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Gewerbeanmeldung


EvilNick

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Wenn ich heute rechtzeitig von der Arbeit nach Hause komme will ich noch auf die Stadt ein Gewerbe anmelden.

Da ich schon gelesen habe, das man da auch das Tätigkeitsfeld angeben muß (irgendwie logisch *g*).

Da ich mir nur im Bereich Multimedia alles offen halten will... was wäre da die beste Formulierung? Reicht es einfach wenn ich da etwas in der Art

"Verkauf, Beratung und Support von Multimedia Produkten"

angebe?

Es soll die Felder:

* PC (Hardware, Software, Netzwerk, Programmierung)

* Home Entertainment (TV, DVD, Audio)

* Kommunukation (Mobiltelefone, Telefonanschlüsse)

abdecken.

Besten Dank schonmal an die Profis...

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also wir haben rein geschrieben:

Beratung und Handel mit Computerhard- und software, Telekommunikation und ************* sowie Systembetreuung und Programmierung

bei ************* müsste jetzt dein tv, dvd und audio irgendwie rein dafür fällt mir aber nix ein. home entertainment würde ich es nicht nennen.

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was will ich damit?

was will die gemeinde damit!

die wollen ein führungszeugnis und sowas. weiß nimmer was das alles war. auf jeden fall hab ich locker für GA 70 euro hingelegt.

die wollten irgendwie:

auszug vom HR

gewerbeanmeldung

und son führungszeugnis oder so (kann ja sein das ich mich im namen vertu aber sowas in der art wollten die bei mir)

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Führungszeugniss kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen... und für was den Auszug ausm HR? Da steh ich doch eh noch nicht drin.

SN ist mein Name (Nachname + Vorname, andersrum wärs nicht so gut fürs Geschäft ;) ) und MC irgendwie was mit MultimediaCenter oder MediaCenter... wollte nicht MS (für MultimediaShop) nehmen, könnte Ärger geben :D

Edit:

Nur mal als Hinweis: Ich will das momentan nicht für große Geschäfte machen, es werden ab und zu mal Einzelteile verkauft oder Websites erstellt. Soweit ich informiert bin ist da ein Eintrag in HR nicht zwingend notwendig.

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Original geschrieben von EvilNick

Führungszeugniss kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen... und für was den Auszug ausm HR? Da steh ich doch eh noch nicht drin.

also führungszeugnis war bei mir so. is schon wieder ein jahr her, dass ich mein gewerbe hab aber da haben sie es gebraucht. ich scan es gerne zu hause ein! und den auszug brauchen sie um nachzuschauen ob es die firma z.b. schon gibt!

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Nach ein wenig suchen im Netz gefunden:

Beginnt man als Einzelunternehmer will bei der gewerbeanzeige niemand

eine HR-Nummer wissen. Das mag bei der Gewerbeanmeldung einer GmbH

Gaaaanz anders sein (und deiner Erfahrung entsprechen)

Bisher habe ich von Freunden, die auch ein Gewerbe haben, auch nicht gehört, das sie ein HR Auszug oder FZ brauchten.

Was für eine Art Gewerbe hast du denn angemeldet? Bei mir wird es nur ein Einzelunternehmen, da scheinen die Bestimmungen etwas "lockerer" zu sein.

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Super, Danke...

Ich werde dann wohl heute mal zur Anmeldung schreiten.

Ich habe das vorher schon mit Freunden besprochen, die das auch selbstständig sind/waren.

Die haben das alle nebenher laufen lassen, wie ich es auch machen will.

Meistens wurde nur für sich selbst zu günstigeren Preisen eingekauft. Dazu halt noch was so in Freundes/Bekanntenkreisen anfällt, hier mal ne Festplatte, da ne Grafikkarte usw.

Viel mehr wird es bei mir auch nicht, bei mir kommt halt nur noch ein wenig WebDesign dazu. Ich erwarte keinen Mega-Umsätze, wenn es +-0 aufgeht reicht mir das.

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jojo für den eigenen einkauf.

pass aber bloß auf.

ein paar tips:

umsatzsteuervoranmeldung musst du die ersten 2 jahre monatlich machen danach kannst du entscheiden ob du es weiterhin monatlich machst oder dann vierteljährlich. hier würde ich um nicht auf zu fallen auch des öfteren mal ins plus geraten und dann umsatzsteuer zahlen

in den ersten 2-3 jahren musst du am jahresende min. einmal plus gehabt haben um nicht als scheinfirma dein gewerbe wieder weg genommen zu bekommen!

versuch die ersten 3 jahre nicht auf zu fallen ;)

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Jo, das mit dem monatlichen ist mir auch schon bekannt... aber das ist ja kein Akt (hoffe ich *g*). Ich werde von Beginn an ein Warenwirtschaftssystem nutzen (ein super Freeware-Programm), da hab ich dann alle Daten inkl. Kontobuchungen im Überblick.

Leider wird das heute nicht mehr, unsere Verwaltung macht um 15.30 zu... Mist, muß ich bis Montag warten... wollte am WE mal bei ein paar Großhändlern reinschauen wie die Preise so sind... naja, verschiebt sich halt alles.

Eine Frage zum Einkauf/Verkauf habe ich dann noch:

a) Ich darf ja dann Rechnungen schreiben... mit ausgewiesener MwSt?

B) Wenn ich einkaufe für das Gewerbe, muß ich dann die MwSt bezahlen oder wird die gleich abgezogen? Oder bekomme ich die erst später zurück?

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also du darfst mwst ausweisen (würde ich auch immer machen!)

und du bist kein unternehmen, dass vorsteuer-abzugsberechtigt ist, deswegen musst du steuer erst einmal zahlen.

und genau dafür gibt es die umsatzsteuervoranmeldung. in der schreibst du rein wieviel mwst (vorsteuer) du gezahlt hast (die bekommst ja wieder vom staat) und wieviel du eingenommen hast (also die die auf der rechnung von den kunden steht) und die musst ja an staat abgeben!

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also erst einmal ich hab die sachen von meiner GA vor mir.

undzwar musste ich

1x 13 Euro verwaltungsgebühren zahlen (gewerbeanmeldung)

1x 13 Euro für ein Führungszeugnis (und ich brauch es net, die haben es gewollt und es auch erstellen lassen, ich hab auch keine ahnung wozu)

1x 13 Euro für "Auskunft Gewerbezentralregister" (ok hatte ich mich im namen getäucht!) aber da werden die nachschauen ob es schon so eine Firma gibt.

so jetzt zur Ein- und Verkaufskalkulation.

du liegst schon halbwegs richtig.

also du kaufst etwas das ist brutto

Einkaufswert (brutto) (achtung bei großhändlern stehen meist nur nettobeträge)

und das was du da an steuern zahlst bekommst du jeden monat vom finanzamt wieder.

du verkaufst es ja aber weiter und da nimmst du von deinen kunden auch steuern ein (in der regel weil du es ja teurer verkaufst als einkaufst ist der betrag höher) und die will das finanzamt natürlich haben.

also angenommen du kaufst etwas für 116 euro ein und verkaufst es für 200 sind das: 116 euro / 116 * 16 = 16 Euro die du vom Finanzamt wieder bekommst (die sogenannte vorsteuer)

dann verkaufst du es für 232 euro. d.h. du nimmst vom kunden die umsatzsteuer ein (deine MWST)

also: 232 / 116 * 16 = 32 Euro die du ans finanzamt zahlen musst.

also hast du 32 Euro MWST zu 16% und 16 Euro Vorsteuer zu 16% und zahlst im endeffekt 16 euro ans FA.

sag wenn du deine erste vorsteueranmeldung hast dann helf ich gern ....

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Danke MoBaB, jetzt leuchtet es sogar mir ein...

Habe mich in den letzten Stunden etwas weiter informiert. Da ich keinen Firmennamen bekommen werde, da ich als Kleingewerbe nicht in HR eingetragen werde, dürfte dieser Betrag bei mir wegfallen. Bei mir muß der Laden dann VORNAME NACHNAME irgendwas genannt werden. Dazu hab ich noch den Vorteil das ich nur eine einfache Buchführung (Einnahme/Überschuß) machen muß, also keine doppelte.

Dann habe ich mir auch schonmal ein paar Großhändler für EDV Hard- und Software gesucht. Preise sehe ich ja erst nach der Anmeldung, dürften aber so an die 10 sein die ich bisher gefunden habe. Dazu kommen dann noch 3-4 Großhändler für DVDs (noch ein Vorteil: Ich darf endlich wieder legal 18er Sachen über den Versand beziehen *g*).

Wenn du Tipps zu Großhändlern hast, wäre das natürlich super.

Und falls du ICQ hast, sag mir mal Bescheid, ich schick dir dann meine UIN per ICQ. Der Thread hier ist ja schon langsam zu einer Art Chat zwischen uns beiden ausgeartet *g*

So, ich geh jetzt in die Heia... good night.

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Original geschrieben von MoBaB

also du darfst mwst ausweisen (würde ich auch immer machen!)

und du bist kein unternehmen, dass vorsteuer-abzugsberechtigt ist, deswegen musst du steuer erst einmal zahlen.

und genau dafür gibt es die umsatzsteuervoranmeldung. in der schreibst du rein wieviel mwst (vorsteuer) du gezahlt hast (die bekommst ja wieder vom staat) und wieviel du eingenommen hast (also die die auf der rechnung von den kunden steht) und die musst ja an staat abgeben!

Können wir bitte mal korrekte Antworten geben. Irgendwie widersprichst du dich selbst, bei all deinen Bekundungen.

(1) Gewerbeanmeldung ist die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde. Kostet je nach Gemeindesatz ca 20 - 30 Euro.

(2) Sofern HR Eintrag nicht erforderlich ist (Einzelunternehmen und GbR) muß dieser nicht gemacht werden. Ist dieser erforderlich, dann muß dieser gemacht werden. Das funktioniert über einen Notar. Kosten bei uns bisher 50 EURO Vorkasse für das Amtsgericht und zusätzlich Notarkosten (65 Euro).

HR - Eintrag kann auch bei EU gemacht werden.

(3) Gewerbliches Auftreten ist ein Auftreten als Kaufmann (nicht unbedingt als Vollkaufmann). Demzufolge werden Geschäfte nach dem HGB abgeschlossen (Besonders wenn die Kunden gewerbliche Unternehmen sind). Folglich ist zwingend ein Ausweis der MWSt erforderlich. Diesen Anteil möchte irgendwann das Finanzamt wiedererkennen.

(4) Die Zeitdauer für die Umsatzsteuervoranmeldung sind von den Umsatzzahlen abhängig (und werden i. A. vom FA mitbestimmt). Für EU können bei entsprechend geringen Umsätzen jährliche Anmeldungen ausreichend sein (vom ersten Tag an: Beratung gibt es dazu bei Ihrem Steuerberater). Andere Zeiträume wären 6-Monatlich?, 3 Monatlich oder monatlich.

(5) Entsprechend dem Auftreten als Gewerbe ist ein Abzug der Vorsteuer durch die Anmeldung der Umsatzsteuer gewährleistet. Alle Kosten, die im Zuge des Geschäftsgebahrens entstehen und für die bereits beim Erwerb die MWSt gezahlt werden, sind mit der gezahlten MWST von der selbst eingenohmenen MWst abzugsfähig. Die Verrechnung erfolgt über den Jahresabschluß.

(6) Die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung ist nur eine Schätzung mit dem ziel, die gesamte MWSt nicht auf einem Zeitpunkt zahlen zu müssen. (Schliesslich entgeht dem FA so ein jahr lang das Ihr zustehende Geld). Mit dem Jahresabschluß werden diese Sachen entgültig kaufmännisch bereinigt.

(7) Für diese Tätigkeiten ist die Nutzung eines Steuerberaters dringends zu empfehlen, da er für die gemachten Abschlüsse geradesteht. Ebenso ist die Wahrscheinlichkiet einer Tiefenprüfung durch das Finanzamt dadurch deutlich geringer.

(8) Einen zu vermarkteten Firmennamen benötigt man erst bei der Anmeldung zum HR. bei der Gewerbeanmeldung wird nur nach dem Geschäftsinhalt gefragt.

(9) Ob Gewinne in den ersten zwie Jahren gemacht werden, obliegt immer noch mir. Es dürfte IMHO sehr schwer fallen, aus dem nichts nach zwei Jahren in die Gewinnzone zu kommen. Unter anderem ist es auch nicht unbedingt ratsam aufgrund der bei Gewinnen anfallenden Besteuerung der Gewinne. Ganz auf Gewinne dürfte man im Zuge des Aufbaus von Eigenkapital aber auch nicht verzichten wollen, aber nicht mit aller Macht in den ersten Jahren.

Ebenso spielt es keine Rolle, wenn ich mit einem angemeldeten Gewerbe gar keine Umsätze (und somit keine Gewinne) erziele.

(10) Wenn man es in den ersten drei jahren nicht schafft, aufzufallen, dann ist man für die Selbständigkeit nicht geeignet. Schliesslich will man damit auch Geld verdienen. (Zumindest ist dieses bei mir die Hauptmotivation) Und das geht nur ganz schlecht, wenn man drei Jahre niemandem auffällt. :D

(11) Man schreibt da nicht irgendwo was rein fürs FA. Eine der wichtigsten Regeln beim Führen von Büchern besagt nunmal : Keine Buchung ohne Beleg und kein Beleg ohne Buchung.

Sorry, aber für ein wenig kaufmännische Korrektheit steht mein Berufsethos (als Kaufmann). Schliesslich will ich auch in 10 Jahren mit Euch Eure Probleme als Chef von selbst aus den Boden gestampfte (Groß-)Unternehmen bequatschen können.

Glossar :

HR - Handelsregister

FA - Finanzamt

HGB - Handelsgestezbuch

EU - Einzelunternehmen

MWSt - Märchensteuer

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zu 1. hab nie was anderes behauptet

zu 2. ich hab mit mit dem handelsregister und dem auszug aus dem zentralregister vertan (hab ich ja schon gesagt)

zu 3. man muss nicht bei jedem betrag mwst ausweisen. is aber für andere und für sich selbst einfacher.

zu 4. ich bekam vom finanzamt einen brief (kann ihn zuhause suchen und zitieren wenn nötig), in dem steht, dass es ein gesetz gibt, nachdem neue existenzgründer die umsatzsteuervoranmeldung monatlich machen müssen.

zu 5. ok zugegeben vorsteuer-abzugsberechtigt war ein falsches wort (bin net so doll im deutschen). aber zahlen musst du die steuer ja erst einmal sagst ja selbst "Die Verrechnung erfolgt über den Jahresabschluß."

zu 6. genau, hab nie was anderes gesagt

zu 7. steuerberater, gut wer ihn brauch und will und zahlen will/kann. wir machen es seit einem jahr ohne und es geht auch. ok er übernimmt die verantwortung aber das kostet. bei den steuersachen unterschreibst ja eh, dass du es mit dem "besten wissen und gewissen" gemacht hast.

zu 8. bei uns steht auch der firmenname drin. der nicht im HR steht - richtig. aber dennoch dürfen wir uns so nennen.

zu 9. ja es spricht nichts dagegen. du DARFST oder KANNST verlust machen. aber das FA is nicht doof und wird nachschauen, ob es sich vielleicht um eine scheinfirma handelt und mal bücher prüfen (bleibt ihnen ja vorbehalten).

zu 10. ok wenn du es schaffst in den ersten 3 jahren mit deinem gewerbe so beim FA aufzufallen, dass du jedes jahr ne million euro gewinn machst (also positiv) dann wird da nix dagegen sprechen und ich geb ne runde aus!

zu 11. hab ich auch nie was anderes gesagt! wir haben eigens programmierten onlineshop und hinter dem is auch unsere ganze rechnungsgeschichte und so weiter.

Quellen:

EE - Eigene Erfahrung

klar kann es von den ländern und gemeinden her unterschiedlich sein. aber ich versuch zu helfen und ich sag das was ich erlebt hab.

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