IT-Shrek Geschrieben 20. August 2004 Geschrieben 20. August 2004 Hi, ich habe gehört dass es in Niedersachsen ein Gesetz gibt, welches Fahrten von und zur Berufsschule als Dienstreisen definiert und die Kosten daher vom Arbeitgeber getragen werden müssen. Leider weiss ich nicht ob das stimmt und in welchem Gesetz ich danach suchen soll, bin für jede Hilfe dankbar! mfg, Shrek! Zitieren
ExAzubi Geschrieben 22. August 2004 Geschrieben 22. August 2004 Hallo, deine Aussage ist zu 50% richitg und falsch. Richtig: Fahrten zur Berufsschule gelten als Dienstreise. Falsch: Die Kosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Richtig wäre: Dienstreisen KÖNNEN vom Arbeitgeber getragen werden, wie auch fahrten zur Arbeit selber. Wenn er das nicht tut, was sein gutes Recht ist, kannst du diese Fahrten a) Von der Steuer absetzten, Als Ausgaben definieren um weiterhin Kindergeld zu bekommen. Hoffe konnte die Helfen. Hier ein Link dazu Berufsschule Zitieren
IT-Shrek Geschrieben 22. August 2004 Autor Geschrieben 22. August 2004 Sodele, hab nun die Quelle gefunden, es handelt sich also nicht um ein Gesetz sondern um ein Tarifvertrag?!?!? Ich zitiere IGMetall.de: Fahrtkosten die mit der Ausbildung zusammenhängen, sollten unserer Meinung nach generell vom Betrieb erstattet werden. Für Fahrten zur Berufsschule regeln dies in Niedersachsen und Baden-Württemberg bereits Tarifverträge. Nachmachen! Nun bin ich jedoch verwirrter als vorher, Tarifverträge für Länder?!? Zitieren
robotto7831a Geschrieben 23. August 2004 Geschrieben 23. August 2004 Hallo, welcher Tarifvertrag ist das. Frank Zitieren
ExAzubi Geschrieben 23. August 2004 Geschrieben 23. August 2004 Wenn das so ist mit dem Tarifvertrag, ist denn dein Arbeitgeber überhaupt an diesem Tarifvertrag der IG Metall gebunden? Wenn nicht, das siehe meine vroherige Antwort. Zitieren
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