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geltenes Recht: Nutzung eines Wappens im I-Net


Beagol

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Hi,

einige habe es evtl. schon mitbekommen. Ich bastel gerade an einem Startportal für meine Heimatgemeinde. Als Identifikator wollte ich ein (von "die Murmel" erstelltes) Banner nutzen welches das Wappen der Gemeinde beinhaltet.

Da ich rechtschaffender Bürger bin und ich nicht gegen ein geltenes Recht verstoßen wollte, habe ich höflich bei der Gemeindeverwaltung angefragt, ob ich das Wappen verwenden dürfte.

Und jetzt der Hammer:

Nein! Ich darf es nicht.

Hier das Schreiben (den Boradregel entsprechend geändert):

Sehr geehrter Herr Sicking,

wie ich sehe, haben Sie die erbenene Erlaubnis zur Nutzung des Gemeindewappens auf Ihren Seiten ja nicht abgewartet sondern nutzen es bereits unerlaubt.

Anmerkung von mir:

Ich habe das Wappen mit Absenden meiner Mail an die Gemeinde mit auf die Homepage genommen, um ihnen die Möglichkeit zur Einsicht dessen Verwendung zu geben.

Die seite www.legden.net ist noch nicht offiziell gelauncht

Das trägt nicht gerade zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bei, wenn diese denn von Ihnen angestrebt werden sollte. Ihre Seite finde ich nicht schlecht, sie ist und bleibt aber ja wohl ein Zusammenschnitt verschiender bestehender Internetseiten der Gemeinde *** und etlicher Vereine, Clubs und auch Stammtische. Gegen die Idee ist absolut nichts einzuwenden, wenn sie weiter ordentlich und korrekt gemacht wird und eine gewisses Niveau behält, dann kann sie sicherlich auch sehr erfolgreich sein und aus der Sicht der Gemeinde kann das nur begrüßt werden. Je besser und öfter Legden im net präsent ist, je bekannter werden wir doch.

Das alles darf aber nicht davon ablenken, dass Ihre Seiten nicht der offizielle Internet-Auftritt der Gemeinde *** sind. Sie bringen das ja auch selbst dadurch zum Ausdruck, dass Sie den Link auf www.***.de als den "offiziellen Internetauftritt der Gemeinde" richtigerweise bezeichnen.

Das ist auch völlig korrekt. Trotzdem wissen wir aus Erfahrungen, dass dies nicht jeder Internet-Nutzer liest oder erkennt, so dass doch eine gewisse Verwechslungsgefahr zu Ihren Seiten besteht. Aus diesem Grunde kann ich nach Rücksprache mit Herrn Bürgermeister *** auch nicht das ok zur Nutzung unserers Wappens auf Ihrern Seiten geben. Das Wappen ist und bleibt Hoheitszeichen der Gemeinde *** und nicht ihrer Vereine, Gruppen, Clubs, Geschäfte, Betriebe oder gar Privatpersonen. Dann hätte letztlich jedermann unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung einen gleichen Anspruch auf Mitbenutzung des Gemeindewappens.

Die Mitbenutzung des Wappens haben wir daher in der Vergangenheit - mit Ausnahme der Benutzung durch gemeindliche Einrichtungen wie Feuerwehr und Schulen - auch nur sehr zurückhaltend gestattet, in der Regel nur dann, wenn wirklich vom Finanzamt und Registergericht als gemeinnützig anerkannte Vereine ein besonderes Jubiläum gefeiert haben und unser Wappen dann in einer Jubiläumsfestschrift abdrucken wollten.

Ich bitte daher um Verständnis für diese unsere Entscheidung und um Entfernung des Gemeindewappens von Ihrer Homepage. Es gibt sicherlich andere Symbole, die die Identifikation mit *** ebensogut herbeiführen können, z.B. Dahlien, Kirchenburg etc.

Freundliche Grüße

****

Gemeinde ***

Was sagt ihr dazu?

Wem gehört ein Wappen?

Der Gemeinde oder deren Bürger?

Kann ich das irgendwie noch umbiegen?

Gruss

Dietmar

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Original geschrieben von Beagol+Sollum

Kann ich das irgendwie noch umbiegen?

Wenn ich mir diesen Fall anschaue siehts wohl leider schlecht aus: http://www.branchenservice-regional.de/aktuell/pressespiegel.htm

In dem Fall geht es zwar nicht nur um das Wappen, sondern auch um den Namen, allerdings ist beides laut dem Bericht "hoheitlich geschützt".

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Original geschrieben von Beagol+Sollum

Wem gehört ein Wappen?

Der Gemeinde oder deren Bürger?

Wie Wolle schon schreibt, Wappen Hoheitszeichen und somit gesetzlich geschützt (MarkenG usw.).

In Gemeindeordnungen wird meist festgehalten, wer, unter welchen Umständen, wie zu beantragen, das Wappen "benutzen" darf.

Es gab zwar mal ein Urteil zur Nutzung von Gemeindewappen (LG Karlsruhe (Az: 10 O 286/98), Klage auf Unterlassung nach § 14 ff MarkenG)), das der Beklagte gewonnen hat, weil er das Wappen statt farbig schwarz/weiss und im Sinne einer Beschreibung benutzt hat, aber es das ist eine Einzelfallentscheidung.

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Schreib die doch nochmal an, das die Seite noch nicht öffentlich ist (Testzwecke), sondern das Wappen wäre drauf um zu zeigen wie es eingesetzt wird und auf der Seite wirkt.

Und du solltest evtl versichern das du die Inhalte auf der Seite zum Wohle der Gemeinde nutzt, das kommt sicherlich gut an.

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hallo auch,

die verwendung eines hoheitszeichens, wie einem gemeinde-wappen stellt laut markengesetz eine ordnungswidrigkeit dar, die sich allerdings auf die verwendung im geschäftlichen verkehr bezieht.

§ 145 MarkenG - Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form

1. ein Wappen, eine Flagge oder ein anderes staatliches Hoheitszeichen oder ein Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde oder weiteren Kommunalverbandes im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 6,

2. ein amtliches Prüf- oder Gewährzeichen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 7 oder

3. ein Kennzeichen, ein Siegel oder eine Bezeichnung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 8

zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt.

[...]

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro und in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

während der begriff des geschäftlichen verkehrs ein rechtlich nicht genau definierter begriff ist, handelt es sich bei der bereitstellung von informationen via internet um eine dienstleistung. von daher ist es durchaus verständlich, daß dir deine gemeinde die erlaubnis zur nutzung des wappens verwehrt, da sie sonst eine art präzedenzfall schaffen würde.

von daher wird dir wohl nicht viel anderes übrig bleiben, als dir eine andere alternative zu überlegen.

greetz

hellslawyer

p.s.: alle angaben sind natürlich wie immer ohne gewähr und dies ist auch keine form einer provaten rechts-beratung.

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Danke Thombo!

Ich habe da mal eine Anfrage gestartet.

Aber nun... ich verzichte nun auf das Wappen.

Die Gemeinde hat mit doch recht plausibel erklärt, warum sie die Genehmigung nicht erteilen. Selbst ihre Grunstücksverwaltung (100% Tochter der Geminde) oder der Verkehrsverein führen das Wappen nicht .

Es scheint ihnen doch heilig zu sein. Ich akzeptiere das.

Im Gegenzug wurde mir volle Unterstützung meiner Seite seitens der Gemeinde angeboten! Sie sind wirklich sehr positiv eingestellt gegenüber der Aktion :) .

Vieleicht wächst da ja noch was draus.

Ich habe nun ein andres Problem.

Aber das wird hier:

http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=49161

besprochen ;)

Danke nochmal für die Auskünfte!

Dietmar

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