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Empfohlene Antworten

Was hilft ihm das, wenn er dafür arbeitslos wird und seine Ausbildung nicht abschließen kann?

*kopfschüttel*, Shrek

es würde sich sicherlich unter diesen Bedingungen ein Betrieb finden, in dem er seine Berufsausbildung fertig machen kann, die IHK wird dorch mit großer Wahrscheinlichkeit auch Hilfestellung leisten, die Haben auch Adressen von Betrieben die in Notfällen dafür in Betracht kommen würden...

Also ich war nicht geschockt als ich das lass, kenn genug solche Betriebe, ist doch mittlerweile Alltag, vorallem bei kleinen ostbetrieben.

Immer zurückschlagen, und sich wehren, nie was gefallen lassen!

@Spik3

Mit der Meldung disqualifizierst Du Dich selbst. Glaubst Du wirklich, Gegengewalt ist eine Lösung? Vor allem eine rechtmässige? Doch nicht wirklich.

Die Wege, die unser Rechtssystem vorgibt, reichen aus und sind diejenigen, die eingeschlagen werden müssen.

Peter

@Spik3

Mit der Meldung disqualifizierst Du Dich selbst. Glaubst Du wirklich, Gegengewalt ist eine Lösung? Vor allem eine rechtmässige? Doch nicht wirklich.

Die Wege, die unser Rechtssystem vorgibt, reichen aus und sind diejenigen, die eingeschlagen werden müssen.

Peter

Ich schätze, Spik3 hat das "zurückschlagen" auch eher bildlich als wortwörtlich gemeint ;)

Das kann sein, der Satz "Immer zurückschlagen, und sich wehren, nie was gefallen lassen!" hat sich jedoch für mich nach mehr als dem "zurückschlagen" mit den Waffen des Rechtsstaats angehört.

Sollte es jedoch so gemeint gewesen sein, dann passt das Statement natürlich.

Peter

Jo verbal zurückschlagen war gemeint, aber trotzdem wenn mein chef mir eine rein haun würd, hab ich das recht auf selbstverteidigung.

Hast Du nicht. Du hast das Recht auf Notwehr. Das ist etwas anderes.

Aber meinst Du nicht, es ist besser, sich eine reinhauen zu lassen, danach zum Arzt zu gehen und den Chef rechtlich zu verfolgen? Da hast Du moralisches und rechtliches Oberwasser. Das wäre mir mehr wert als eine Prügelei.

Peter

BGB §227 Notwehr

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

StGB §32

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

  • 2 Wochen später...

Update - 21.02.2005:

Werde Klage beim Arbeitsgericht einreichen lassen.

Gruß

ethics

Jo ist ja dann halt notwehr! also darf ich das...mich körperlich wehren.

Aber meinst Du nicht, es ist besser, sich eine reinhauen zu lassen, danach zum Arzt zu gehen und den Chef rechtlich zu verfolgen? Da hast Du moralisches und rechtliches Oberwasser. Das wäre mir mehr wert als eine Prügelei.

Wieso nicht beides?

Doppelt hält immerhin besser, erst durch Notwehr zurückschlagen und danach ihn verklagen, wegen Körperverletzung, Mobbing, Vertragsbruch ( die Kürzung ) usw.

Und ich kenn mich auch mit unserm Rechtssystem sehr gut aus, das sowas locker durchkommt vor Gericht.

Am geilsten ist aber IT-Shrek: Was hilft ihm das wenn er seine Ausbildung dadurch verliert! < rofl Junge, soll er jahrelang nur für die Ausbildung sich schlagen lassen oder was.

Alles für den Arbeitsmarkt natürlich wa? Hauptsache nicht bloss noch einen Arbeitslosen Jugendlichen mehr...echtmal sowas von erbärmlich wie manche hier schon denken, wie im Mittelalter.

Am geilsten ist aber IT-Shrek: Was hilft ihm das wenn er seine Ausbildung dadurch verliert! < rofl Junge, soll er jahrelang nur für die Ausbildung sich schlagen lassen oder was.
Der Betroffene ist bereits im 3ten Ausbildungsjahr und steht kurz vor der Abschlussprüfung, also nix mehr mit jahrelang!

Alles für den Arbeitsmarkt natürlich wa? Hauptsache nicht bloss noch einen Arbeitslosen Jugendlichen mehr...echtmal sowas von erbärmlich wie manche hier schon denken, wie im Mittelalter.

Na, immerhin denken manche noch....

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