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Nach Berufsschule in die Firma!?!?!?!


bmw83

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Hallo,

ich bin jetzt ins dritte Jahr gekommen und jetzt meint meine Firma ich muß nach der Berufsschule noch in die Firma kommen. Da habe ich natürlich etwas dagegen.

Jetzt wollte ich mal von euch hören, ist das gesetzl. ok?? Sollte einer etwas wissen, bitte schnell Bescheid sagen, ich will heim... ;)

Danke

PS: Bin 19 also Jugendschutzgesetz zählt nicht...

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also das ist normal das der betrieb sagt das du nach der BS noch in die Firma sollst, bei meinem Bruder ist das genauso!!!Es ist eben nur ein sehr sehr langer tag..

in der Firma kannst du mittags auch nicht sagen wenn du kein bock mehr hast : darf ich gehn??

da geb ich meinem vorgänger nur recht!!!!!!

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... es kommt ganz drauf an, wenn du Block-Unterricht hast, und 5 Tage/Woche in die BS gehst, musst du danach eigentlich (gesetz) nicht mehr in die Firma. Bei Teilzeitunterricht siehts etwas komplizierter aus: Wenn du mehr als 6 Schulstunden hast, muss nimmer in die Firma, hast du aber weniger, musst du danach noch arbeiten. Beginnt der Unterricht erst nach 9 Uhr, könnte dein Scheff von Dir verlangen noch vorm Unterricht zu kommen.

So siehts aus. Ich musste auch von einen auf den anderen Tag nach der Schule in die Firma, und das am Freitag Nachmittag :-(((((((((

Ich hätt da mal ne Frage:

Ist der Weg, den ich von der Schule zur Firma fahre Arbeitszeit???? Von Firma heim und von Schule heim (und umgekehrt) is ganz klar, dass dat keine Arbeitszeit mehr is. Aber wie schauts mit dem zwischen Firma und Schule aus????? Zählt das als 'Dienstfahrt'??????

Grüße

Sherline:)

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Also ... der Weg von Schule zur Firma und umgekehrt , gilt als Arbeitszeit, außer du gehst noch nach Hause/shoppen etc. :P

@ Topic: Normalerweise müßten wir - Azubis des Öffentlichen Dienstes Bremen - auch noch nach der BS zur Arbeit, aber meine Arbeitsstelle sagt dazu, daß ich unter normalen Bedingungen (normaler Unterrichtsplan) nicht zur Firma noch brauch. *puuh* :bimei :floet:

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Minderjährige Auszubildende müssen bei Blockunterricht, der in der Woche mindestens 25 Stunden beträgt, nach der Schule nicht mehr in den Betrieb.

Wird kein Blockunterricht erteilt, so muß ein Minderjähriger nach mindestens fünf Schulstunden auch nicht mehr in den Betrieb. (§ 9 Jugendarbeitsschutzgesetz)

Für Volljährige gilt, dass die normale Wochenarbeitszeit von Seiten des Arbeitgebers verlangt werden kann.

siehe ]FAQ Ausbildungs-/Jobforum

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Hi,

also bei mir ist das so:

Im ersten Lehrjahr hatte ich volle zwei Wochen Schule und immer nach der 6. Stunde aus und musste nicht mehr in den Betrieb.

Im zweiten Lehrjahr hatte ich eine ganze Woche und eine Woche bis Donnerstag.

Da musste ich Donnerstag Nachmittag noch kommen und Freitag.

Im dritten Lehrjahr hoffe ich das ich wieder zwei volle Wochen Schule habe!!!

Aber mein Betrieb verlangt, das wenn ich nach der 5. Stunde aus hätte, ich in den Betrieb komme.

Außerdem gilt bei mir auch nicht, das der Weg von der Schule zur Arbeitsstelle als Arbeitszeit gerechnet wird!

(man muss dazu sagen das ich schon über 18 Jahre alt bin!)

Leela

:marine

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... @bio, wie meinst du das mit an die entsprechende Kammer wenden? Gibts da ne gesetzliche Regelung, dass der Weg zwischen Schule und Arbeitsplatz als Arbeitszeit gilt???? Ich hab da nämlcih noch nichts entprechendes gefunden, leider....

Ich habe das Glück, dass ich nach 6 Schulstunden nicht mehr in den Betrieb muss, auch wenn ich schon über 18 bin....... Und ab nächste Woche hab ich Freitags 6 Stunden und bin dann schon um halb 2 daheim *freut*. Leider hab e ich dafür Dienstags von 07:40 bis 17:05 Schule..... das is dann nicht so prickelnd... :(((

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.. ich arbeite in BaWü, da wo immer alles anders is :(

falls du was finden solltest, dann sach bescheid, aber wie gesagt, es steht nix im Gesetz zu diesem Thema, das is also Ermessenssache vom Betrieb. Alle aus meiner Klasse kriegen den Weg angerechnet.... ich natürlich nich.... naja, thats life, aber wenn du was findest, könnt ich wenigstens die letzten 7 Wochen drauf bestehen *löl* is ja eh bald vorbei für mich, aber meiner Azubine im 2. LJ täts dann noch helfen.......

Grüße

Sherline :)

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schau mal bei den gewerkschaften auf den seiten nach. da steht sowas meistens drinnen (habe ich damals auch gefunden. ich meine es wäre bei verdi gewesen)

wobei ich es nicht wirklich schlimm finde, nach der schule noch zur arbeit zu fahren. mein gott, wollt ihr eindruck schinden für die vielleicht folgende festeinstellung, oder nicht? also ich für meinen teil bin sowohl nach dem blockunterricht, als auch nach den ein und zwei-tägigen berufsschulwochen in den betrieb gegangen..

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Original geschrieben von El Criminale

... Und wiviele Stunden kann man sich für die Berufsschulzeit in den Stundennachweis eintragen??

Gruß El.

Meinst du einen ganz normalen Berufsschultag, nach dem man nicht mehr in den Betrieb sondern nach Hause geht. Dann ist ein Berufsschultag=Arbeitstag.

Wie es aber ist, wenn man erst zur Schule und dann in den Betrieb muss weiß ich leider nicht. Denke mal, dass wenn du z. B. um 7:45 zur Schule musst und um 11:15 Schluss hast, wären das 3 1/2 Stunden Schule, die aber auch als 3 1/2 Stunden Arbeit übernommen werden können, so dass du bei 7 Std Arbeitszeit pro Tag noch 3 1/2 Std arbeiten müsstest. So sagt mir das mein gesunder Menschenverstand, was nicht heißt, dass es wahr sein muss. Wenns falsch oder anders ist, schreiben!

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... so ists bei mir leider auch. Ich hab Freitags nun 4 Schulstunden= 3h 20 min, da ich 7h 48 min arbeiten muss, werden mir 4h 28 min abgezogen, bzw. die müsste ich arbeiten, wenn ich keine Überstunden hätte. Also voll doof. Aber das sei wohl gesetzlich so in Ordnung, find ich aber nicht fair von den Betrieben, wenn sie das Gesetz soooooo ausreizen. Ich bin da nicht mehr wirklich motiviert.

Ich sehe Gott sei dank einen Silberstreif am Horizont!!!!!! Noch 14 Mal Schule... dann 'ich habe fertig"'

Grüße und schönen Feierabend

Sherline:D

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Original geschrieben von Sherline

Gibts da ne gesetzliche Regelung, dass der Weg zwischen Schule und Arbeitsplatz als Arbeitszeit gilt.

Es gibt ein Urteil vom 26. März 2001 (Az.: 5 AZR 413/99) nach Wegfall des § 9 Abs. 4 JArbSchG, dass sich auf die Anrechnung der Zeiten bezieht. Siehe z. B. auch hier oder hier usw.

(Deine Satzzeichentasten klemmen übrigens.)

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@bimei...

also, ich hab mir das Ganze jetzt mal zu Gemüte geführt. So wie ich das verstehe, hat der Betrieb das Recht, nur die Zeit, die ich in der Schule verbringe (Unterricht+Pause) als Arbeitszeit anzurechnen, und den Weg von Schule in Betrieb (oder umgekehrt) muss mich mein Betrieb freistellen, aber die Zeit muss nicht angerechnet werden. Habe ich das so richtig verstanden??? Weil wenn ich mit dem Ganzen zum Scheff gehen will, dann wäre es peinlich, wenn ich da mit Pauken und Tröten untergehe......

Danke schonmal für die Antwort.....

Grüße

Sherline:rolleyes:

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Original geschrieben von Sherline

@bimei...

also, ich hab mir das Ganze jetzt mal zu Gemüte geführt. So wie ich das verstehe, hat der Betrieb das Recht, nur die Zeit, die ich in der Schule verbringe (Unterricht+Pause) als Arbeitszeit anzurechnen, und den Weg von Schule in Betrieb (oder umgekehrt) muss mich mein Betrieb freistellen, aber die Zeit muss nicht angerechnet werden. Habe ich das so richtig verstanden???

Nein, hast du nicht ganz, da ist ein kleiner Denkfehler drin :

Eine Freistellung bedeutet eine Anrechnung auf die Arbeitszeit.

Heißt :

Unterricht = Arbeitszeit,

Pausen = Arbeitszeit,

Weg zur Schule / Weg von der Schule zur Arbeit = Arbeitszeit.

Letzteres ist nach dem Urteil vom BAG noch von einem Berliner Arbeitsgericht präzisiert worden (Link folgt später; Habe ich hier schonmal gepostet). Nach deren Urteil müssen die An- und Abfahrtswege als Arbeitszeiten angerechnet werden (Gilt auch für Volljährige Auszubildende).

Kleines Rechenbeispiel :

Reguläre Arbeitszeit : 8 Uhr bis 17 Uhr.

Schule : 8 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt zur Schule : 45 Minuten

Weg Schule - Betrieb : 30 Minuten

Da die Wege auf die Arbeitszeit angerechnet werden, hast du an so einem Tag bereits um 16:15 Uhr Feierabend. Denn : Du hast 45 Minuten eher "angefangen" zu arbeiten, und die 30 Minuten, die du von der Schule zum Betrieb gebraucht hast, dürfen nicht aufgeschlagen werden, sprich´ : Man darf sie dich nicht nacharbeiten lassen.

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..aha, oh man, da blickt man ja echt kaum noch durch....

hast du den link noch zu dem Urteil?? Oder den Link zum thread???? Das wär echt klasse. Ich werd mich dann mal morgen in die Höhle des Löwen wagen. Für mich lohnt sichs zwar kaum, aber meine Nachfolger werdens mir hoffentlich danken. Es geht mir halt auch ums Prinzip, weil bis vor einem Jahr, wurde mir der ganze Tag angerechnet, und von jetzt auf Gleich wurde beschlossen, dass ich nach der Schule noch zur Arbeit muss. Is ja auch ok, aber das mit dem Weg von schule in den Betrieb, das wollte mir bis jetzt nicht in den Kopf, und immer wenn ich dann mal angefragt hatte, wurde sofort blockiert. Die JAV hat da auch nichts gemacht.... die haben sich bis heute nicht gemeldet.

Aber danke für die Info, ich stelle mich der Herausforderung!!!!

Grüße und gute Nacht!

Sherline:)

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