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Änderung der Zeitregelung?


LuckyLuke

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Mir kam kurz nach der Prüfung der Gedanke, warum die Zeit nicht pauschaul für alle drei Prüfungsteile verwendet werden kann?

Man bekommt insgesamt 240 Minuten, u.U. natürlich mit Pausen.

Die darf man für GA1, GA2 und Wiso sich selbst aufteilen.

Warum ist das nicht so?

Mit dieser Regelung hätte ich sicher besser abgeschnitten.

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Ich habe es nicht amtlich, aber ich gehe davon aus, dass ich bestanden habe.

Ich habe zuviel richtiges geschrieben um irgendwo weniger als 30 Punkte zu bekommen.

Zusätzlich lief GA2 und Wiso einigermaßen super für mich.

Aber da bei GA1 die Zeit für mich viel zu knapp war, hätte ich gerne 20-30 Minuten von Wiso für Ga1 genommen, denn Wiso habe ich früher abgegeben als nötig.

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Original geschrieben von LuckyLuke

Mir kam kurz nach der Prüfung der Gedanke, warum die Zeit nicht pauschaul für alle drei Prüfungsteile verwendet werden kann?

Man bekommt insgesamt 240 Minuten, u.U. natürlich mit Pausen.

Die darf man für GA1, GA2 und Wiso sich selbst aufteilen.

Warum ist das nicht so?

Mit dieser Regelung hätte ich sicher besser abgeschnitten.

Eine zeitliche Regelung a la GH! und GH2 zusammen haette ich damals auch begruesst. Dann haette ich die Zeit, die bei GH2 zuviel war auf GH1 verwenden koennen.

Aber die selbst einzuteilenden Pausen meinst Du nicht ernst, oder?

Ueberlege mal, was dann passiert. Dann nehmen zwei zugleich Pause und koennen sich bei nem Zigarettchen austauschen, was sie denn wo geschrieben haben. Dann gehen sie wieder rein und korrigieren. Nicht sehr fair.

Der andere Ansatz waere: Nur einer darf immer zur Pause raus. Ist allerdings recht schwer zu bewerkstelligen bei 50-100 Prueflingen, oder?

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Original geschrieben von IT-FT

wenn ((der Mond auf die Erde knallt) und (die I*K sich ändert) und (wir alle bereits schon Rentner sind)) ... dann aber nur vielleicht dann könnte sowas möglich sein.

naja die eine Bedingung tritt wohl nie auf :cool:

stimmt, rentner werden wir mal ganrantiert nicht! bei den heutigen rentenreformen müssen wir wohl bis zum 200. lebensjahr arbeiten

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Mal ein Argument dazu: In der guten, alten Verordnung heisst es ja, dass z. B. die GAII 90 min dauern soll. Wenn einer nun 10 min von GAI dafuer mitverwendet, waere das nicht mehr gewaehrleistet. So wie es ablaeuft, ist es also in jedem Fall gesetzeskonform und fuer alle einheitlich, so dass sich niemand beschweren kann.

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