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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Guten Morgen zusammen,

leider habe ich durch die forensuche nichts passendes zu meinem problem finden können. also poste ich es hier mal:

folgende situation:

ein bekannter von mir arbeitet seit etwa 4 jahren in einer kleinen firma mit etwa 5-10 angestellten. nun ist mein bekannter vor etwa 9wochen schwer erkrankt und lag 8 wochen im Krankenhaus. es bestand verdacht auf lungenkrebs. gut, es war glücklicherweise kein lungenkrebs, dennoch mussten einige (grössere) op`s an der lunge vorgenommen werden.

am freitag kam mein bekannter aus dem KH, ist allerdings erstmal noch für den ganzen november krankgeschrieben und wird anschliessend mindestens eine 4wöchige reha antreten müssen.

soweit die vorgeschichte......

samstag kam post, KÜNDIGUNG!!!

das schreiben wies folgenden inhalt auf:

sehr geehrter herr Bla,

leider müssen wir ihnen mitteilen, dass wir ihr arbeitsverhältnis zum 30.11.2004 kündigen müssen.

ihre bestehenden urlaubsansprüche werden wir ihnen selbstverständlich vergüten.

mfg

fr. Blub

firma BLABLA

MEHR NICHT!

nun meine frage: ist das alles so richtig???

ich meine, ist die kündigung wirksam? - es fehlen zum beispiel der kündigungsgrund, der hinweis auf widerspruch etc. auch die kündigungsfrist wurde meines erachtens nicht rechtsmäßig eingehalten: zum 30.11.2004 gekündigt, das schreiben kam am samstag dem 6.11.2004 per "übergabeeinschreiben"

wäre dankbar, wenn mir jemand helfen könnte....

nun meine frage: ist das alles so richtig???

Wie Du selbst schon schreibst, der Kündigungsgrund fehlt.

Hinweise auf einen Widerspruch müssen nicht in einer Kündigung stehen.

Die Kündigungsfrist beträgt bei einem Arbeitsverhältnis, das über 2 Jahre besteht, nach BGB einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Berücksichtigt für die anzurechnende Betriebszugehörigkeit werden nur Jahre, die nach Vollendung des 25. Lebensjahres liegen.

@ bimei

heisst das , die kündigung ist nicht rechtens ???

wie soll der bekannte am besten vorgehen???

die betreffende person ist weit älter als 25.

ist die kündigung jetzt wirksam???

hat vielleicht jemand nen gesetzestext dazu???

wie soll der bekannte am besten vorgehen???

Direkt zum Anwalt gehen!

Gruß Jaraz

Ist kein Kündigungsgrund gegeben und will sich der Arbeitnehmer gegen

die Kündigung wehren, so muss er innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht

Kündigungsschutzklage erheben. (§ 4 KSchG)

Nach Ablauf dieser Klagefrist kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr

auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen, die Kündigung wird

allein durch den Ablauf der Klagefrist wirksam. (§ 7 KSchG)

gebe da aber Jaraz recht. Ich würde bei sowas immer den Anwalt einschalten.

ich deute eure antworten mal so, dass die Kündigung nicht wirksam ist!!!

ok, werd ich besagter person raten, sich einen anwalt zu nehmen.

für weitere hilfereiche tipps bin ich sehr dankbar! natürllich auch für die bereits geposteten...

wäre geil, wenn jemand vielleicht ähnliches erlebt hat

Afaik gilt der Kündigungsschutz erst bei mehr als 10 Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens, aber wie meine Vorposter schon sagten: Ab zum Anwalt!

Afaik gilt der Kündigungsschutz erst bei mehr als 10 Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens, ...

Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen hat, gilt der bisherige Schwellenwert von 5 AN.

Der Betrieb muss aber das OK von der Krankenkasse haben, wenn der jenige schon länger krank ist

die Krankenkasse hat dem Arbeitgeber gegenüber diesbezügl. definitiv keinerlei angaben gegeben!!!

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