d-blom Geschrieben 13. Februar 2005 Teilen Geschrieben 13. Februar 2005 Hab in der Suche nix gescheides gefunden. Bin auch bissl müde . Was ich jetzt muss der Betrieb die unkosten zur Berfusschule begleichen. Zählt dies nur wenn man dort hin mit dem Zug oder Bus fährt? Da ich dorthin mit dem Auto fahren werde. Kommt das auf denn Betrieb an?????? Danke im vorraus. Mfg Dave Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 Hi, am besten überlegst du dir zuerst deine Formulierungen nochmal Grundsätzlich muss der Betrieb imho nichts in der Richtung tun, in einigen Tarifverträgen, wie z.B. bei mir steht aber drin, dass du Fahrtkosten vom Betrieb erstattet bekommst, wenn die Schule mindestens XX Kilometer vom Betrieb entfernt ist. Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ReadyForPaddy? Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 Ja es gibt auch noch die Möglichkeit über das zuständige Land zuschüsse zum Fahrgeld zu bekommen. Allerdings auch nur wenn die Schule XX Kilometer entfernt ist. Also bei mir wurde es abgelehnt (Wie auch nicht anders zu erwarten :-p) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herakles Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 in NRW ist es an vielen Berufsschulen so, dass du Fahrtkosten zwischen 50 und 100 € von der Stadt zurückbekommen kannst. Da musst du dich mal im Büro deiner Schule, bzw. bei der jeweiligen Gemeinde informieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d-blom Geschrieben 14. Februar 2005 Autor Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 danke für die hilfreichen infos! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zip Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 Bei uns (Offenbach/Hessen) gibts von der Berufsschule nur Zuschüsse für die öffentlichen Verkehrsmittel. Aber fragen kostet ja nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 14. Februar 2005 Teilen Geschrieben 14. Februar 2005 Die Kosten für die BS zahlt die Gemeinde bei der du wohnsitzlich gemeldet bist. Ist dies die gleiche Gemeinde in der die BS sitzt fällt auch nichts weiter an, denn die Schule wird ohnehin von dieser finanziert. So meinte das zumindest ein Lehrer von uns. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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