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Wann ist man durchgefallen??


Quando1

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Moin,

würde es jetzt gerne mal genau wissen:

Wann ist man durch die Abschlussprüfung durchgefallen?

Kann man eine schlechte schriftliche noch mit dem Rest ausgleichen?

Wie (in %) zählen Doku, schriftliche und mündliche?

Wäre nett, wenn mich mal wer aufklären könnte.

mfG

Quando

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Original geschrieben von Quando1

Kann man eine schlechte schriftliche noch mit dem Rest ausgleichen?

Nein, der schriftliche Teil kann nicht mit dem praktischen Teil ausgeglichen werden.

Wie (in %) zählen Doku, schriftliche und mündliche?

Gewichtung schriftliche Prüfung: 40% GH1, 40% GH2, 20% WISO

Gewichtung praktische Prüfung: 50% Dokumentation, 50% Präsentation und Fachgespräch

Siehe z. B. auch http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html ---> Notenrechner

und aus der Verordnung:

Zitat: Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

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Original geschrieben von Quando1

Kann man eine schlechte schriftliche noch mit dem Rest ausgleichen?

Eine schlechte schriftliche kann man nur mit einer mündlichen Ergänzungsprüfung "ausgleichen". Aber auch nur bei einem gewissen Prozentsatz.

Original geschrieben von Quando1

Wie (in %) zählen Doku, schriftliche und mündliche?

Bei meinem PA (IHK Aachen) lag die Gewichtung so: 50% Doku, 25% Präsentation und 25% Fachgespräch.
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Hallo,

under Dozent beim Prüfungsvorbereitungskurs hat uns erzählt,

dass man wenn man z.B.

im Prüfungsteil GHI 30 %

im Prüfungsteil GHII 70 %

im Prüfungsteil WISO 70 %

erreicht trotzdem seine Prüfung geschafft hat. Ist das so.

Kann man In der schriftlichen Prüfung Teile ausgleichen?

Unter 30 % sollte man aber nicht kommen meinte er übrigens.

Wer weiß da was genaueres?

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Original geschrieben von ML|Killertom

Aber ist das auch in Hagen so?

Ja, das ist dann auch in Hagen so. Steht im Verordnungstext:

Zitat:

(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Ausführlich auch auf http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html unter Verordnungstext zu finden.

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