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Geschrieben

Hallo an alle!

Wie sieht das eiegntlich aus mit der Steuer als Azubi?

Kann man eine Steuererklärung machen, muss man diese sogar machen?

Ich verdiene wie folgt brutto:

1. Jahr 575€

2. Jahr 600€

3. Jahr 650€

Wie sieht das mit Abschreibungen aus? Man kann ja als IT-Mensch Rohlinge, Fachliteratur abschreiben? Sogar einen PC über 3 Jahre!

Aber darf ich das auch als Azubi?

Welche Möglichkeiten hat man noch als Azubi wegen der Steuer?

Und wie sieht das mit dem Kindergeld aus?

Ich müsste doch unter diesem Satz von ~7500€ liegen oder?

Was wenn ich drüber bin? Kann ich dann durch besondere Abschreibungen wieder drunter kommen?

Fahrkosten? Werden die von der Steuer voll übernommen? Ein Monatsticket kostet ~110€

vielen Dank für eure Hilfe

destry

Geschrieben

Ja das stimmt zahle keine Lohnsteuer!

Abe ich habe nun schon mehrfach in diesem Forum was von Werbekosten gelesen, die man nutzen kann um Kindergeld zu bekommen?

Ist das korrekt!

Also könnte ich mir jetzt einen PC zusammenbauen für sagen wir 1000€ habe monatlich hohe Fahrkosten die sich im jahr auf etwa sagen wir 1200€ belaufen, danna noch Fachliteratur sagen wir 250€ und DVD rhlinge für 50€!

Das macht dann 2300€ kann ich das so angeben bei Werbekosten, damit miene Eltern ab dem 2. Lehrjahr Kindergeld bekommen? Ich werde davon nur indirekt was haben, aber ich kann damit kein Geld erwarten, bzw absetzforderungen stellen oder?

Geschrieben

Also du kannst einen Rechner bei deinen Werbungskosten angeben. Du musst weiterhin angeben zu welchem Prozentsatz du den Privat und für die Arbeit brauchst. Dann kannst du den Rechner auf 3 Jahre abschreiben.

Dein Bruttojahreseinkommen sollte unter 7620€(glaube ich, jedenfalls +-100€) liegen, von dem kannst du aber noch deine Werbungskosten abziehen. Jedoch wird vorher auf dein Bruttojahreseinokmmen noch 3% Lohnerhöhung gerechnet, pauschal. Wenn du keine außerplanmäßige Lohnerhöhung bekommst, kannst du am Ende des Jahres die 3% wieder abziehen. In die Werbungskosten laufen Fahrtkosten, Anschaffungskosten für Fachliteratur usw ein.

Bsp. du verdienst 8500€ * 3% = 8755€

Keine Lohnerhöhung 8500 - 2000€ Werbungskosten = 6500€

Du würdest also Kindergeld bekommen. Ruf am besten beim Kindergeldamt an, die beraten einen wohl ;)

so far

Geschrieben

Also im 1. Lehrjahr krieg ich 850 Brutto.

Steuerklasse 5........

Die ganzen Brutto-Netto Rechner spcuken mir da immer einiges an Steuern aus.........führt wohl kein Weg dran vorbei.... :(

Geschrieben

Kann man eine Steuererklärung machen, muss man diese sogar machen?

Deine Lohnsteuerkarte solltest du auf jeden Fall zurückgeben, egal ob du Steuern gezahlt hast oder nicht, deine Stadt/Gemeinde kann damit ihre Finanzlage aufbessern.

Steuerklärung kann man auch machen, wenn man keine Lohnsteuer bezahlt hast, um z.B. die Arbeitnehmersparzulage für einen VL-Vertrag zu bekommen, oder auch um die Eigenheimzulage zu bekommen (naja wenn man als Azubi sich sowas zulegt vorausgesetzt.)

Gruß Pönk

Geschrieben

Ich hätte auch mal ne Frage.

Ich hab durch einen Nebenjob vor der Ausbildung Geld verdient und Lohnsteuer gezahlt. Brutto dürfte das auf etwa 6.000 € kommen. Eventuell mehr, müßte zuhause nachlesen. Kriege jetzt 500€ pro Monat, angefangen mit diesem. Kann ich nen PC, Fahrtkosten (60km am Tag), Fachliteratur, usw. von der Steuer absetzen bzw. irgendwie noch etwas zurückbekommen?

Geschrieben

hallo,

Also im 1. Lehrjahr krieg ich 850 Brutto.

Steuerklasse 5........

Die ganzen Brutto-Netto Rechner spcuken mir da immer einiges an Steuern aus.........führt wohl kein Weg dran vorbei.... :(

Steuerklasse 5? d.h. du bist verheiratet und dein partner hat die steuerklasse 3 und zahlt somit weniger steuer.

Bei der Steuerklasse 5 wird richtig hingelangt, schlimmer ist nur noch die 6.

Ciao

Antibiotik

Geschrieben
Ich hätte auch mal ne Frage.

Ich hab durch einen Nebenjob vor der Ausbildung Geld verdient und Lohnsteuer gezahlt. Brutto dürfte das auf etwa 6.000 € kommen. Eventuell mehr, müßte zuhause nachlesen. Kriege jetzt 500€ pro Monat, angefangen mit diesem. Kann ich nen PC, Fahrtkosten (60km am Tag), Fachliteratur, usw. von der Steuer absetzen bzw. irgendwie noch etwas zurückbekommen?

Quellen:

www.bundesfinanzministerium.de/Anlage22232/Die-Steuerreform-2000-im-Ueberblick-Adobe-Acrobat-5.0.pdf

www.bundesfinanzministerium.de/Anlage25925/Broschuere-Einkommen-und-Lohnsteuer-2004.pdf

Ja, es ist viel. Ja es ist kompliziert (zumindest am Anfang). Ja, es lohnt sich im Geldbeutel, wenn man sich damit etwas auskennt. Alternativ kannst du auch an die GBS Schwäbisch Hall wechseln. Bei mir kommt das im 3. Jahr im Unterricht dran.

Dringend Steuererklärung machen! Bei schwankenden Einkünften lohnt sich das immer. Wenn du nicht über den Grundfreibetrag hinauskommst (7.664 Euro im Jahr bei Steuerklasse I) brauchst du dir wegen Werbungskosten o.ä. keinen Hals machen. Einfach Mantelbogen + Anlage N ausfüllen, fertig.

Solltest du dann drüber liegen, kannst du noch versuchen das zu versteuernde Einkommen durch Werbungskosten abzusenken. Dazu zählen grob gesagt alle Ausgaben, die du für deinen Job aus privater Kasse finanzierst.

Das Kopfzerbrechen lohnt sich aber erst ab 920 Euro Werbungskosten. Die sind aber relativ schnell zusammen!

z.B.

1. Weg zur Arbeit: 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zur Arbeit.

(einfache Strecke!) In deinem Fall für jeden Arbeitstag 30 (?) km *

0,30 * ca. 200 Tage = 1.800 Euro ==> schon bist du über 920 Euro!

(Berufsschulwege zählen auch!)

2. Zur Absetzung eines PCs wurde in obigen Posts schon alles gesagt.

3. Fachliteratur, so sie einen rein beruflichen Charakter hat (also keinen

Freizeitwert) wird anerkannt. Das gilt z.B. auch für Zeitschriften.

Probier es einfach! Mehr als ablehnen, kann es das Finanzamt nicht.

Ich gebe jedes Jahr das Spiegel-Abo an! (braucht man als

Gemeinschaftskundelehrer ja wohl dringend!) ;) Aber das ist

grenzwertig.

(Das sollte natürlich alles mit Belegen/Rechnungen beweisbar sein.)

4. Die vielen Kleinigkeiten nicht vergessen. Kontoführungspauschale: 16

Euro, Kosten für Bewerbungen, evtl. beruflich bedingte

Telefon/Internetkosten, weil du doch sicher häufig auch daheim mal

was arbeitest,... usw. usf.

Mit all dem, solltest du doch unter 7.664 Euro kommen? Ergo gibts die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurück! Ansonsten lass deine Kreativität etwas spielen. (natürlich nur im legalen Rahmen) Bei mir kommt da immer eine Jäger- und Sammlereuphorie auf :)

Achtung die obigen Werte beziehen sich nur auf 2004!

Gruß

Menzemer (Romanschreiber)

Geschrieben
bis wann muss ich spätestens die steuererklärung für 2003 abgeben?

immer im Mai des darauffolgenden Jahres, du kannst die Frist verlängern lassen. Du kannst aber bis zu 2 Jahre im nachhinein die Steuererklärung abgeben, mußt aber dann mit Abzügen rechnen (glaub im Moment sind es 10% von dem was man zurück erhält, da bin ich mir aber nicht sicher)

Pönk

Geschrieben

Hallo,

an Antibiotik

ich denke das war schon. Wenn ich mich nicht ganz stark irre ich hab meine 2 Tage vorher geschickt. Aber wann es jetzt genau was weiß ich nicht mehr. Ist aber schon was her.

cu

nachdem ich letztes Jahr noch Azubi war, hab ich meine Steuererklärung noch nicht abgegeben.

Ich hab zwar mehr verdient als dieser Steuergreze, wenn ich allerdings alle Werbungskosten abziehe komm ich drunter und muss somit keine Lohnsteuer zahlen.

Was soll ich nun tun? Abgeben, abwarten?

Ciao

Antibiotik

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