Veröffentlicht 31. Januar 200421 j Hallo, bin jetzt auch fertig mit der Ausbildung und habe noch einen befristeten Vertrag bis 30.6. Wenn ich bis dahin nichts finde, werde ich mich wohl arbeitslos melden müssen. Frage dazu: Wie hoch ist der Betrag, den ich selbst noch an Vermögen haben darf, um Arbeitslosengeld zu bekommen ? Nicht, dass ich noch z.B. 1000 Euro auf dem Konto habe und das Arbeitsamt sagt: "Verbrauchen Sie erst mal alles, bis Sie Arbeitslosengeld beantragen." Weiss jemand, wie hoch die Grenze ist ? Thx
31. Januar 200421 j Bei der Arbeitslosenhilfe ist das gesamte verwertbare Vermögen des Arbeitslosen und seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, die mit dem Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt (Partner), bereits bisher zu berücksichtigen, soweit das Vermögen den Freibetrag übersteigt. Der Vermögens-Freibetrag ist auf 200 Euro (bisher: 520 Euro) je vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners festgesetzt und darf für den Arbeitslosen und seinen Partner jeweils 13.000 Euro (bisher 33.800 Euro) nicht übersteigen. Quelle: www.arbeitsagentur.de
31. Januar 200421 j Ergänzend in einem Satz: Original geschrieben von user103109 Frage dazu: Wie hoch ist der Betrag, den ich selbst noch an Vermögen haben darf, um Arbeitslosengeld zu bekommen ? Bei Arbeitslosengeld gibt es keine Berücksichtigung von Vermögen.
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