Veröffentlicht 27. Januar 200421 j Hallo, weiß nicht genau, ob das jetzt hier rein passt. So wie es ausschaut gibt es keine freie Stelle im Betrieb, werde somit nicht übernommen. In meinem Vertrag steht, dass die Ausbildung bis zum 30.08.04 geht. Nun hab ich aber ein schreiben bekommen, dass mit bestehen der mündlichen Prüfung das Ausbildungsverhältnis beendet ist. Da die mündliche P. vorm August ist, wäre ich theoretisch ja vor dem offiziellen Ende gekündigt. Jetzt meine Frage: "Ist das Rechtens? Oder hab ich ein Recht darauf trotzdem bis zum August zu bleiben?" Vielen Dank schonmal! Gruß Chriz
27. Januar 200421 j Original geschrieben von chrizdude "Ist das Rechtens? leider ja! Original geschrieben von chrizdude Oder hab ich ein Recht darauf trotzdem bis zum August zu bleiben?" leider nein! Gruß Jaraz
28. Januar 200421 j Ich glaub das ist aber bei uns allen so...... In meinem Ausbildungsvertrag steht auch drin, dass die Ausbildung zum 31.07.04 endet, oder mit bestehen der Abschlussprüfung......
28. Januar 200421 j BBiG §14 1. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. 2. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. ... Frank
28. Januar 200421 j ergänzend: wenn Du vom Prüfungsausschuss hörst, dass Du die mündliche / praktische Prüfung bestanden hast, bist Du fertig mit der Ausbildung. Nach der bestandener mündlicher Prüfung müsstest Du in Deinem Fall nicht mehr in den Betrieb.
29. Januar 200421 j hättest du in der schule aufgepasst wüsstest du das und müsstest nicht fragen.... aber mit ein wenig logischem denken, hätte man auf die antwort auch selbst kommen können....
31. Januar 200421 j Original geschrieben von Kraus-M hättest du in der schule aufgepasst wüsstest du das und müsstest nicht fragen.... aber mit ein wenig logischem denken, hätte man auf die antwort auch selbst kommen können.... Kein Gesetzestext der Welt ist durch logisches Denken zu ersetzen.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.