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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Auszug von der IHK:

Schulpflichtig sind im übrigen Jugendliche und Erwachsene Auszubildende, die ihre Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen, für die gesamte Ausbildungszeit. Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 21 Jahre oder älter sind, sind berufsschulberechtigt. Nimmt der Auszubildende am Berufsschulunterricht teil, gilt auch in vollem Umfang die genannte Freistellungspflicht.

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Ich bin bei Ausbildungsbeginn schon 21.

Nun meine Frage:

Wenn ich mich für die Berufsschule entscheide, muss ich dann an jeden Tag, an dem die anderen zur BS müssen auch kommen, oder bleibt mir das freigestellt ob ich an dem Tag zur BS oder zur Arbeit fahre?

Wenn schon denn schon. Halbe Sachen ist nicht denke ich. Schliesslich wirst du ja aicj benotet und kannst deshalb nicht nur kommen, wenn du gerade Lust hast.

Ob im konkreten Fall dies überhaupt möglich ist, musst du mit dem AG und der IHK vor Ort absprechen.

Hallo,

offensichtlich hängt das vom Bundesland ab. Für BW gibt es ein Schulgesetz, das besagt (etwas vereinfacht), dass wenn man in dem Schuljahr, in dem man 18 wird eine Ausbildung beginnt, für die gesamte Ausbildung berufsschulpflichtig ist. Man rutscht also höchstens mit 19 noch in die Berufsschulpflicht.

Zur eigentlichen Frage: Wir hatten vor kurzem einen Schüler der im dritten Schuljahr plötzlich nichtm mehr kam, weil er keine Lust mehr hatte. Er war zumindest lt. Gesetz nicht berufsschulpflichtig im obigen Sinne. Die Juristen vom Oberschulamt teilten uns mit, dass der Schüler nicht mehr kommen müsse, wenn er nicht wolle, dass er sich also auch mitten in der Ausbildung von der Schule abmelden könne.

Was das Fehlen von einzelnen Stunden angeht, so ist das zumindest in BW nach meiner Rechtsauffassung (vgl. Schulgesetz) eigentlich nicht möglich, weil man bei freiwilligem Besuch der Berusschule die Rechte und Pflichten eines Berufsschülers übernimmt, d.h. auch die Pflicht zum regelmäßigen Besuch der Berufsschule.

Gruß

Menzemer

Original geschrieben von Menzemer

offensichtlich hängt das vom Bundesland ab.

Ja, jedes Bundesland hat sein eigenes Schulgesetz. In diesem ist die Berufsschulpflicht festgelegt.

IHK-Bonn, NRW

Original geschrieben von spin

Ich bin bei Ausbildungsbeginn schon 21.

Nun meine Frage:

Wenn ich mich für die Berufsschule entscheide, muss ich dann an jeden Tag, an dem die anderen zur BS müssen auch kommen, oder bleibt mir das freigestellt ob ich an dem Tag zur BS oder zur Arbeit fahre?

IHK Bonn, NRW, sagst ?

Dann ja. Du kannst dich höchstens komplett von der Schule wieder abmelden. Wenn du allerdings hingehst, wie du lustig bist, trifft dich das BBiG in seiner vollen Härte : Zuviele (unentschuldigte) Fehlstunden führen zur Nichtzulassung zu den Prüfungen.

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