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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

ich habe am 23.11. meine GH1 nachgeholt und vergangene Woche die Ergebnisse erhalten. Ich habe die Prüfung bestanden.

Einen Vertrag hab ich schon im November unterschrieben, in dem steht, er tritt in Kraft mit bestehen der Prüfung.

Bestanden ist meine Prüfung ja eigentlich schon am 23.11., bekomme ich trotzdem erst jetzt volles Gehalt oder kann was nachgezahlt werden?

Wenn die mündliche Prüfung vorbei ist bekommt man auch direkt am nächsten Tag volles Gehalt, weil man das Ergebnis direkt weiß.

Ich hoffe ich bin hier richtig.

Lieben Gruß

Kevin

Nö, in der Regel gilt der erste vollständige Monat nach der Prüfung. Nix anteiliges oder ähnliches.

Auch wenn Du am 1. eines Monats prüfung hast, bekommst Du nicht ab dem 2. des Monats volles gehalt, sondern ab dem 1. des folgemonats...

Nö, in der Regel gilt der erste vollständige Monat nach der Prüfung. Nix anteiliges oder ähnliches.

Auch wenn Du am 1. eines Monats prüfung hast, bekommst Du nicht ab dem 2. des Monats volles gehalt, sondern ab dem 1. des folgemonats...

Soso. Und wo steht das genau so?

Keine Ahnung, vielleicht in der Bibel? Ich kenne es jedenfalls von keinem meiner bekannten anders...

@Biese

Das sehe ich anders.

Mit bestehen der Pruefung endet das bestandene Ausbildungsverhaeltnis und damit auch der Vertrag. Mit einer Weiterbeschaeftigung muss ein neuer Vertrag geschlossen werden, was zur Folge hat, dass ab der Laufzeit des neuen Vertrages auch das Gehalt dem Vertrag entsprechend ist. Das wuerde bedeuten, wenn am 1.2. die Pruefung bestanden ist, eine Weiterbeschaeftigung ab 2.2. bereits vertraglich vereinbart wurde, ist der Arbeitgeber damit verpflichtet, ab dem 2.2. das Dir vertraglich zugesichtere Gehalt auszuzahlen - und nicht einen Monat zu warten und Dir dann nur die Ausbildungsverguetung zu bezahlen.

Der einzigen Moment, bei dem ich mir das vorstellen koennte, waere, wenn es in dem Monat nicht mehr rechtzeitig geaendert werden kann. Dann wird aber im darauf folgenden Monat die Differenz rueckwirkend bezahlt.

Hm, dann muss ich mal in meinen alten Abrechnungen nachsehen...

Man lernt ja nie aus ;)

Hallo,

ja das kenne ich auch so, dass mit vertraglicher Vereinbarung sofort am nachfolgenden Tag volles Gehalt gezahlt wird. Man ist ja kein Auszubildender mehr.

In meinem Fall bin ich auch seit dem 23.11. kein Auszubildender mehr, aber ich hab erst letzte woche Ergebinsse bekommen. Bekomme ich etwas nachgezahlt oder wird mein Versuch dies durchzusetzen scheitern?

Ist zu verstehen, was ich meine?

lg

Kevin

Bei mir war es auch so, dass der Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse zählte. Bis dahin war man noch Auszubildender. Also würd ich sagen dass es keine Nachzahlung gibt.

  • 2 Wochen später...

Also bei mir war es eine ähnliche Situation.

Habe meine Prüfung (mündliche Prüfung die ich nachholen musste) am 01.02.2005 bestanden. Bis dahin war ich immer noch bei meinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt.

Mit den Worten "Sie haben bestanden" bin ich automatisch zum IT-Haus gewechselt welches unsere EDV - Abteilung übernommen hat. Ich bekomme den einen Tag vom Februar sogar noch von meinem Ausbildungsbetrieb ausgezahlt. Das offizielle Zeugnis der IHK soll ich einfach nachreichen. Bezahlt werden ich genau ab dem 02.02.2005 von meinem neuen Betrieb. Keine Nachzahlung oder sonstiges.

Ich hoffe das war verständlich und ich konnte helfen.

Ich hatte 16.7.04 meinen Prüfungsbescheid, das ich die Wiederholungsprüfung bestanden hatte, danach normal weitergearbeitet und chef natürlich gesagt.

War dann so das ich ab diesem Tag, sprich ab Montag ( war am WE ) als Geselle angestellt war automatisch, mein Chef dachte natürlich das bis zum 31.8.04 er mich nach azubi bezahlen muss, ich hab mich erkundigt und er musste halt ab 16.7.04 dann mich als geselle bezahlen, daraufhin war ich nurnoch 2wochen in dem betrieb da er sich einen 2ten net leisten konnte.

Also sobald du den Prüfungsbescheid hast, musst du ab nächsten Arbeitstag auch danach bezahlt werden und nicht weiter als azubi.

Bei wem es anders war der hat sich übers Kreuz legen lassen.

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