Veröffentlicht 17. Dezember 200420 j hi, ich bin echt am verzweifeln. ich habe einen zeitvertrag bis zum 30.06 ! ich muss jetzt aber am 03.01 zum bund ! meine rückstellung wurde abgelehnt ! ******* bürokratie ! nun bin ich echt sauer, ich hoffe ihr versteht das ?! ich weiss das es ein schutz für arbeitnehmer gibt, die zum bund müssen, die einen unbefristeten vertrag haben.... die können nach den 9 monate wieder anfangen zu arbeiten. wie ist das mit befristeten verträgen !?!? danke ps: schreibe hier ins forum, weil sich bei meiner wehrdienstberatungsstelle keiner meldet ! danke !
17. Dezember 200420 j Als ich mich darüber informiert hab hab ich folgende eckdaten bekommen: Ausbildungsdauer: 3 Jahre Darf einbezogen werden: in den ersten 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn Nach den ersten 6 Monaten darf/muss ich erst nach Ablauf meines Ausbildungsvertrages zum Bund. Daher würd ich mal sagen das du da nicht hin musst, notfalls geh vor Gericht, da kommt man eignetlich mit durch. der bund wird doch wohl noch die paar wochen warten können...
17. Dezember 200420 j wie ist das mit befristeten verträgen !?!? Die Befristung läuft wie vertraglich vereinbart. Steht im Vertrag, dass er zum 30.6. endet, dann bleibt es dabei. Du kannst aber einen Aufschub beim Kreiswehrersatzamt wegen dem befristeten Arbeitsvertrag beantragen.
17. Dezember 200420 j ich bin nicht mehr in der ausbildung! habe sie im juni 2004 beendet.... einen aufschub beantragen? wie funktioniert das genau ? danke
17. Dezember 200420 j Alternativ besteht noch die Möglichkeit zum Katastrophenschutz (wie THW) zu gehen, dann bleibst Du der Arbeitswelt auch danach erhalten Ausserdem könntest Du jetzt gerade Gewissensbisse bekomme und diese erstmal schriftlich reinreichen, dass dauert dann schon lang genug bis sich das Zivildienstamt bei Dir meldet...
17. Dezember 200420 j Vielleicht hilft Dir das weiter: Hier --> http://www.igmetall-jugend-bayern.de/download.htm gibt es ein Formular (ganz unten auf der Seite) und weitere Informationen z. B. hier: www.igmetall-jugend-bayern.de/download/Wehrdienstaufschub.pdf
17. Dezember 200420 j Ausserdem könntest Du jetzt gerade Gewissensbisse bekomme und diese erstmal schriftlich reinreichen, dass dauert dann schon lang genug bis sich das Zivildienstamt bei Dir meldet... Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn bis zum Einberufungstag nichts wegem dem KDV Antrag kommt, dann muss man erstmal zum Bund. Und dort bleibst Du bis der KDV Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Frank
17. Dezember 200420 j dieser aufschub gilt nicht für leute, die fachhoschulreife oder abi haben... ich habe fhs reife... das kann doch nicht wahr sein oder ?! außerdem müsste man den antrag 4 monate vorher abschicken, außerdem gilt das nur für auszubildene oder bimei? danke trotzdem
17. Dezember 200420 j Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn bis zum Einberufungstag nichts wegem dem KDV Antrag kommt, dann muss man erstmal zum Bund. Und dort bleibst Du bis der KDV Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Richtig. Du musst schon den Einstellungstermin verschieben lassen, bei KDV "darfst" Du während des Antragverfahrens trotzdem zur BW, hast dort uU kleinere Ärgereien mit Vorgesetzten und musst sogar noch ne Zivistelle suchen...
17. Dezember 200420 j Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn bis zum Einberufungstag nichts wegem dem KDV Antrag kommt, dann muss man erstmal zum Bund. Und dort bleibst Du bis der KDV Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Frank Jo, da stimmt. Aber dem entgehst Du auch Recht einfach in dem man sich weigert irgendwas beim Bund zu machen. Nen alter Arbeitskollege hat das so gemacht. Der kamm dann auf die Krankenstation und durfte am dritten Tag nach Hause, auch er hatte den KDV eingereicht. Verlassen sollte man sich nicht darauf. - wie gesagt KDV einreichen - Nachmusterung beantragen - sich vom Arzt ne Sellerieallergie bescheinigen lassen! - schnell noch nen Kind machen und heiraten*fg
17. Dezember 200420 j Jo, da stimmt. Aber dem entgehst Du auch Recht einfach in dem man sich weigert irgendwas beim Bund zu machen. Nen alter Arbeitskollege hat das so gemacht. Der kamm dann auf die Krankenstation und durfte am dritten Tag nach Hause, auch er hatte den KDV eingereicht. Da hatte er aber nen lässigen Chef. Dafür kann er reihenweise in den Bau gehen...
17. Dezember 200420 j ich will ja nicht verweigern oder so... ich hatte mich für bund entschieden... also zivi kommt nicht in frage... ich wollte nur wissen, ob es ein arbeistrechtlichen schutz für befristete arbeitnehmer gibt ( 20 % werden nur noch gezogen ! bund ist nicht mehr gerecht ! )
17. Dezember 200420 j ich wollte nur wissen, ob es ein arbeistrechtlichen schutz für befristete arbeitnehmer gibt Hier in der Firma gab es vor drei Jahren einen ähnlichen Fall. Nach der Ausbildung für ein Jahr übernommen, Bundeswehr zog direkt nach der Ausbildung ein, nach Ableisten der Wehrpflicht kammen die beiden Betroffenen zurück in den Betrieb. Für weniger als einen Monat (Restlaufzeit des Jahresvertrags), danach war der Zeitvertrag ausgelaufen und wurde nicht mehr verlängert. Pönk
17. Dezember 200420 j Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn bis zum Einberufungstag nichts wegem dem KDV Antrag kommt, dann muss man erstmal zum Bund. Und dort bleibst Du bis der KDV Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Frank Bei mir war das anders, ich habe erst nach Erhalt der Einberufung verweigert, daraufhin erhielt ich ein Schreiben dass die Einberufung zurückgenommen wurde, bis ein Ergebnis meines KDV-Schreibens vorliegt.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.