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Freistellung am Tag vor der Prüfung


zaphod1984

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Rein rechtlich sieht's so aus, wie palvoelgyi schreibt:

- Azubis unter 18 müssen auch für den Tag vor der Prüfung vom Betrieb freigestellt werden (JArbSchG § 10)

- für Azubis ab 18 gilt diese gesetzliche Regelung nicht, da sie nicht mehr unter das JArbSchG fallen - somit keine Freistellung für den Tag vor der Prüfung

Für die Teilnahme an Prüfungen müssen alle Azubis freigestellt werden (BBiG § 7), also nur für den Prüfungstag selbst.

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Im Gesetz (BBiG §7) heißt es lapidar:

"Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme [...] an Prüfungen freizustellen. [...]"

Streng ausgelegt bedeutet das, dass Du nur für die Zeit der Prüfung freigestellt werden musst, nicht für den ganzen Tag.

Hier zeigen sich jedoch die meisten Betriebe entgegenkommend, das sollte aber auf jeden Fall vorher mit dem Betrieb geklärt werden.

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