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Präsentation + Leute aus der Firma?


ExtremC

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Hallo Leute,

am 14.01.04 hab ich Projekt-Vorstellung bei der IHK Berlin. Mein durchgeführtes Projekt ist in einem grossen Projekt eingebettet. Da ich ein sehr gutes Arbeits-Verhältnis zu den Leuten in dieser Firma hatte, möchten diese Leute bei der Prese dabei sein, da wir alle zusammengearbeitet haben.

Suchfunktion hab ich schon benutzt, bitte nicht böse sein.

Ich brauche eine schnelle Antwort als erstes, als nächstes hätte ich gerne ein Link zum IHK-Dokument, wo es hervorgeht, daß ich Leute mitbringen kann. Wenn nicht ,ist selbstverständlich erstmal nicht so schlimm. Bin über jede Antwort froh. Bei der www.ihk-berlin.de hatte ich zwar ein Dokument gefunden zur Präsentation und auch in der Prüfungsordnung für gewerbliche Berufe hab ich nachgeschaut. Leider nix gefunden.

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Original geschrieben von CyberDemon

Phils hat recht! :uli

Ich hatte meinen betriebl. Betreuer und meine Freundin (zu Beruhigung ;)) dabei. Als der PA den Raum betrat, wurden beide hinausgeschickt.

Also nur Du und der PA sind bei der Abschlusspräsentation dabei.

Aber wodurch hat der PA das Recht die Leute rauszuschicken? wo steht, dass keiner sonst anwesend sein darf?

Beispiel Hilfestellung Aufbau, Durchführung der Präsentations-Navigation und und und...

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Original geschrieben von oneside

Aber wodurch hat der PA das Recht die Leute rauszuschicken? wo steht, dass keiner sonst anwesend sein darf?

Beispiel Hilfestellung Aufbau, Durchführung der Präsentations-Navigation und und und...

Beim Abitur darf man auch niemanden dabei haben, der deinen Taschenrechner bedient... Es ist halt Teil der Abschluss-Prüfung und nicht bloß irgendeine Präsentation.

gruß

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Das ganze ist in der jeweiligen Prüfungsordnung der IHK geregelt.

In der Musterprüfungsordnung steht unter §15

Nichtöffentlichkeit

Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der obersten Landesbehörden und der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Berufsbildungsausschusses können anwesend sein. Der Prüfungsausschuß kann im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein.

Der Prüfling hat schließlich ein Recht auf einen ungestörten Prüfungsablauf.

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