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Geschrieben

Habe nun endlich mein Ausbidlungszeugnis bekommen!

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Herr XXX hat sich aufgrund seiner ausgeprägt guten Auffassungsaufgabe jeweils sehr schnell in die Aufgabenbereiche der einzelnen Ausblidungsabschnitte eingearbeitet. Seine Arbeit zeichnete sich durch besondere Sorgfalt und Zuverlässigkeit aus. Es war jederzeit in der Lage, die ihm gestellten Aufgaben konstruktiv und in weiten Bereichen - gemessen an dem jeweiligen Ausbildungsstand - bereits sehr selbstständig umzusetzten. Mit großem Engagement und hoher Einsatzbereitschaft erzielte er regelmäßig sehr gute und praktikable Arbeitsergebnisse. Herr XXX führte alle ihm anvertrauten Aufgaben stets zu unserer vollstens Zufriedenheits aus.

Wegen seines fleundlcihen und hilfsbereiten Wesens war Herr XXX bei seinen Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen geschätzt und beliebt.

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Was sagt ihr dazu? Hört sich doch eigentlich ganz gut an, oder?

Gruß,

Senbei

/update

Ich sehe gerade, kann das evtl. jemand 2 Foren nach unten verschieben? in das "Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse-Forum"?! THX! SRy, für den Fehler..!

Geschrieben

Was sagt ihr dazu? Hört sich doch eigentlich ganz gut an, oder?

Hört sich nicht schlecht an, mir fehlt eine Art Tätigkeitsbeschreibung. Nicht ganz so ausfürlich, aber zumindestens mit welchen Systemen du in wie weit gearbeitet hast. Z.B. Programmiersprachen C++, Java und dazu noch Datenbank (bist du AE, ist mir gerade entfallen).

So long Pönk

Geschrieben

Herr XXX hat sich aufgrund seiner ausgeprägt guten Auffassungsaufgabe jeweils sehr schnell in die Aufgabenbereiche der einzelnen Ausblidungsabschnitte eingearbeitet. Seine Arbeit zeichnete sich durch besondere Sorgfalt und Zuverlässigkeit aus. Es war jederzeit in der Lage, die ihm gestellten Aufgaben konstruktiv und in weiten Bereichen - gemessen an dem jeweiligen Ausbildungsstand - bereits sehr selbstständig umzusetzten. Mit großem Engagement und hoher Einsatzbereitschaft erzielte er regelmäßig sehr gute und praktikable Arbeitsergebnisse. Herr XXX führte alle ihm anvertrauten Aufgaben stets zu unserer vollstens Zufriedenheits aus.

Bei dem Teil sehe ich sowas um eine Drei - kein Held, aber auch kein Versager. Was da drin steht ist aber, dass du selbst nicht besonders dynamisch warst (was lernen bzw. Interesse betrifft), wenn man dir es aber gezeigt hast konntest du es (fast) immer, und das auch (oft) gut. :cool:

Wegen seines fleundlcihen und hilfsbereiten Wesens war Herr XXX bei seinen Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen geschätzt und beliebt.

Das wiederum ist lustig. Es war wohl keine Kollegin vor dir sicher, scheinbar nicht mal die dieses Zeugnis tippende Personalerin? Kolleginnen extra zu erwähnen und das "beliebt" aufzunehmen lassen auf einen eindeutigen Trieb schließen. Das ist nichts schlimmes, aber du solltest die Frauenwelt deiner zukünftigen Firma etwas mehr in Ruhe lassen... (oder besser zu einer Firma mit nur männlichen Mitarbeitern gehen) :floet:

Die Meinung des Profis

Michael

Geschrieben

Wegen seines fleundlcihen und hilfsbereiten Wesens war Herr XXX bei seinen Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen geschätzt und beliebt.

Das wiederum ist lustig. Es war wohl keine Kollegin vor dir sicher, scheinbar nicht mal die dieses Zeugnis tippende Personalerin? Kolleginnen extra zu erwähnen und das "beliebt" aufzunehmen lassen auf einen eindeutigen Trieb schließen. Das ist nichts schlimmes, aber du solltest die Frauenwelt deiner zukünftigen Firma etwas mehr in Ruhe lassen... (oder besser zu einer Firma mit nur männlichen Mitarbeitern gehen) :floet:

Die Meinung des Profis

Michael

Danke schön, zu dem oben genannten kann ich eigentlich nur sagen, dass ich in einer Behörde arbeite und dass es hier üblich ist, dass wir "Kolleginnen und Kollegen" sagen. Allein deswegen weil sonst unsere Gleichstellungsbeauftragte meckert. ;)

Gruß,

Senbei

Geschrieben

Gibt es den die Möglichkeit, Sachen aus seinem "Zeugnis" streichen zu lassen? Ich dachte, man muss das so annehmen, wie es ist?!

Ich kann ja trotzdem mal nachfragen, denke aber, dass ich da keine allzugroße positve Antwort bekomme.

Gruß,

Senbei

Geschrieben

Ich dachte, man muss das so annehmen, wie es ist?!

Nein, musst Du nicht.

Der Arbeitgeber ist für die im Zeugnis zugrundeliegenden Tatsachen beweispflichtig. Negative Beurteilungen müssen sich auf konkrete Tatsachen beziehen lassen. Schwerwiegende Unrichtigkeiten muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Mitarbeiters entsprechend ändern. Macht er das auch nach einer schriftlichen Aufforderung mit Fristsetzung nicht, bleibt natürlich nur eine Erfüllungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

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