Veröffentlicht 3. März 200421 j Hallo, ich werde voraussichtlich nicht übernommen, d.h. mein Zeitvertrag läufdt aus und als nächstes kommt für mich der Zivildienst in Frage. Ich habe bereits einen super Stelle gefunden am Landes-Bildungszentrum für Hörgeschädigkte, dort kann ich mich auch gleich um die Medienabteilung kümmern, sprich das Netzwerk der Schule pflegen. Ich habe während der Ausbildung "zu viel" verdient und mir wurde damals die Halbwaisenrente und das Kindergeld gestrichen. Habe ich als Zivi wieder anspruch darauf? Da ich gerade mal 20 bin, müsste das doch gehen, oder? Eine weitere Frage, wenn mir das LBzH keine Unterkunft zur Verfügung stellt, bekomm ich dann vom Staat wenigstens Wohngeldzuschuss oder ähnliches? Ich wäre über einige Tipps und Infos sehr dankbar. Gruß Ich
3. März 200421 j Also während Wehr/ oder Ersatzdienst hat man keinen Anspruch auf Kindergeld. Bei zu großer Entfernung haben sie die Möglichkeit, dir ne Unterkunft zu besorgen oder aber Entfernungspauschale zu gebe. Mein Schulfreund hat 180DM für 9km im Monat bekommen. Wenn ich mal vom Bund ausgehe, übernimmt der für diesen Zeitraum Miete und einige Versicherungen, sofern die bereits eine bestimmte Zeit auf deinem Namen laufen.
3. März 200421 j Autor Original geschrieben von Moeki Also während Wehr/ oder Ersatzdienst hat man keinen Anspruch auf Kindergeld. Bei zu großer Entfernung haben sie die Möglichkeit, dir ne Unterkunft zu besorgen oder aber Entfernungspauschale zu gebe. Mein Schulfreund hat 180DM für 9km im Monat bekommen. Wenn ich mal vom Bund ausgehe, übernimmt der für diesen Zeitraum Miete und einige Versicherungen, sofern die bereits eine bestimmte Zeit auf deinem Namen laufen. Und wer zahlt dann diese Entfernungspauschale?
3. März 200421 j sofern du seit mindestens 6 monaten vor "Zivi-Antritt" in einer eigenen Wohnung wohnst wird dir die Miete eigentlich bezahlt, oder du bekommst ein Teil davon..so wars zumindest zu der Zeit als ich Zivi war (vor ca. 2 Jahren)
3. März 200421 j Autor Original geschrieben von ddchiller sofern du seit mindestens 6 monaten vor "Zivi-Antritt" in einer eigenen Wohnung wohnst wird dir die Miete eigentlich bezahlt, oder du bekommst ein Teil davon..so wars zumindest zu der Zeit als ich Zivi war (vor ca. 2 Jahren) Geht das dann vom Mietvertrag hervor? Oder wie muss ich das nachweisen?
3. März 200421 j Geht das dann vom Mietvertrag hervor? Oder wie muss ich das nachweisen? Ja natürlich, wie denn sonst
3. März 200421 j Wer bei seinen Eltern wohnt, kann auch nen Untermietervertrag machen, denke ich, sofern der 6 Monate vordatiert ist.
3. März 200421 j Autor Original geschrieben von Moeki Wer bei seinen Eltern wohnt, kann auch nen Untermietervertrag machen, denke ich, sofern der 6 Monate vordatiert ist. OK, das leuchtet mir ein. Ich danke euch für die Unterstützung. Gruß Ich
3. März 200421 j Original geschrieben von Moeki Wer bei seinen Eltern wohnt, kann auch nen Untermietervertrag machen, denke ich, sofern der 6 Monate vordatiert ist. Na ja, das geht auch nicht einfach so. Darüber hatte ich auch nachgedacht, als ich in der Ausbildung war. Wenn es keine abgeschlossene Wohnung ist, gilt das nicht so richtig als eigenständige Wohung. Wenn das so einfach wäre, dann würde ja Jeder... Die Eltern müssen dann, die angebliche Miete als Einkommen angeben...., am Ende zahlt man nur drauf.
3. März 200421 j Hi, Hier ist eine sehr schöne Seite zum Thema Zivildienst. Auf die meisten Fragen wirst du Hilfe erhlaten oder auf andere Seiten gelinkt. Kann ich nur empfehlen. Gruß Pönk
5. März 200421 j Original geschrieben von Moeki Wer bei seinen Eltern wohnt, kann auch nen Untermietervertrag machen, denke ich, sofern der 6 Monate vordatiert ist. Falsch. Du darfst nicht mit einem Elternteil in einer Wohnung leben, egal seit wann, egal in welchem Verhältnis.
5. März 200421 j Autor Original geschrieben von Shad Falsch. Du darfst nicht mit einem Elternteil in einer Wohnung leben, egal seit wann, egal in welchem Verhältnis. Und was ist in dem Fall, wenn das "Kind" bzw. Sohn/Tochter die Miete zahlt?
5. März 200421 j Und was ist in dem Fall, wenn das "Kind" bzw. Sohn/Tochter die Miete zahlt? Ist doch bestimmt bis jetzt nicht der Fall gewesen, oder?
6. März 200421 j Selbst wenn du einen Untermietvertrag mit deiner Mutter abschließt oder sonstwas, bei Geschwistern klappt das, bei Eltern aber nicht.
6. März 200421 j Original geschrieben von Moeki Wer bei seinen Eltern wohnt, kann auch nen Untermietervertrag machen, denke ich, sofern der 6 Monate vordatiert ist. Willst Du hier jemanden zu strafbaren Handlungen anstiften? --------------- Meine Meinung: Wenn man bereits eine eigene Wohnung hat und die Bedingungen für eine Kostenübernahme vorliegen, dann sollte man dies natürlich auch nützen - warum auch nicht. ABER: Besch***** kann auch schnell nach hinten los gehen. Ich denke, dass gerade bei Mietverträgen zwischen Kind und Eltern besonders genau geprüft wird Sonst könnte ja jeder kommen Do*Moralapostel:D*ham
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