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lange krank - kündigung rechtens???


Cobol-Victim

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Guten Morgen zusammen,

leider habe ich durch die forensuche nichts passendes zu meinem problem finden können. also poste ich es hier mal:

folgende situation:

ein bekannter von mir arbeitet seit etwa 4 jahren in einer kleinen firma mit etwa 5-10 angestellten. nun ist mein bekannter vor etwa 9wochen schwer erkrankt und lag 8 wochen im Krankenhaus. es bestand verdacht auf lungenkrebs. gut, es war glücklicherweise kein lungenkrebs, dennoch mussten einige (grössere) op`s an der lunge vorgenommen werden.

am freitag kam mein bekannter aus dem KH, ist allerdings erstmal noch für den ganzen november krankgeschrieben und wird anschliessend mindestens eine 4wöchige reha antreten müssen.

soweit die vorgeschichte......

samstag kam post, KÜNDIGUNG!!!

das schreiben wies folgenden inhalt auf:

sehr geehrter herr Bla,

leider müssen wir ihnen mitteilen, dass wir ihr arbeitsverhältnis zum 30.11.2004 kündigen müssen.

ihre bestehenden urlaubsansprüche werden wir ihnen selbstverständlich vergüten.

mfg

fr. Blub

firma BLABLA

MEHR NICHT!

nun meine frage: ist das alles so richtig???

ich meine, ist die kündigung wirksam? - es fehlen zum beispiel der kündigungsgrund, der hinweis auf widerspruch etc. auch die kündigungsfrist wurde meines erachtens nicht rechtsmäßig eingehalten: zum 30.11.2004 gekündigt, das schreiben kam am samstag dem 6.11.2004 per "übergabeeinschreiben"

wäre dankbar, wenn mir jemand helfen könnte....

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nun meine frage: ist das alles so richtig???

Wie Du selbst schon schreibst, der Kündigungsgrund fehlt.

Hinweise auf einen Widerspruch müssen nicht in einer Kündigung stehen.

Die Kündigungsfrist beträgt bei einem Arbeitsverhältnis, das über 2 Jahre besteht, nach BGB einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Berücksichtigt für die anzurechnende Betriebszugehörigkeit werden nur Jahre, die nach Vollendung des 25. Lebensjahres liegen.

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Ist kein Kündigungsgrund gegeben und will sich der Arbeitnehmer gegen

die Kündigung wehren, so muss er innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht

Kündigungsschutzklage erheben. (§ 4 KSchG)

Nach Ablauf dieser Klagefrist kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr

auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen, die Kündigung wird

allein durch den Ablauf der Klagefrist wirksam. (§ 7 KSchG)

gebe da aber Jaraz recht. Ich würde bei sowas immer den Anwalt einschalten.

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