Zum Inhalt springen

Gewerbeanmeldung


EvilNick

Empfohlene Beiträge

Ich danke euch beiden.

Ich werde am Montag mein Gewerbe anmelden und dann wird sich alles weitere ergeben. Ich habe ja immernoch euch, wenn Probleme auftauchen.

Ich denke ich werde es erstmal mit dieser Freeware-Software für Warenwirtschaft austesten, ansonsten investiere ich vielleicht doch mal 130€ und kaufe mir von Lexware die Buchhaltungssoftware, die soll ganz gut sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von EvilNick

Ich werde von Beginn an ein Warenwirtschaftssystem nutzen (ein super Freeware-Programm), da hab ich dann alle Daten inkl. Kontobuchungen im Überblick.

Könntest du mir verraten, wie das Programm heisst und wo es das gibt (wenn es tatsächlich Freeware ist)? Ich suche auch sowas.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke!

Ich habe mir beide Programme gerade mal runtergeladen und werde beides heute Abend testen. Mal sehen ob die Programme was taugen (und für meine Zwecke geeignet sind).

Falls dir der Name der dritten Software noch einfällt, so poste ihn doch bitte. Danke schonmal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von MoBaB

zu 1. hab nie was anderes behauptet

zu 2. ich hab mit mit dem handelsregister und dem auszug aus dem zentralregister vertan (hab ich ja schon gesagt)

zu 3. man muss nicht bei jedem betrag mwst ausweisen. is aber für andere und für sich selbst einfacher.

zu 4. ich bekam vom finanzamt einen brief (kann ihn zuhause suchen und zitieren wenn nötig), in dem steht, dass es ein gesetz gibt, nachdem neue existenzgründer die umsatzsteuervoranmeldung monatlich machen müssen.

zu 5. ok zugegeben vorsteuer-abzugsberechtigt war ein falsches wort (bin net so doll im deutschen). aber zahlen musst du die steuer ja erst einmal sagst ja selbst "Die Verrechnung erfolgt über den Jahresabschluß."

zu 6. genau, hab nie was anderes gesagt

zu 7. steuerberater, gut wer ihn brauch und will und zahlen will/kann. wir machen es seit einem jahr ohne und es geht auch. ok er übernimmt die verantwortung aber das kostet. bei den steuersachen unterschreibst ja eh, dass du es mit dem "besten wissen und gewissen" gemacht hast.

zu 8. bei uns steht auch der firmenname drin. der nicht im HR steht - richtig. aber dennoch dürfen wir uns so nennen.

zu 9. ja es spricht nichts dagegen. du DARFST oder KANNST verlust machen. aber das FA is nicht doof und wird nachschauen, ob es sich vielleicht um eine scheinfirma handelt und mal bücher prüfen (bleibt ihnen ja vorbehalten).

zu 10. ok wenn du es schaffst in den ersten 3 jahren mit deinem gewerbe so beim FA aufzufallen, dass du jedes jahr ne million euro gewinn machst (also positiv) dann wird da nix dagegen sprechen und ich geb ne runde aus!

zu 11. hab ich auch nie was anderes gesagt! wir haben eigens programmierten onlineshop und hinter dem is auch unsere ganze rechnungsgeschichte und so weiter.

Quellen:

EE - Eigene Erfahrung

klar kann es von den ländern und gemeinden her unterschiedlich sein. aber ich versuch zu helfen und ich sag das was ich erlebt hab.

Getroffene Hunde bellen?

1.)

Original geschrieben von MoBaB

was will ich damit?

was will die gemeinde damit!

die wollen ein führungszeugnis und sowas. weiß nimmer was das alles war. auf jeden fall hab ich locker für GA 70 euro hingelegt.

3.) Der Ausweis ist zwingend erforderlich nach :

Quelle 1 Absatz 1 Satz 6

und nach

Quelle 2 Satz 3 und Satz 4

4.)

Quelle Satz 2

besagt aber nunmal meine Version.

6.) reine Information von meiner Seite.

7.) Du wirst ihn andersherum vermissen, wenn es zu spät war.

8.) Mag sein. Definitiv brauchen wirst du ihn erst bei der HR - Anmeldung. Vorher darfst du ruhig einen haben.

9.) nicht wenn man 7.) beachtet.

10.) Auffallen und Auffallen vor dem FA sind zwei unterschiedliche Dinge. Sorry, aber deine ursprüngliche Behauptung war ein wenig doll sehr pauschalisiert.

PS : Dem Finanzamt fällt man so oder so auf, teilweise sogar als Privatperson.

11.)

Original geschrieben von MoBaB

und genau dafür gibt es die umsatzsteuervoranmeldung. in der schreibst du rein wieviel mwst (vorsteuer) du gezahlt hast (die bekommst ja wieder vom staat) und wieviel du eingenommen hast (also die die auf der rechnung von den kunden steht) und die musst ja an staat abgeben!

Sorry, aber alles nur mit Belegen oder gar nicht.

PS: Es gibt hier Leute, die sich informieren wollen. Die gegebenen Informationen gerade im Bürokratischen Sektor sollten dann wenigstens einigermassen der Wahrheit entsprechen. Mein Tip ist: Laß deine Halbwahrheiten sein. Sie schaden extrem mehr, als dass sie nützen. Und wie es bei dir (im Einzelfall) aussieht, hat mit den tatsachen der Anderen herzlich wenig zu tun.

Vielen Dank für dein Verständnis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also mir ist das relativ egal.

mit den meisten sachen hab ich gesagt wie wir es machen und wollte es einfach schildern. für sachen die ich nicht erzählt hab tuts mir leid und für sachen die falsch sein sollten ebenso.

zum steuerberater sag ich nur, dass wir keinen haben und momentan auch keinen brauchen. denn ich hab mir angeschaut wieviel der verlangt und das kann man sich bei uns sparen.

wenn noch fragen an mich sind, gerne per pm.

cu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

am Steuerberater zu sparen ist ggf. am falschen Ende sparen...

Ich habe das teilw. auch vermieden, und nach aktuellen Schätzungen fehlen mir do kräftige Sümmchen pro Jahr, die meine aktuelle Steuerberaterin rausschlägt. Im Nachhinein sehe ich es als Fehler an, auf Steuerberatung zu verzichten. Bei mir ging es übrigens anfangs auch nur um Butterbrote...

LiGrü

Michael (Tippgeber)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von IJK

am Steuerberater zu sparen ist ggf. am falschen Ende sparen...

Hallo zusammen,

da kann ich dir nur zustimmen...

Nach dem ersten Gespräch mit mit dem Steuerberater war mir auch klar, dass ich das lieber in "Richtige" Hände abgebe.

Da sind doch ein paar mehr Punkte zu beachten. Auch wenn die Steuerlichen Regelungen für Ich-AG´ler etwas humaner sind.

Nur wenn man wirklich nicht hundert prozentig Fit in diesen Angelegenheiten ist, kann der Schuß vorm Fiskus nach hinten los gehen.

Wie gesagt, am Steuerberater sollte man nicht sparen.

Ich bekomme dazu eine detailierte Bilanz-Übersicht mit allen Ausgaben und Einnahmen alle 3 Monate zugesandt.

So sind auch meine Unterlagen immer auf dem aktuellen Stand.

Gruss

Virus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit dem Steuerberater sehe ich ein, wenn ich plane größere Umsätze/Gewinne zu machen.

Ich erwarte bzw. plane momentan höchstens 100-200€ pro Monat an Gewinn, und das ist schon hoch gepokert. Und bei einem Gewinn von 100€ hole ich mir keinen Steuerberater, der wahrscheinlich das doppelte haben will.

Sobald ich darauf etwas größeres machen will lasse ich mich eh ins HR eintragen, muß dann doppelte Buchführung machen, und dann kommt garantiert auch ein Steuerberater hinzu.

Was ich wahrscheinlich tun werde, ist für eine "Anfangsberatung" in den nächsten Wochen mal einen Steuerberater aufzusuchen, der mir die wichtigsten Punkte für einen Kleinstunternehmer wie mich zeigt.

Aber nun habe ich mal wieder Fragen:

Es wird sicher so kommen, das ich auch Sachen kaufe, die ich für mich selbst verwenden werde, sprich die ich als Händler einkaufe, aber nicht mehr verkaufe.

Wie muß ich die angeben?

Sagen wir mal ich kaufe DVD "Z" für EK 10€ + 1,60€ MwSt.

Die 1,60€ von der MwSt. schuldet mir ja jetzt der Staat, solange ich die DVD nicht für einen höheren Preis als den EK verkauft habe.

Da ich die DVD ja nicht verkaufe, sondern für mich selbst nutze, mit welchem Wert müßte ich das dann aus meiner Warenwirtschaft ausbuchen? Mit dem EK, mit dem EK+MwSt oder mit 0€ (bzw. dem obligatorischen 1€)?

Und denkt daran, ich mache nur die EAR, keine doppelte Buchführung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von EvilNick

Ich erwarte bzw. plane momentan höchstens 100-200€ pro Monat an Gewinn, und das ist schon hoch gepokert. Und bei einem Gewinn von 100€ hole ich mir keinen Steuerberater, der wahrscheinlich das doppelte haben will.

Man du hast aber hohe Ziele. :D (Wie bereits beschrieben, plane ich immer noch ohne Gewinn)

Oder redest du hier vom Umsatz?

Du solltest kaufmännisch genau deine Größen kennen.

Zu deiner Frage :

Keine doppelte Buchführung, somit keine Bilanzverfolgung, sondern nur Einnahme / Überschußrechnung.

Dieses bedeutet für dich eine Einstellung von 10 EURO in die Kosten für dieses Jahr.

Die 1,60 gezahlten MWST kannst du im Gegensatz zu deinen Umsätzen entsprechend den dort bekommenden USt. verrechnen lassen. (Aber einzeln aufführen).

Für die Zukunft : (doppelte Buchführung) :

Einstellung der 10 EURO in die Bilanz bei Büro / und Geschäftsausstattungen und Abschreiben dieser Summe (als GWG) im selben Jahr.

Solltest du mal einen ganzen Rechner kaufen sollen, so musst du bedenken, daß du weder mit der einen noch mit der anderen Methode die Kosten voll im Anschaffungsjahr geltend machen kannst.

In der Summe ändert sich an den Zahlen beim Übergang von der einen zur anderen Methode IMO nur die folgenden Vorschriften :

Bei der EÜR werden Beträge aufgeführt, wenn Geld geflossen ist. Bei DBF werden Sachen Gebucht, sobald erkennbar ist, daß mal Geld fliesst.

DBF ist vom Aufwand her etwas umfangreicher. Die daraus ermittelbaren Kennzahlen sind aber deutlich lesbarer und Klarer, als bei EÜR.

PS : ergänzungen bzw. andere Meinungen hierzu sind mir herzlich willkommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Möglichkeiten Absetzung

Versicherungen

Freibeträge

den schon erwähnten Umsatz vs. Gewinn :floet:

rechtliche Hintergründe (die Meistergeschichten, aber auch die Zuordnung umsatzsteuerpflichtiger und umsatzsteuerfreier Leistungen nach §4 Abs 21/22 UStG)

Umsatzsteuerprüfungen bzw. Aufwand der Buchführung (wenn auch nur EAR - da sitze ich - mit 12 gestellten Rechnungen - bis zu 14 Tagen)

Zuordnungen des Gewerbes zu den anderen Einnahmearten - ich zB mache das nebenberuflich

...nur soviel zum Thema "Steuerberater" (in 20 Sekunden aus der hohlen Hand)

think of it

Michael (Umsatzsteuerprüfungsgeschädigter)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von EvilNick

Aber nun habe ich mal wieder Fragen:

Es wird sicher so kommen, das ich auch Sachen kaufe, die ich für mich selbst verwenden werde, sprich die ich als Händler einkaufe, aber nicht mehr verkaufe.

Wie muß ich die angeben?

Sagen wir mal ich kaufe DVD "Z" für EK 10€ + 1,60€ MwSt.

Die 1,60€ von der MwSt. schuldet mir ja jetzt der Staat, solange ich die DVD nicht für einen höheren Preis als den EK verkauft habe.

Da ich die DVD ja nicht verkaufe, sondern für mich selbst nutze, mit welchem Wert müßte ich das dann aus meiner Warenwirtschaft ausbuchen? Mit dem EK, mit dem EK+MwSt oder mit 0€ (bzw. dem obligatorischen 1€)?

Und denkt daran, ich mache nur die EAR, keine doppelte Buchführung.

normaler weise bucht man sowas über eigenverbrauch von waren.

du kannst sie aus der warenwirtschaft zum selben preis ausbuchen wie du sie eingekauft hast.

und steuermässig müsstest du auf plus minus null kommen, da 16%Mwst beim Einkauf und 16%beim "Verkauf", du verkaufst die ware an dich selber.

IMHO, aber korrigiert mich bitte wen ich da falsch liege

du legst zwar kein geld in die kasse, aber am ende wird dein gewinn trotzdem weniger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also nochmal langsam... am Beispiel eines DVD-Players den ich mir eh kaufen will für mein Wohnzimmer:

Sagen wir EK ist 100€ + 16€ MwSt = 116€.

Also geht er mit 100€ in die Kosten ein und -16€ in die MwSt (ich nehm mal - weil ich die ja theoretisch zurück bekomme).

Kontostand1:

Ausgaben: 100€

Einnahmen: 0€

MwSt: -16€

Nun will ich das Ding für mich Privat, also müßte ich es für 100€ + 16€ MwSt an mich verkaufen, demnach:

Kontostand2a

Ausgaben: 100€

Einnahmen: 100€

MwSt: 0€

Im anderen Fall würde ich (theoretisch) das Ding nur fürs Geschäft nutzen, dann würde ich es für 0€ ausbuchen (damit mein Lagerbestand wieder stimmt):

Kontostand2b

Ausgaben: 100€

Einnahmen: 0€

MwSt: -16€

Also hätte ich jetzt 16€ von Staat zu bekommen.

Stimmt mein Gedankengang soweit, oder darf/muß ich Variante Kontostand2b auch verwenden, wenn die Ware nur für meinen privaten Nutzen gedacht ist?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

du denkst falsch...

du brauchst den VDV-Player natürlich nicht für dein Wohnzimmer, sondern für dein Büro, um gekaufte und weiterzuverkaufende DVDs auf deren Qualität zu prüfen. Außerdem einfach als Betriebsausstattung, um ggf. Vorführungen des von dir empfohlenen Geräts für deine Kunden durchzuführen.

Damit ist der DVD-Player so eine Art "Büroausstattung" und - aufgrund des niedrigen Preises - als GWG sofort voll absetz(=schreib)bar.

Eine Alternative ist ein Einkauf als "Verkaufsware" (=Wareneingang). Dann musst du aber die unbedingte Absicht haben, das Teil zu verkaufen. Verkaufst du es nicht, hast du Kosten produziert, aber keine Einnahmen.

An dieser Stelle der wichtige Tipp: Das Finanzamt beteiligt sich nicht an Verlusten (beim "kleinen Mann"). Das bedeutet, dass du bzw. deine Tätigkeit nach 10 gekauften Playern ohne Verkauf als "Liebhaber" bzw. "Liebhaberei" abgetan wirst (kommt vorab eine Warnung des Finanzamts), und dann werden deine letztjährigen Steuern entsprechend korrigiert. Liebhaberei ist nämlich kein Geschäftsgebaren.

Eine ganz klare zusätzliche steuerliche Aussage: Kauf zum Abstellen im Wohnzimmer ist dein Privatvergnügen und nicht!!!! über die Firma abzuwickeln.

LiGrü

Michael (Begriffeverdreher)

PS: Warum brauchst du überhaupt USt? Du kennst das dann mit Voranmeldung und regelmäßig und mit und ohne und so?!?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

USt. liegt daran, das die wenigen Kunden die ich habe zum größten Teil Geschäfte hier vor Ort sind, wo ich Service mache , aber sie auch mit Hardware versorge. Und die wollen halt mit ausgewiesener MwSt.

Verstehe ich da jetzt richtig, wenn ich etwas kaufen will für mich privat darf ich das nicht über mein Gewerbe einkaufen? Ich kaufe sicher keine 10 DVD Player für mich, es wird dieser eine sein. Andere werden dann ganz normal an Kunden verkauft. Genauso ist es mit allem anderen. Was ich sonst so für mich einkaufen würde ist halt Verbrauchsmaterial wie CD/DVD-Rohlinge, Papier etc.

Und genau bei diesen Fällen stellt sich halt die Frage von oben. In die EAR würde es ja als Kosten eingehen, die nie als Einnahmen wieder reinkommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe das so verstanden das du private Einkäufe, die du über dein Geschäft tätigst, nicht als solche deklarierst sondern als Geschäftsaustattung, denn Privat Einkäufe über dein Geschäft werden wohl nicht gerne gesehen. Also auch wenn du deinen DVD-Player für privat kaufst, buchst du ihn als Geschäftsaustattung. Somit ist der schon mal absetzbar. Und wenn einer fragt dann benutzt du diesen DVD-Player eben für Probe Vorführungen oder DVD-Tests etc.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, nach laaaangen suchen in Newsgroups etc. bin ich fündig geworden, so das ich es auch verstehe. :D

Also, kaufe ich etwas für meinen privaten Verbrauch/Nutzen, dann muß ich die MwSt abführen, sprich ich müßte EK+MwSt. bezahlen.

Kaufe ich etwas für die betriebliche Nutzung, muß ich die MwSt. nicht abführen.

Hoffe das stimmt jetzt so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nochmal zum thema steuerberater.

ich denke, das sollte jeder selbst wissen. ich kann nur aus meiner erfahrung sprechen und die sagt mir, das wir bis jetzt ganz gut ohne ausgekommen sind. ich denke auch nicht, das wir mit ihm soviel rausgeholt hätten, wie er uns gekostet hätte. Und unser geschäft läuft bis jetzt nicht schlecht. wir haben uns einfach ein bisschen in die ganze steuerangelegenheit reingearbeitet und hat bis jetzt wunderbar funktioniert.

grüße

Snuggels

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um wieder zum Thema zurückzukommen:

Falls jemand hier detailliert darlegen möchte, was bei einer Gewerbe-Anmeldung alles zu beachten ist bzw. auch die Praxis beschreiben möchte;

gibt es da irgendwelche Bestimmungen, Gesetze etc., auf die man achten sollte ?

So darf ich ja z.b lt. ( Steuerberatungsgesetz ? ) auch nicht öffentlich Beratungen in Steuerangelegenheiten geben.

Kennst sich da jemand aus ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...