zaphod1984 Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Hola, ich hab in einem Prüfungsvorbereitungsbuch von mir gelesen, dass er Betrieb Auszubildende am Tag vor der Abschlussprüfung freistellen müssen. Stimmt dass? Und wie läuft das genau? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Jein. Wenn Du minderjährig bist dann ja. Ansonsten nein. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TPoldy Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Rede doch mal ganz lieb mit deinem Chef. Die meißten Betriebe geben dann frei. Du musst deinem Chef nur nahelegen, dass es zu seinem Nutzen ist... Bei uns haben alle den Tag frei bekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Rein rechtlich sieht's so aus, wie palvoelgyi schreibt: - Azubis unter 18 müssen auch für den Tag vor der Prüfung vom Betrieb freigestellt werden (JArbSchG § 10) - für Azubis ab 18 gilt diese gesetzliche Regelung nicht, da sie nicht mehr unter das JArbSchG fallen - somit keine Freistellung für den Tag vor der Prüfung Für die Teilnahme an Prüfungen müssen alle Azubis freigestellt werden (BBiG § 7), also nur für den Prüfungstag selbst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zaphod1984 Geschrieben 16. November 2004 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2004 Für den ganzen Prüfungstag oder nur für die Zeit der Prüfung? Nach der ZP mussten wir wieder in den Betrieb... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 16. November 2004 Teilen Geschrieben 16. November 2004 Im Gesetz (BBiG §7) heißt es lapidar: "Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme [...] an Prüfungen freizustellen. [...]" Streng ausgelegt bedeutet das, dass Du nur für die Zeit der Prüfung freigestellt werden musst, nicht für den ganzen Tag. Hier zeigen sich jedoch die meisten Betriebe entgegenkommend, das sollte aber auf jeden Fall vorher mit dem Betrieb geklärt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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