht 13. Mai 200322 j Hallo Leute, ich wollte mal nachfragen wie ihr die Aufgabe gemeistert habt, inder man den Bezahlungsbetrag ausrechnen muss. Ich habe gedacht... Der PC kostet 999 Euro + 16 MWST = Bruttokaufpreis So wenn ich denn Skonto in abzug bringen will muss ich diese vom Bruootbetrag abziehen und das ist dann mein Überweisungsbetrag. Sehr ihr das genau so.... Troll
13. Mai 200322 j Hi ja, jetzt sehe ich das genau so. Nachdem ich nachgeschaut habe. In der Prüfung habe ich das leider nicht so gesehen Naja, dann werden es keine 100 % :bimei Gruss Marcel
13. Mai 200322 j Original geschrieben von Troll So wenn ich denn Skonto in abzug bringen will muss ich diese vom Bruootbetrag abziehen und das ist dann mein Überweisungsbetrag. Sehr ihr das genau so.... Ohne jemals die Aufgabe gesehen zu haben, oder ohne auch nur den geringsten Bezug bisher zur Aufgabe gehabt zu haben (ich darf sie bald kontrollieren) erstmal pauschal : falsch. Skonto wird vom Nettobetrag ermittelt. Erst dann kommt die Märchensteuer. Da aber beides prozentuall angegeben wird (im Normalfall), ändert sich am Ergebnis nix. Es ist nur eine kleine Formalität. Ein kleiner BWL-er.
13. Mai 200322 j Original geschrieben von Der Kleine Ohne jemals die Aufgabe gesehen zu haben, oder ohne auch nur den geringsten Bezug bisher zur Aufgabe gehabt zu haben (ich darf sie bald kontrollieren) erstmal pauschal : falsch. Skonto wird vom Nettobetrag ermittelt. Erst dann kommt die Märchensteuer. Da aber beides prozentuall angegeben wird (im Normalfall), ändert sich am Ergebnis nix. Es ist nur eine kleine Formalität. Ein kleiner BWL-er. Sehe ich genauso....habe in der Prüfung auch erst so gerechnet wie Troll, aber dann fiel mir das noch von unserem WWS in der Firma ein. Am Ergebnis ändert sich nichts, wird wohl nur Abzüge im Lösungsweg geben. gr33tz
13. Mai 200322 j Unsere Rechnungsabteilung sagte mir_ Nettopreis + MwSt = Bruttopreiabzgl Skonto = Zahlbarer Preis. Der Skonto ist eine Vergütung/Belohnung für besonders schnelle Zahlung. Würde er nicht genutzt werden, würden die Angaben des Bruttopreises etc. auf der Rechnung nicht mehr stimmen und diese somit undgültig da falsch! Also MUSS der Skonto vom Bruttobetrag abgezogen werden!!!
13. Mai 200322 j MACHT EUCH KEINEN STRESS ;-) Egal ob von Netto oder Brutto --> Es kommt IMMER das gleiche raus! 999,-- € + 16% = 1158,84 € - 3% = 1124,07 € oder 999,-- € - 3% = 969,03 € + 16% = 1124,07 € :marine
13. Mai 200322 j Original geschrieben von Slayer8 Unsere Rechnungsabteilung sagte mir_ Nettopreis + MwSt = Bruttopreiabzgl Skonto = Zahlbarer Preis. Der Skonto ist eine Vergütung/Belohnung für besonders schnelle Zahlung. Würde er nicht genutzt werden, würden die Angaben des Bruttopreises etc. auf der Rechnung nicht mehr stimmen und diese somit undgültig da falsch! Also MUSS der Skonto vom Bruttobetrag abgezogen werden!!! Nochmals! Das Ergebnis ist das Selbe. Wenn ich intern kalkuliere, kalkuliere ich auf den Nettopreis den Skonto mit Rein. Wenn ich eine Rechnung bezahlen solle, dann bezahle ich den Nettoendbetrag abzuglich Skonto. Auf diesen Rechnungsbetrag wird die Märchensteuer aufgeschlagen, welcher an das Finanzamt abgeführt wird. Ein Weg : Rechnungsbetrag : 999,00 € Skonto (3%) : -29,97 € Rechnungsendbetrag : 969,03 € + MWST : 155,05 € zu überweisen : 1124,08 € Zweiter Weg (IMHO falsch) Rechnungbetrag : 999,00 € + MWST : 159,84 € Rechnung brutto : 1158,84 € Skonto (3%) : -34,76€ zu überweisen : 1124,08 € Im Zweiten Weg bekommt das Finanzamt mehr Geld (welches mein Lieferant zu überweisen hat) und ich ziehe zuviel Skonto (16 % auf die MWST) ab. Folglich muesste mein Lieferant diesen Differenzbetrag (3 % auf 16 % von 999 €)=4,79 wieder von mir verlangen, da ich um genau diesen Betrag besser gestellt wäre.
14. Mai 200322 j Sagt mal, waren die 16% Mehrwertsteuer nicht schon in den 999€ drin? Wenn man einen Prospekt mit Preisen bekommt, sind in den Preisen fast immer schon die 16% enthalten...
14. Mai 200322 j Original geschrieben von BMAS Wenn man einen Prospekt mit Preisen bekommt, sind in den Preisen fast immer schon die 16% enthalten... Nicht wenn du ein Prospekt für Gewerbetreibende (also aus der geschäftswelt) erhälts. Oder bei der "Metro" etc. hast du meist Nettopreise angegeben (die Bruttopreise stehen nur ganz klein daneben. Dafür dürfen dort nur Gewerbetreibende hinein. Also Innerbetriebliche Angebote sind Nettoangebote.
14. Mai 200322 j Jupp stand auch da, das es der nettopreis ist der im Angebot steht. Hab auch erst die Mwst drauf gerechnet und dann den Skonto abgezogen:beagolisc
14. Mai 200322 j da stand irgendwie preis zzgl. 16% Mehrwertsteuer. also ich hatte auch zuerst Mehrwertsteuer drauf... wie sieht das denn mit rabatten aus...werden die vor oder nach mwst abgezogen?
14. Mai 200322 j hi, ich habe das auch so gemacht. habe erst die märchensteuer draufgerechnet und dann skonto gezogen. naja...hauptsache das ergebnis stimmt, dann gibt es wenigstens noch nen paar pünktchen dafür..... at
14. Mai 200322 j Leider wahr... Skonto wird vom Bruttobetrag abgezogen. Hab' grade in der Buchhaltung nachgefragt Hab umgekehrt gerechnet, das Ergebnis stimmt aber trotzdem. Dann wird's wohl hoffentlich Teilpunkte geben.
14. Mai 200322 j Wir haben in der Berufsschule gelernt: Netto + Mehrwert = Brutto und dann vom Brutto bzw dem kompletten Rechnungsbetrag Skonto abziehen. Hatten den ganzen Rechnungskram nochmal kurz vor der Prüfung wiederholt. Gruss, Tiger
14. Mai 200322 j Ich habe in Rechnungswesen und in Betriebswirtschaftlichen Prozessen jedesmal gelernt das Skonto vom Bruttobetrag berechnet wird. Sollte dies nicht stimmen, dann wären mir 7 Jahre lang Märchen erzählt worden!!
14. Mai 200322 j Skonto wird vom Bruttobetrag abgezogen, aldi weil auch ENDVERBRAUCHER Skonto bekommen können. .und für ENDVERBRAUCHER der Preis ohne MWST sowas von egal...... mal gucken ...wie waren im ReWe die Buchungssaetze*grübel* Forderungen 112.50 Skontoaufwendungen 3,50 an Waren 100 an UST 16 wenn ich net irre q.e.d....==> Bruttobetrag
14. Mai 200322 j Falsch, wir kaufen die Ware ein. Also: BGA Vorsteuer an Verbindlichkeiten Das war die Buchung des Rechnungseingang Bei Zahlung mit Skonto sieht das dann so aus! Verbindlichkeiten an Bank an BGA (Differenz) an Vorsteuer (Steuerberichtigung) Denke ich zumindest
14. Mai 200322 j ist ja faktisch dasselbe.. geht nur um die LOGIK, das es vom Bruttobetrag weggeht egal, ob einkauf oder verkauf....
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