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Zivi/Bund vor der Ausbildung? JA oder NEIN?


MaStEr_DoOm

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Hi Leute,

bin grade in der 12. Klasse an einer Fachoberschule und werde dieses Jahr das Fachabi erlangen (ich hoffe es doch ma ^^).

Da ich ne Ausbildung als Fachinformatiker Systemintegration machen will, stellt sich jetzt die Frage ob es besser wäre zuerst das Jahr Zivi/Bund zu machen um das weg zu haben oder direkt ne Ausbildung, aber dann müsste ich anschließend ja diesen Stuss machen und werde vielleicht ned übernommen. Ich weiß ja ned wie und was so alles dann auf mich zu kommt.

Was würdet Ihr machen und wie habt Ihr es gemacht?

Danke schonmal für die Hilfe.

Cu

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Hey,

falls du die Möglichkeit hast eine gute Zivistelle bzw. Bund zu machen/kriegen, dann würde ich das zuerst machen.

Bin zwar ein Mädel, aber ich glaube du kriegst nachher einfacher eine Stelle. Zur Zeit sieht es ja sowieso nicht gerade gut in der Branche aus.

Falls du aber schon eine Lehrstelle hast, würde ich natürlich die Ausbildung vorziehen.

Kommt auch noch drauf an wie alt du bist, zwar kriegt man mit 30 immer noch ne Lehrstelle, aber es ist erheblich schwerer (das mit den 30 nicht ernst nehmen, war nur ein Beispiel :rolleyes: )

Meine Meinung jedenfalls.

:) Leela

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Heutzutage achten die Firmen immer öfters darauf, ob jemand Bund/Zivi vorher gemacht, weil sie ja letztendlich Geld in dich investieren und wenn du nach 3J. weggehst hat es für sie nicht sonderlich gelohnt u nehmen deshalb lieber einen, der auch in der Firma bleibt und der auch weiss was intern abläuft! Eine Allgemeinlösung gibt es für dein Problem nicht...wenn du eine Lehrstelle findest nimm sie und alternativ machst du Bund/Zivi....

Habe zb nach dem Abi Bund gemacht und danach meine Lehre als FIAE angefangen....

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Hi!

Gerade dann würde ich die Ausbildung nach dem BW/ZV-Dienst machen und wie schon bei meinen Vorrednern erwähnst bist Du dann noch diorekt im Beruf (nach der Ausbildung).

Aber eine andere Sache, kann man sich das heute aussuchen?

Damals als ich meinen Dienst leistete hieß es ich müsse antreten und danach erst Ausbildung machen da ich durch mein ABI schon nicht mehr der jüngste wäre...

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Hi,

ich hab direkt vor der Ausbildung Zivi gemacht, was nebenbei übrigens kein Stuss sondern die lehrreichste und interessanteste Erfahrung meines bisherigen Lebens war.

Meine Arbeit als Zivi war mit Hauptgrund für meine Einstellung.

Mein Arbeitgeber rechnet mir 6 Monate Zivizeit intern an, sprich es gibt Jubiläumszahlungen, etc, nen halbes Jahr früher.

Aussuchen kann man es sich nicht direkt sofern man kein Abi hat, aber wenn man direkt nach der Schule mit Ausbildung anfängt ist kommt die Einberufung meist nicht schnell genug :)

Kannst nix mit verkehrt machen, Shrek

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Alles gute zum Geburtstag *gg*

Ich hab auch Fachabi gemacht, und danach zum Bund. Eigentlich deswegen zum Bund, weil ich keine Lehrstelle bekommen hab. Ich kann nur sagen, dass ich einige Absagen hatte, in denen als Grund drinstand "Weil ich nicht angegeben habe, ob ich meinen Wehrdienst schon abgeleistet habe" oder "Eben weil ich meinen Wehrdienst noch nicht abgeleistet habe".

Mittlerweile würde ich aber Zivi machen. Ich fand Bundeswehr war die Hölle auf Erden.

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Mal eine andere Frage, wurdes Du bereits gemustert und evtl. ausgemustert oder steht das auch noch bevor? Sollte dies der Fall sein, Du also noch gar nicht weißt ob Du überhaupt gezogen werden würdest würde ich

a) mich mit meinen Wehdienstberater darüber unterhalten, was er dazu sagt

B) mich unm eine Ausbildungsstelle kümmern

Übrigens, mein Berufsberater sagte mir, das viele Firmen bei Bewerbungen gerne sehen, das der Wehrdienst und kein Zivi geleistet wurde...

Mal nur am Rande erwähnt, sollte aber denke ich keine persönliche Entscheidung beeinflussen.

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ich persönlich würde zusehen die musterung zu machen

und dann den wehr oder zivildienst ableisten

1. hast du es dann hinter dir (egal was die zukunft bringt.... zur zeit muss man noch wehr oder ersatzdienst leisten)

das erleichtert danach die suche nach ausbildungsstellen (aufgrund bereits geleistetem wehrdienst)

2. vieleicht gefällt es dir dort sogar

dann kannst du eine ausbildung beim bund (zeitsoldat) oder eben im sozialen bereich anfangen (beide haben auch bedarf an fachinformatiker)

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1. hast du es dann hinter dir (egal was die zukunft bringt.... zur zeit muss man noch wehr oder ersatzdienst leisten)

Das stimmt nicht. Wenn man über 23 Jahre als ist, muss man nicht mehr zum Bund oder Zivi machen.

Wenn man mit 20 Jahren eine Ausbildung anfängt, und sie beendet, wenn man 23 ist (wie bei mir :D), dann wird man nicht mehr eingezogen.

Also am Besten immer drücken, also BFS Informatik oder sowas machen, dann ist man 23, eh man sich versieht :)

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Das stimmt nicht. Wenn man über 23 Jahre als ist, muss man nicht mehr zum Bund oder Zivi machen.

Wenn man mit 20 Jahren eine Ausbildung anfängt, und sie beendet, wenn man 23 ist (wie bei mir :D), dann wird man nicht mehr eingezogen.

Also am Besten immer drücken, also BFS Informatik oder sowas machen, dann ist man 23, eh man sich versieht :)

1. wird der gute man erst 19

und dann hab ich hier noch etwas um diesen irrglauben mal aus der welt zu schaffen.....

Seit dem 1. Juli 2003 gilt in Deutschland eine neue Einberufungspraxis zum Grundwehrdienst. Die neue Praxis besteht aus folgenden Punkten:

1. Absenkung der Heranziehungsgrenze vom 25. auf das 23. Lebensjahr

2. Keine Heranziehung von Verheirateten und in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Wehrpflichtigen

3. Nicht-Einberufung von "T3"-gemusterten Wehrpflichtigen (Anmerkung: T3 = ein niedriger Tauglichkeitsgrad)

4. Abiturienten und Fachoberschüler

Wehrpflichtige mit Hochschul- oder Fachhochschulreife werden zunächst nicht zum Wehrdienst herangezogen, wenn sie einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben. Die Zurückstellung gilt bis zum Ende der betrieblichen Ausbildung, der dann die Einberufung zum Wehrdienst folgt. Bereits zugestellte Einberufungsbescheide werden widerrufen. Nach der Berufsausbildung ist eine Einberufung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Die Regelung gilt nicht für Abiturienten oder Fachoberschüler die ein Studium aufnehmen wollen.

früher galt diese regelung bis zum 27. Lebensjahr

aber durch die rückstufung von 25 auf 23 wurde das entsprechend angeglichen

/edit: ich dachte früher auch so.... wollte die zeit überbrücken mit drücken....

mit 26 1/2 Jahren wollte mich die Bundeswehr dann einziehen.....

das ist erstmal super wenn man jahre im berufsleben steht und schon richtig gut geld verdient.......

und auf einmal liegt der einberufungsbescheid im briefkasten.....

die aussicht die nächsten 9 monate mit 400,- DM leben zu müssen fand ich nicht klasse

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Habe 2x son Zettel bekommen wegen dieser Musterung, habe jeweils ne Schulbescheinigung dort hin geschickt und seit dem kam nix mehr, nen Kumpel aus meiner Klasse wurde schon gemustert, ist aber auchn Jahr älter als ich. Mal sehen ob ich noch muss oder ob se es aufgegeben haben ^^

Also ausgemustert zu werden schließe ich auch, da ich keine Brille habe und auch sehr sportlich bin. Ich werde aufjedenfall mal paar Stellen raussuchen am Wochenende und dann mal ne Bewerbung hinschicken und mich um eine Stelle als Zivi kümmern hier in der nähe. Wird die sicherste Lösung sein, mal schauen ob ich überhaupt ne Stelle bekomme als Fachinformatiker. Dann bin ich auf der sicheren Seite wenn ich zweigleisig fahre.

Danke für die bisherigen Hilfen.

@FinalFantasy, danke für die Glückwünsche *g*

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1. wird der gute man erst 19

und dann hab ich hier noch etwas um diesen irrglauben mal aus der welt zu schaffen.....

Seit dem 1. Juli 2003 gilt in Deutschland eine neue Einberufungspraxis zum Grundwehrdienst. Die neue Praxis besteht aus folgenden Punkten:

1. Absenkung der Heranziehungsgrenze vom 25. auf das 23. Lebensjahr

2. Keine Heranziehung von Verheirateten und in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Wehrpflichtigen

3. Nicht-Einberufung von "T3"-gemusterten Wehrpflichtigen (Anmerkung: T3 = ein niedriger Tauglichkeitsgrad)

4. Abiturienten und Fachoberschüler

Wehrpflichtige mit Hochschul- oder Fachhochschulreife werden zunächst nicht zum Wehrdienst herangezogen, wenn sie einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben. Die Zurückstellung gilt bis zum Ende der betrieblichen Ausbildung, der dann die Einberufung zum Wehrdienst folgt. Bereits zugestellte Einberufungsbescheide werden widerrufen. Nach der Berufsausbildung ist eine Einberufung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Die Regelung gilt nicht für Abiturienten oder Fachoberschüler die ein Studium aufnehmen wollen.

früher galt diese regelung bis zum 27. Lebensjahr

aber durch die rückstufung von 25 auf 23 wurde das entsprechend angeglichen

/edit: ich dachte früher auch so.... wollte die zeit überbrücken mit drücken....

mit 26 1/2 Jahren wollte mich die Bundeswehr dann einziehen.....

das ist erstmal super wenn man jahre im berufsleben steht und schon richtig gut geld verdient.......

und auf einmal liegt der einberufungsbescheid im briefkasten.....

die aussicht die nächsten 9 monate mit 400,- DM leben zu müssen fand ich nicht klasse

Ich war schon bei der Musterung und hab auch mit dem leiter vom KWEA gesprochen. Ich hab 3x gefragt ob eine Ausbildung eine Zurückstellung ist:

Er meinte: "Die erste Berufsausbildung ist keine Zurückstellung".

Wenn man also eine Erstausbildung macht und dazu noch T3 bekommt (ebenfalls keine Zurückstellung, die 2 Jahre garantie nicht gezogen zu werden)! ist man doch in fast jedem Falle durch.

ich bin 20, mit 22 3/4 fertig, dann bekomm ich 2 Jahre garantie, dann bin ich über 23 -> ich muss nichts machen.

Und das ist definitiv 100% so, der Leiter vom KWEA hat wohl gemerkt das ich nicht so Lust hatte, er meinte auch "ja wenn sie mit ihrer ausbildung fertig sind, sind sie ja leider noch nicht 23. Aber mal schauen was die Musterung bringt".

Wenn man allerdings mit 21 eine Ausbildung beginnt und mit 24 fertig ist, dann greift die Regelung das du bis zum 25 Jahr gezogen werden kannst.

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  • 3 Wochen später...

Ich bin nach der schule ganz brav zur musterung gegangen. Ich bin eigentlich ganz fit, hab auch keine röntgenbilder oder atteste oder son kram vorgelegt. Ich habe dem doc da einfach nur erzählt, ich hätte als kleines kind mal nen leistembruch gehabt! ;) er hat dann ganz komisch geguckt, und dann meinte ich nur "joah, aber das ist nicht so schlimm, ich hab auch keine einschränkungen dadurch oder so"...

...

aus irgendeinem Grund wurde ich dann T3! ;)

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mhhh .... vielleicht solltest du das pferd auch mal ganz anders satteln. versuch deinen berufswunsch doch bei der bundeswehr zu machen .... als studium oder als zivilmitarbeiter. wenn du da dran kommen kannst, dann hast du nen sicheren job.

ich würd deswegen mal mit deinem wehrdienstberater ein gespräch führen und dich mal informieren lassen.

aber so oder so viel glück.

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Also ich wurde schon gemustert - werde jetzt 22 Jahre und habe meine Ausbildung vor 1 Jahr beendet. Nun stellt sich die Frage, muss ich wirklich noch meinen Dienst bestreiten? - Denn dass ist doch ganz ********en, 9 Monate aus dem Beruf gerissen zu werden - danach habe ich doch keinen Plan mehr, bei der schnelllebigen Computergesellschaft.

Also gibt es irgendwelche Mittel, nicht noch eingezogen zu werden? Bzw. wielange kann man mich noch einziehen?

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Also ich wurde schon gemustert - werde jetzt 22 Jahre und habe meine Ausbildung vor 1 Jahr beendet. Nun stellt sich die Frage, muss ich wirklich noch meinen Dienst bestreiten? - Denn dass ist doch ganz ********en, 9 Monate aus dem Beruf gerissen zu werden - danach habe ich doch keinen Plan mehr, bei der schnelllebigen Computergesellschaft.

Also gibt es irgendwelche Mittel, nicht noch eingezogen zu werden? Bzw. wielange kann man mich noch einziehen?

Ja musst du, du bist ja noch nicht 23. Allerdings hast du Glück wenn du T3 gemustert wurdest, dann müsstest du gar nichts machen.

Ansonsten hast du eigentlich die Pflicht zu melden das du mit der Ausbildung fertig bist ;) Du könntest natürlich auch versuchen die Beine weiterhin still zu halten, aber das ist noch 1 Jahr bis du dann 23 bist...

Ansonsten seh ich da keine Chance mehr das du drumherum kommst.

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Ja musst du, du bist ja noch nicht 23. Allerdings hast du Glück wenn du T3 gemustert wurdest, dann müsstest du gar nichts machen.

Ansonsten hast du eigentlich die Pflicht zu melden das du mit der Ausbildung fertig bist ;) Du könntest natürlich auch versuchen die Beine weiterhin still zu halten, aber das ist noch 1 Jahr bis du dann 23 bist...

Ansonsten seh ich da keine Chance mehr das du drumherum kommst.

Muss man sich melden? - Immerhin habe ich mich doch gemeldet, wo ich meine Ausbildung begonnen habe und da stand drin, wann ich sie beende.

Wurde leider T2 gemustert.

Naja aushalten muss ich generell nur noch ein halbes Jahr, denn mein Betrieb kann mich einmal freistellen für 6 Monate! - Aber rechnerisch ist da aber immernoch alles drin - deswegen meine Frage.

Also bleibt nur Ruhe bewahren und hoffen, dass sie mich vergessen, oder? Puh, das ist aber laufen auf dünnem Eis. ;)

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es gibt noch eine weitere möglichkeit, und zwar, wenn du geschwister hast und diese schon gedient haben, dann brauchst du auch nicht zum wehrdienst. ansonsten würde ich erstmal in aller ruhe abwarten und wenn die auf dich zukommen, denen dann einfach erklären, dass du dir es nicht leisten kannst, 9 monate aus deinem beruf gerissen zu werden. dabei bezieht sich leisten auf die aktualität deines wissenstandes und nicht aufs finanzielle. *zwinker*

ich würds einfach versuchen .... die haben eh mehr auswahl als stellen.

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Muss man sich melden? - Immerhin habe ich mich doch gemeldet, wo ich meine Ausbildung begonnen habe und da stand drin, wann ich sie beende.

Wurde leider T2 gemustert.

Naja aushalten muss ich generell nur noch ein halbes Jahr, denn mein Betrieb kann mich einmal freistellen für 6 Monate! - Aber rechnerisch ist da aber immernoch alles drin - deswegen meine Frage.

Also bleibt nur Ruhe bewahren und hoffen, dass sie mich vergessen, oder? Puh, das ist aber laufen auf dünnem Eis. ;)

Ich habe so einen schönen Brief mit dem Musterungsergebnis bekommen, unter anderem steht da drinne das man bis zum 32 Lebensjahr der Wehrüberwachung unterliegt (klingt irgendwie nach Diktatur ;) ), da stehen deine Pflichten:

- Du musst melden wenn du umziehst

- wenn du eine Krankheit hast die deine Tauglichkeitsstufe ändern würde

- Wenn du die Arbeit wechselst / aufhörst zu arbeiten

etc.

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Ich habe so einen schönen Brief mit dem Musterungsergebnis bekommen, unter anderem steht da drinne das man bis zum 32 Lebensjahr der Wehrüberwachung unterliegt (klingt irgendwie nach Diktatur ;) ), da stehen deine Pflichten:

- Du musst melden wenn du umziehst

- wenn du eine Krankheit hast die deine Tauglichkeitsstufe ändern würde

- Wenn du die Arbeit wechselst / aufhörst zu arbeiten

etc.

Ja okay - Danke - aber die Beendung meiner Ausbildung und mein aktueller Beruf sind die gleiche Stelle/Firma - also sah ich keinen Grund mich zu melden und auf mich aufmerksam zu machen. ;)

Ausserdem ist Irren Menschlich - die werden mich doch nicht bestrafen, nur weil ich vergessen habe, mich zu melden, dass meine Ausbildung zu Ende ist, odeR? Also meine Pflichten habe ich ja inderekt nicht verletzt - habe ihnen ja gesagt, wie lange meine Ausbildung geht - rechnen werden die doch wohl noch alleine. *G*

Okay ich werde mal gucken, was daraus wird - vielleicht vergessen Sie mich ja - gibt doch genug Leute, die noch keine Perspektive habe oder frisch aus der Schule kommen - warum sollten/müssen die mich aus meinen Beruf rausnehmen - sowas verstehe ich halt nicht!

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