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Anschluss Unterhaltsgeld !!


Hollloz

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:mad:

Hallo Leuts !!

Wie sieht es bei euch aus mit dem Anschluss Unterhaltsgeld (3 Monate) ??

Also ich bekomme meinen Anspruch seit dem 21.5 abgezogen !! Obwohl es hieß das der Anspruch erst ab Ende der Ausbildung und mit Abschluß der Prüfung läuft !!

Wenn ich jetzt Rechne das ich frühestens am 19.6 das Ergebniss der Prüfung gesagt bekomme , ist von diesem Anspruch schon fast 1 Monat weg !!

Ich kann mich ja nicht als Fachinformatiker AWE bewerben wenn ich noch nicht mal weiß ob ich die Prüfung bestanden habe .

Komisch aber das Arbeitsamt drückt sich hier auch ganzschön um die Leistungen. Und die zustände in unserer Schule war denen auch bekannt und haben nichts gemacht !!

Dieser Satz hat nicht direkt was mit der Frage zu tuhen:

"Ich sag nur der Schröder und seine Statistik hoffentlich fliegst du auf deine Fresse !!"

:mad:

Sagt mir doch eure Erfahrungen mit diesem Thema !!

[ 09. Juni 2001: Beitrag editiert von: Hollloz ]

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das Arbeitsamt ist verpflichtet nach SGB III bis zur letzten Prüfung zu zahlen.

D.h. am 05.06. letzte Prüfung, dann geht es bei koreckter Meldung Deinerseits ab 06.06. mit Anschlußunterhaltsgeld weiter.

Verweise Deinen zuständigen Sachbearbeiter auf die BBIG-SGB III Regelung.

mfg

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Original erstellt von locke:

das Arbeitsamt ist verpflichtet nach SGB III bis zur letzten Prüfung zu zahlen.

Das ist zwar richtig, aber nur, wenn die Prüfung innerhalb von drei Wochen nach Ende des Unterrichts abgschlossen wird.

[ 09. Juni 2001: Beitrag editiert von: bimei ]

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Original erstellt von Hollloz:

<STRONG>Ich sag nur der Schröder und seine Statistik hoffentlich fliegst du auf deine Fresse !!

</STRONG>

Nur mal so: Als Umschüler bist nicht in der Arbeitslosenstatistik.

Wenn das Arbeitsamt Dir nun Geld abzieht wäre es doch nur logisch sich an das Arbeitsamt zu wenden anstatt so eine Behauptung aufzustellen.

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:confused:

Das isses ja ich bin nicht in der Arbeitslosenstatistik wart mal wie die Zahlen wieder steigen wenn die Leuts wieder aus den Umschulungen sind und keine Arbeit bekommen !! Dann gehen sie wieder Hoch die Arbeitslosenzahlen wart mal ab !!

Und ausserdem kanst du mir nicht verklikern das das Arbeitsamt und die Politik nichts miteinander zu tuhen haben !!

Ach danke für den Tipp [Locke] und an [bimei] meine Letzter schultag war am 18.5 und die Letzte Prüfung hatte ich am 6.6 also liegt das noch unter 3 Wochen .

Also müsste ich noch Anrecht auf den Vollen Anspruch auf Nachfolge Unterhaltsgeld haben siehe ich doch Richtig ??

Ciau

:confused:

[ 09. Juni 2001: Beitrag editiert von: Hollloz ]

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Original erstellt von Webentwickler:

<STRONG>Du bist gar nicht arbeitslos. Und Arbeitslosengeld bekommst Du auch nicht. Was willst Du denn in der Arbeitslosenstatistik?

Wenn ich ehrlich bin verstehe ich Dein Problem nicht.</STRONG>

Natürlich bin ich jetzt Arbeitslos seit dem 7.6 um genau zu sein ! Egal was für Leistugnen ich jetzt beziehe (Unterhaltsgeld Arbeitslosengeld is auch egal ich habe jetzt keinen Job)

Keine Schule mehr und mit dieser Prüfung bin ich mal gespannt ob ich einen Job bekomme !!

Und das wird auch anderen so gehen !!

Ausserdem hatte dies erlich gesagt auch nichts mit der Frage zu tun die ich gestellt hatte !!

Aber hier ist meine Begründung mit der Statistik :

"Meine Frage war das nämlich mit dem Unterhaltsgeld und Unterhaltsgeld bekommt man vom Arbeitsamt und dies bekommen Umschuler die durch Arbeitsamt bezahlt werden . Und es werden viele Leute in beschissene Umschulungen gesteckt

(Spielt eigentlich keine Rolle ob der Bildungsträger fähig dazu ist oder nicht , die vom Arbeitsamt wissen die Umstände bei den meisten Bildungsträgern und lassen es einfach laufen) um die Statistik zu verbessern !!"

Das wars Ciau !!

[ 09. Juni 2001: Beitrag editiert von: Hollloz ]

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Original erstellt von Hollloz:

"Meine Frage war das nämlich mit dem Unterhaltsgeld und Unterhaltsgeld bekommt man vom Arbeitsamt und dies bekommen Umschuler die durch Arbeitsamt bezahlt werden . Und es werden viele Leute in beschissene Umschulungen gesteckt

(Spielt eigentlich keine Rolle ob der Bildungsträger fähig dazu ist oder nicht , die vom Arbeitsamt wissen die Umstände bei den meisten Bildungsträgern und lassen es einfach laufen) um die Statistik zu verbessern !!"

Ahoi,

hmmmm, ich versuche es einmal zu erklären.

Du bekommst als Umschüler Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt. Das ist richtig. Ich hatte mein Geld auch vom Arbeitsamt erhalten, wurde aber eigentlich aus dem Sozialfond der EU bezahlt. Das Arbeitsamt hat das Geld bei mir nur weitergeleitet.

Du musst Dir das anders vorstellen.

Das Arbeitsamt hat nicht einen grossen Topf mit Geld, sondern viele kleine Töpfe.

Einen Topf für Arbeitslosengeldempfänger, einen für Arbeitslosenhilfeempfänger, einen für Umschüler, etc.

Leute die eine Umschulung machen sind richtigerweise nicht in der Arbeitslosenstatistik, weil sie nicht arbeitslos sind. Sie gehen indirekt einer Arbeit, in diesem Fall einer Umschulung, nach.

Es ist auch richtig, dass es Umschulungen gibt. Meiner Meinung nach ist es sinnvoller Arbeit zu finanzieren anstatt Arbeitslosigkeit. Es muss den Leuten die Chance gegeben werden sich weiterzuqualifizieren, sich weiterzubilden etc.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du Deine Umschulung beendet und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Und das Arbeitsamt hat die Zahlung eingestellt.

Das machen sie immer, wenn eine Umschlungsmassnahme ausläuft. Du musst Dich dort wieder arbeitslosmelden. Ich gebe gerne zu, dass es Bürokratie pur ist.

Über die Qualität von Umschulungen ist schon sehr viel geschrieben worden. Das Bundesarbeitsministerium sagt, dass man das Arbeitsamt immer wieder auf die Probleme hinweisen möge.

Genau zu diesem Thema werde ich in Hamburg eine Veranstaltung machen. Ich möchte Dich bitte diesen Thread einmal zu lesen und zu antworten. http://www.fachinformatiker.de/cgi-bin/ubbcgi/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&f=1&t=000950

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