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Die Wehrpflicht - Kann ich aus der Ausbildung gezogen werden?


Salzlake

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Habe meinen Musterungsbescheid bekommen und so langsam bekomme ich ehrlich gesagt doch ein wenig Panik, hier die Situation:

- Bin 20 Jahre alt

- Besitze den schulischen Teil der Fachhochschulreife (Niedersachsen), den praktischen erwerbe ich gerade mit der Ausbildung zum FIAE

- Die Ausbildung läuft seit knapp 10 Monaten

- Der Bund denkt ich gehe noch bis 2005 zur Schule

Die Musterung findet am 12.07 statt, jetzt die Frage kann man mich noch aus der Ausbildung holen bzw. bis zu welchem Zeitpunkt geht das? Falls es nämlich geht werde ich mich hüten zu erwähnen das ich in einer Ausbildung bin, sondern lasse sie ihn dem glauben das ich zur Schule gehe.

Falls ich aus der Ausbildung geholt werden könnte, könnte ich mir gleich die Kugel geben...

Ganz wichtig kein Halbwissen, dass ist ein ernstes Thema.

Die andere Frage ist wie lange man mich einberufen kann, ich bin 20 , die Ausbildung wird mit 22 3/4 beendet sein, ich hoffe und denke ich werde T3 gemustert, dann könnte ich ja beantragen das ich 2 Jahre eine garantie bekomme nicht mehr gezogen zu werden (und die gilt scheinbar ab dem ende der Ausbildung, hab so einen brief gesehen) und wäre dann über 23 -> aus dem Schneider.

Gilt das für mich oder gilt das nicht, ich blick bei den ganzen Regelungen echt nicht mehr durch und will noch eines sagen:

Das ganze Thema k**** mich echt so dermaßen an :( *wütend ist*

Gruß

Salzlake

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Top-Benutzer in diesem Thema

ich kann verstehen wie du dich fühlst. ich kann mir die situation gut vorstellen da ich auch mal in einer ähnlichen situation war. eins kann ich dir garantiert sagen! solange du dich in einer ausbildung befindest oder zur schule gehst ziehen sie dich nicht ein. du musst denen das nur sagen.

zu dem alter kann ich nix sagen. auf jedenfall gibt es bei kreiswehrersatzamt einen ansprechpartner der dir bei solchen fragen helfen kann.

Und selbst wenn, du musst ja nicht zur bundeswehr. kannst auch zivi oder ersatzdienst (z.B. THW) machen. "Ein kluger Kopf passt in keinen Helm" (Zitat A. Einstein).

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen.

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wenn die Ausbildung Teil der 1. Berufsausbildung ist kann man nicht nicht heraus ziehen (Abitur gilt als 1. Berufsausbildung) (Ich kenn einige fälle wo nach 1/3 Studium(Regelstudiumzeit) bzw. Ausbildungszeit erfolgreich gegen eine Einberufung einspruch eingelegt wurde)

und gezogen kannst du bis 25 werden zu mindest war das ende 2002 so, aber in dem Bereich ist vieles in Bewegung.

Ansprechpartner für 100%iger Infos Wehrkreisersatzamt, Bundesamt für Zivildienst oder Gewerkschaften.

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Das Alter wurde defintiv von 25 auf 23 heruntergesetzt, ausnahmen regelt der § 12 in dem (wehr ?) gesetz.

Und da trifft nur eine Sache auf mich zu:

Beginnt jemand OHNE Abitur oder Fachabitur eine Ausbildung so kann er bis zum 25 Lebensjahr eingezogen werden. Ich habe aber momentan ja nur den schulischen teil vom Fachabitur, den Rest erlange ich ja erst durch die Ausbildung.

Ich rufe morgen wirklich bei dem bundesamt für zivildienst an, ich hasse diese ungewissheit...

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Falls es nämlich geht werde ich mich hüten zu erwähnen das ich in einer Ausbildung bin, sondern lasse sie ihn dem glauben das ich zur Schule gehe.

Aus der 1. Ausbildung wirst du wie bereits erwähnt nicht herausgeholt, einfach eine Kopie des Ausbildungsvertrags oder eine andere Bestätigung deines Arbeitgebers an das Kreiswehrersatzamt schicken und bis zum Ende deiner Ausbildung passiert nichts.

Das KWEA anlügen? ... ich weiß nicht ob das so eine gute Idee ist, auch wenn ich jetzt nicht weiß, ob es rechtliche Konsequenzen für dich hätte.

BTW ... mir ging es damals ähnlich ... inzwischen bin ich dagewesen und auch wenn es nicht die schönsten 9 Monate meines Lebens waren .. es gibt schlimmeres ;) ...außerdem ist der Arbeitgeber Bundeswehr in der heutigen zeit eine ziemlich gute Alternative ... und im IT Bereich werden afaik viele Leute gesucht, warum also nicht erstmal hingehen, reinschnuppern und dann weitersehen ;)

2-frozen

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Hallo,

ich kann dir erzählen wie es bei meinem Freund lief:

Er hat 2001 Abitur gemacht. Als sich der Bund nicht gleich meldete, hat er eine Ausbildungstelle angenommen, dann kam im Sommer der Bescheid zur Musterung (als T2 gemustert). Und im Herbst der zur Einberufung. Wir haben hingeschrieben, dass er gerade eine Ausbildung begonnen hat, dass hat sie aber nicht interessiert. Dann ist erzur Personalchefin gegangen, die hat dort angerufen. daruafhin hat man ihm versichert, ihn nicht bis zum Ende des 1.Lehrjahres zu ziehen. Und wenn ein 1/3 der Ausbildung rum ist, dürfen sie dich nicht mehr ziehen. Mein Freund hat danach Arbeit gefunden. Und wir wollten natürlich nicht, dass dann zum Bund muss. Bei Ende der Ausbildung war er 22. Und September wird er 23. Wir waren bei einem Berater. Hat uns 10€ gekostet. Und da kam raus, dass er sich noch Mal mustern lassen kann. Wenn er dann wieder T2 gemustert worden wäre, hätte er es mit Zivi versucht. Da er im September 23 wird und die Stellen für den Zivi schon vergeben worden sind und er sich nicht freiwillig gemeldet hättet, dann hätte er vermutlich Gkück gehabt. Es werden nämlich erst Mal die Jüngeren gezogen und nicht wie beim Bund, die älteren. Auf jeden Fall haben sie ihn aber doch als T3 gemustert und er konnte so, einen Antrag stellen, dass sie ihn zwei Jahre nicht ziehen können. Damit dürfte das Thema für uns durch sein.

Zu dem Geset, nach dem du fragst. Uns hat man erklärt, dass man bis über 30 gezogen werden kann, wenn der Bund nicht die Möglichkeit hat, dich vorher zu ziehen. Desweiteren ist das mit bis 23 Jahre ziehen kein Gesetz, sondern nur eine Verordnung, die jederzeit wieder verändert werden kann.

Überigens ist mir zu Ohren gekommen, dass im Moment gar keine Leute aus der Ausbildung gezogen werden, bzw. da mehr Rücksicht drauf genommen wird, weil die momentane Wirtschaftlage so schlecht ist.

Hier eine Seite mit weiteren Infos. Die helfen dir auch gerne weiter, kostet aber 10€: http://www.kampagne.de/

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T3 != ausgemustert, du kannst beantragen das du für 2 Jahre nicht gezogen wirst.

Also bei mir steht, dass ich auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden bin, da "vermehrt qualifizierte und vom gesundheitlichen Aspekt her tauglichere Wehrdienstpflichtige gesucht werden" (so, oder so ähnlich lautete der Schrieb vom KWEA)

Ich habe aber gehört (okok, Halbwissen), dass sie keine T3 aus einer Ausbildung ziehen.

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Also:

Solange Du in der Ausbildung bist passiert garnichts!

Musterung schon ( Wenn Du da nicht erscheinst ist das ne Straftat!!!!) :mod:

Das KWEA anlügen ist ebenso eine Straftat ( §26 Wehrstrafgesetz).:mod:

Aber wenn du am Ende der Ausbildung über 23 bist passiert eh meistens nichts mehr!

Falls Du weitere Fragen hast mail mir einfach! Bin selber Reservist und kann Dir da Infos geben!

Gruß Chaosmaster :floet:

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Drückeberger !

Das musste mal gesagt werden.

So was finde ich gar nicht.Bei der wirtschaftlichen Lage. Ich meine, wenn er Arbeit hat. Ein Kumpel von mir ist deswegen arbeitslos! Was soll das??? Ich finde, die sollen mal lieber die ziehen, die zu Hause rumsitzen und nicht die, die eine Ausbildung machen oder beim Arbeiten sind!!!!!!

Gruß soccer1981

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Klar lasst uns alle Zum Bund gehen.... Gute Idee ich bin absolut begeistert. :rolleyes::rolleyes::rolleyes: ---> So ein Schwachsinn! Sie sollen mal lieber die nehmen, die den Staat belasten und keinen Bock auf Arbeit haben. Das würde ihn entlasten!

Wer sagt das denn? Es ist nur verdammt interessant wie sich manche Leute davor drücken, nur weil sie dann mal 9 Monate nicht bei Mutti essen können und ihren Bauch mal von der Tastatur nehmen müssen. Das sind dann die, die früher bei den Bundesjugendspielen immer krank waren, und für den Schwimmuntererricht eine Entschuldigung wegen einem Schnupfen hatten.

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Ich finde es sehr verallgemeinert. Vielleicht sind es ja nicht genau die!!!!

Mein Freund hat es auch nicht gemacht und das wegen der Arbeit. Nicht weil er keinen Sport mag. Den macht er nämliuch gerne. Ein Kumpel von mir hat dadurch sogar seine Arbeit verloren. Sorry, für mich ist diese ganze Sache einfach nur unsinnig.

Gruß soccer1981

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Wer sagt das denn? Es ist nur verdammt interessant wie sich manche Leute davor drücken, nur weil sie dann mal 9 Monate nicht bei Mutti essen können und ihren Bauch mal von der Tastatur nehmen müssen. Das sind dann die, die früher bei den Bundesjugendspielen immer krank waren, und für den Schwimmuntererricht eine Entschuldigung wegen einem Schnupfen hatten.

Interessant was du alles weißt, leider hilft es dem Threadersteller bei seinem Problem nicht weiter und zu der von beschriebenen Personengruppe gehört er wohl auch nicht: Er will nur die Ausbildung fertig stellen.

Pönk

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Wo steht die Aussage (mit nachweisbarer Quelle/Gesetz), dass man auf Antrag 2 Jahre nicht einberufen wird?

Zur Hand nicht, einfach mal ins Wehrgesetz 2003 schauen, hier auch ein Brief:

http://www.musterung.de/T3_ist_keine_Ausmusterung.pdf

Weiter unten findest du ihn!

Wie gesagt man muss die Zurückstellung beantragen, von alleine sichern die dir gar nichts zu!

Wer sagt das denn? Es ist nur verdammt interessant wie sich manche Leute davor drücken, nur weil sie dann mal 9 Monate nicht bei Mutti essen können und ihren Bauch mal von der Tastatur nehmen müssen. Das sind dann die, die früher bei den Bundesjugendspielen immer krank waren, und für den Schwimmuntererricht eine Entschuldigung wegen einem Schnupfen hatten.

Ach so ich drücke mich, nur weil ich die Ausbildung an einem Stück beenden möchte. Wie dumm von mir das ich nicht sofort zum Bund gehe, schließlich sind 9 Monate Unterbrechung doch echt nicht übel, danach ist man ja auch nicht raus aus dem Stoff.

Und sowieso, was bin ich so dumm und informiere mich über eine Regelung die mich vielleicht befreit, ich sollte stolz sein hier leben zu dürfen, ich nehme doch die ganze Zeit nur vom Staat wie eine Zecke, da muss ich auch mal was zurückgeben....

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Zur Hand nicht, einfach mal ins Wehrgesetz 2003 schauen, hier auch ein Brief:

http://www.musterung.de/T3_ist_keine_Ausmusterung.pdf

Weiter unten findest du ihn!

Wie gesagt man muss die Zurückstellung beantragen, von alleine sichern die dir gar nichts zu!

Solche Anti-Wehrdienstpamphlete würde ich jetzt nicht unbedingt als allgemeingültige Quelle nehmen...

Es gibt keine Garantie, dass du vom Grundwehrdienst befreit wirst. Dass man mit T3/älter als 23/verheiratet nicht eingezogen wird ist kein Gesetz, sondern soweit ich weiss nur eine Verfahrensvorschrift, die sich aber auch ändern kann.

Was für dich zählt, ist einzig und allein §12 WpflG, in dem geregelt ist, wer Anspruch auf Rückstellung hat. Aber normalerweise hast du Glück und darfst deine Ausbildung noch zu Ende machen.

Eine Frage: Du sagst, du bist 20. Bist du schonmal von der Musterung selbst zurückgestellt worden, weil du noch in der Schule warst?

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Was erzählst du denn da? Natürlich kann er aus der Ausbildung rausgezogen werden. Er hat schon Fachhochschulreife, damit ist die Ausbildung keine Erstausbildung mehr, was ein Rückstellungsgrund wäre. Genaugenommen hat er schon gegen §17 Abs. 3 verstoßen, weil er dem KWEA nicht mittgeteilt hat, dass er die Schule beendet hat und eine Ausbildung beginnt. Und das hätte er tun müssen, nachdem er ja bereits erfasst ist.

§17 (3) Die Kreiswehrersatzämter bereiten nach Eingang des Erfassungsergebnisses die Musterung vor. Die Wehrpflichtigen haben auch schon vor der Musterung schriftlich, elektronisch oder mündlich die für die Entscheidung nach § 16 Abs. 2 erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu angeforderten Unterlagen unverzüglich vorzulegen; sie haben sich nach Aufforderung durch die Kreiswehrersatzämter zur Musterung vorzustellen. Auch ohne Aufforderung haben die Wehrpflichtigen bis zur Musterung dem zuständigen Kreiswehrersatzamt unverzüglich schriftlich, elektronisch oder mündlich jede Änderung ihres ständigen Aufenthalts oder ihrer Wohnung sowie jede Änderung eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Schulausbildung zu melden.

Genaugenommen ist er also selbst schuld, wenn sie jetzt aus der Ausbildung holen würden.

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Ach ja?

Einberufungspraxis

Seit dem 1. Juli 2003 gilt in Deutschland eine neue Einberufungspraxis zum Grundwehrdienst. Die neue Praxis besteht aus folgenden Punkten:

1. Absenkung der Heranziehungsgrenze vom 25. auf das 23. Lebensjahr

2. Keine Heranziehung von Verheirateten und in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Wehrpflichtigen

3. Nicht-Einberufung von "T3"-gemusterten Wehrpflichtigen (Anmerkung: T3 = ein niedriger Tauglichkeitsgrad)

4. Abiturienten und Fachoberschüler

Wehrpflichtige mit Hochschul- oder Fachhochschulreife werden zunächst nicht zum Wehrdienst herangezogen, wenn sie einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben. Die Zurückstellung gilt bis zum Ende der betrieblichen Ausbildung, der dann die Einberufung zum Wehrdienst folgt. Bereits zugestellte Einberufungsbescheide werden widerrufen. Nach der Berufsausbildung ist eine Einberufung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Die Regelung gilt nicht für Abiturienten oder Fachoberschüler die ein Studium aufnehmen wollen.

Wie ihr seht ist keiner so genau informiert und beim zividienstamt war die ganze zeit besetzt, probiere es morgen noch einmal

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