watzlav Geschrieben 5. April 2004 Teilen Geschrieben 5. April 2004 Hallo Leute, darf man im IT-Handbuch bestimmte Seiten mit "Posteds" markieren? Zum Beispiel beim Thema VPN ein Posted ankleben, auf dem VPN steht? Danke! Viel Glück im Mai 2004! Gruß Watzlav Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
J.O.H. Geschrieben 5. April 2004 Teilen Geschrieben 5. April 2004 Also sobald ich es von unseren Alten Azubi mitbekommen habe ist es kein Problem Posted zu verwenden. Ich selber habe mein Buch auch mit Posteds markiert! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Commandor Geschrieben 5. April 2004 Teilen Geschrieben 5. April 2004 Markieren immer. Die nehmen Dir die Prüfung erst ab wenn was draufsteht - egal was! Ciao commy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karolin-FiSi Geschrieben 5. April 2004 Teilen Geschrieben 5. April 2004 Hallo! Das soll auch von IHK zu IHK unterschiedlich sein. Wir gehören zur IHK-Hannover und dürfen keine Markierungen (auch keine unbeschriebenen Post-its) verwenden! Ruf doch bei Deiner IHK an und frag nach. Das ist besser, als die Prüfung leer abgeben zu müssen. Viele Grüße, Karolin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 5. April 2004 Teilen Geschrieben 5. April 2004 Original geschrieben von Karolin-FiSi Das soll auch von IHK zu IHK unterschiedlich sein. Guten morgen, das soll nicht nur von IHK zu IHK unterschiedlich sein, sondern das ist so. Schaut einfach auf eure Einladung, denn was da steht ist für euch wichtig. Bei unklarheiten - greift zum Telefon. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rote_gefahr Geschrieben 5. April 2004 Teilen Geschrieben 5. April 2004 eben, ihr bekommt kurtz vor der Prüfung einen Brief wo alles drin steht, wann die prüfung ist und wo etc. da steht dann auch drin was für Hilfsmittel verwendet werden dürfen ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 5. April 2004 Teilen Geschrieben 5. April 2004 Wie die Erfahrung gezeigt hat, steht auf der Einladung zwar meist "ein Tabellenbuch" als zugelassenes Hilfsmittel, über dessen erlaubten Zustand (eigene Ergänzungen, Markierungen, ... ) fehlt die gegebene Information dagegen meist. Darum hier nochmal der Hinweis aus einem anderen Thread: Und du solltest dich rechtzeitig informieren, welche Modifikationen des Tabellenbuchs in deinem Prüfungsbereich zugelassen sind und welche nicht - dies handhaben die einzelnen IHKs nämlich äußerst unterschiedlich: Die einen erlauben nur das jungfräuliche Buch ohne jede Ergänzung, andere lassen noch einen Index mittels eingeklebter Post-ITs zu. Manche IHKs erlauben nur handschriftliche Ergänzungen, andere das Einlegen loser Blätter, auf denen aber nichts handschriftliches stehen darf, andere bestehen auf eingeklebte Blätter, ... - alles schon in entsprechenden Threads hier gelesen. Frage also früh genug bei deiner IHK nach, was in der aktuellen Prüfung zulässig ist und bereite dich und dein Tabellenbuch entsprechend vor, damit du keine böse Überraschung erlebst. Falls du keinen Lehrer an der BS hast, der im Prüfungsausschuss sitzt und dir Auskunft geben kann, dann wende dich direkt an die IHK. Und bitte sprecht euch in eurer Klasse ab, damit die gute Sekretärin, die eure Anfragen entgegennimmt, nicht zwanzigmal dieselbe Frage beantworten muss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
watzlav Geschrieben 6. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 6. April 2004 also ich hab jetzt bei der IHK Nürnberg nachgefragt und folgende Antwort bekommen: Hallo Herr xxx, laut Nachfrage bei Herrn Schmaderer ist gegen Posteds nichts einzuwenden. Freundliche Grüße Patrizia Held Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Geschäftsbereich Berufsbildung Hauptmarkt 25/27 90403 Nürnberg Tel. 0911/1335-274, Fax -346 email: held.patrizia@nuernberg.ihk.de Internet: www.ihk-nuernberg.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mme Geschrieben 8. April 2004 Teilen Geschrieben 8. April 2004 Solange man nicht im Buch geschrieben hat ist das eh kein Problem. Ich hatte damals Postits und habe am Anfang der Prüfung den Prüfer der Aufsicht machte gefragt. Der hatte nichts einzuwenden. Ansonsten hätte ich noch 10 MInuten bis zum Prüfungsbeginn gehabt um 25 Postits abzumachen... Wo ist das Problem? Ich würde das auch Probrieren wenn die IHK das vorher ablehnt. Aufsicht fragen und schauen was die sagt. Sollte die allerdings sagen sie wüsste das nicht genau würde ich lieber abmachen. Aber wenn die sich sicher ist (bei uns war das gleichzeitig der PA-Vorsitzende) ist das doch kein Problem... Grüße mme Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 8. April 2004 Teilen Geschrieben 8. April 2004 Original geschrieben von mme Solange man nicht im Buch geschrieben hat ist das eh kein Problem. Nochmal zum Mitschreiben : Das hängt von den jeweiligen Kontrolleuren bei der jeweiligen IHK ab. Wer einmal irgendetwas vorbereitet hat, darf unter Umständen auch bereit sein, ganz ohne Hilfsmittel auszukommen, da man gerade die Prüfungszeit benötigt, um dieses Buch zu Kontrollieren. Sorry, bitte keine falschen pauschalisierten Hinweise geben, sondern vorneweg erkundigen (und die Bestätigung schrftlich in den Händen festhalten). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
milkcat Geschrieben 8. April 2004 Teilen Geschrieben 8. April 2004 also, ich kann sagen, das bei der ihk-berlin post-its erlaubt sind, aber ich glaube die post-its dürfen nicht beschrieben sein. bin mir nicht sicher, aber benutzen darf man die post-its auf jeden fall. aber wie schon wie gesagt haben, ist das von ihk zu ihk anders. am besten einfach nachfragen bei der ihk und lieber auf ne nummer sicher gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 8. April 2004 Teilen Geschrieben 8. April 2004 Original geschrieben von milkcat also, ich kann sagen, das bei der ihk-berlin post-its erlaubt sind, [...], aber benutzen darf man die post-its auf jeden fall. aber wie schon wie gesagt haben, ist das von ihk zu ihk anders. Das kann auch bei der IHK Berlin von Pruefer zu Pruefer, von Aufsicht zu Aufsicht anders sein. Und das kann sich vor allem auch sehr schnell aendern, wenn "die IHK" zu der Erkenntnis kommen sollte, daß unmodifizierte Werke viel leichter zu kontrollieren sind. Warum, um Gottes Villen, wird hier eigentlich immer wieder so vehement auf allen moeglichen Variationen der Mofifikationen herumgeritten?!? Ein Tabellenbuch mit PostIts ersetzt auch kein fehlendes Fachwissen. Und auch das mit handschriftlichen Ergaenzungen vollgeschriebenste Werk kann nicht Blackouts waehrend der Pruefung vermeiden helfen. Sicherer ist allemal - das ist das einzig wirklich Sichere bei diesem Thema - ein nicht veraendertes Tabellenbuch. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 8. April 2004 Teilen Geschrieben 8. April 2004 verlässt euch nichht auf das Buch. In München hast es auch mit Post It und reinschreiben (als Ergänzung) verwenden dürfen. Gebracht hats mir für meine Prüfung gar nichts. Ich glaube das ich vom Inhalt her es in der Prüfung 2 oder 3 x aufgeschlagen hatte. Kommt ja immer darauf an, was in der Prüfung dran kommt. Also die beste Lösung ist immer noch bei der zuständigen IHK nachzufragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mataina Geschrieben 8. April 2004 Teilen Geschrieben 8. April 2004 Wurde ja jetzt schon oft genug gesagt, dass man sich am besten bei der zuständigen IHK informiert. Zusätzlich gebe ich den Tipp, sich die entsprechenden Aussagen auch schriftlich (evtl. unterschrieben) geben zu lassen. Unsere Betreuerin hat das gemacht und für die IHK München steht nun fest, dass man Post-Its (o.ä.) en masse reinkleben darf, ergänzende Stichworte reinkritzeln darf und letzten Endes auch ganze Romane reinschreiben könnte. Einzige Ausnahme: keine losen/eingeklebten Blätter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 9. April 2004 Teilen Geschrieben 9. April 2004 Original geschrieben von Mataina Zusätzlich gebe ich den Tipp, sich die entsprechenden Aussagen auch schriftlich (evtl. unterschrieben) geben zu lassen. Das halte ich auch für sehr wichtig. Unsere Betreuerin hat das gemacht und für die IHK München steht nun fest, dass man Post-Its (o.ä.) en masse reinkleben darf, ergänzende Stichworte reinkritzeln darf und letzten Endes auch ganze Romane reinschreiben könnte. Einzige Ausnahme: keine losen/eingeklebten Blätter. Gilt das zeitlich unbegrenzt? Wie erfährst Du, falls diese Regelung von der IHK aufgehoben wird? gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. April 2004 Teilen Geschrieben 9. April 2004 Da sieht man mal wieder wie unterschiedlich die einzelnen IHK's das handhaben. Bei unserer IHK dürfen nur Post-It reingeklebt werden. Es dürfen keinerlei weitere Informationen in das Buch geschrieben werden. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mataina Geschrieben 9. April 2004 Teilen Geschrieben 9. April 2004 Original geschrieben von timmi-bonn Gilt das zeitlich unbegrenzt? Wie erfährst Du, falls diese Regelung von der IHK aufgehoben wird? gruß, timmi Hallo Timmi, in der schriftlichen Bestätigung des IHK-Menschen wird speziell vermerkt "für AP Sommer 2004" oder so ähnlich... Unsere Akademie holt sich diese Bestätigung für jede neue Abschluss-/Zwischenprüfung ab. Ciao, Mata Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
juergen12776 Geschrieben 13. April 2004 Teilen Geschrieben 13. April 2004 Hallo an alle, das Problem sind unter anderem verschiedene Aussagen von der IHK. Im speziellen Fall München wurde mir zugesichert, dass man handschriftlich alles reinschreiben darf was man will. Man darf nur das Buch in seiner Beschaffenheit (keine zusätzlichen Blätter usw.) verändern. Das alles soll angeblich auch in dem Brief, den man ca. 1 Woche vor der Prüfung bekommt, stehen. Schriftlich wollte mir diese Aussagen leider niemand geben, wurde immer auf den Brief vertröstet. Ich hoffe nur, dass das ganze nicht für manche eine böse Überraschung nach sich zieht. Es gibt ja auch schon eine Neuauflage des Tabellenbuchs. Unsere Dozenten meinten, einfach das neue Buch zulegen, in das alte kann man reinschreiben was man will (dadurch lernt man ja auch eine Menge) und am besten beide Bücher mit zur Prüfung mitnehmen. Hier kann man sich dann immer noch entscheiden was man macht. Es darf allerdings nur eines auf dem Tisch liegen. Wünsche allen am 04. Mai viel Glück. Ciao Jürgen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sYnTaxx Geschrieben 13. April 2004 Teilen Geschrieben 13. April 2004 Original geschrieben von juergen12776 Wünsche allen am 04. Mai viel Glück. Ciao Jürgen Hmmm muhahaaha... Joa mal schaun ob uns das Glück hold ist... Bin mal gespannt wie ich ab****... Fang nu dann mal an zu lernen in ner Woche und dann gehts ja auch schon rund... Ich bestell mir nu auch nochmal das tolle Tabellenbuch... Hab leider in meines reingeschrieben und weis einfach nicht ob sie sowas zulassen... Denke lieber nochmal eines bestellen und mit Post-Its versehen... Bin übringeds BaWü falls jemand genauere Infos hat das ich mir das Buch nicht nochmal kaufen muss wär ich dankbar... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 13. April 2004 Teilen Geschrieben 13. April 2004 @ juergen12776 das ist schon richtig was du sagst. In München isses wirklich erlaubt, ins Buch was reinzuschreiben. Nur schriftlich gibt dir das keiner. du kriegst sowas auch ned vor der Prüfung in einem Schreiben mitgeteilt. Aktuell ist derzeit die 3. Auflage, die es seit letztem Jahr gibt. Wer noch die ältere Ausgabe hat, sollte sich die andere schon zulegen. Die ca. 24 € sind es auf jedenfall wert. Dann lieber mal paar Weißbier weniger trinken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sYnTaxx Geschrieben 13. April 2004 Teilen Geschrieben 13. April 2004 hmm so hab mir das it-handbuch nun nochmal bestellt bei amazon... schreib dann mal lieber nix mehr rein sondern nur markierungen das ich alles schneller finde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mataina Geschrieben 13. April 2004 Teilen Geschrieben 13. April 2004 Original geschrieben von Manitu71 @ juergen12776 das ist schon richtig was du sagst. In München isses wirklich erlaubt, ins Buch was reinzuschreiben. Nur schriftlich gibt dir das keiner. Mh - doch. Man muss sich nur dahinterklemmen bzw. seine Trainer darauf ansetzen :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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