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Geschrieben

Hallo,

ich mache eine Ausbildung zum Fachinformatiker(Si). Am 1. März hab ich Zwischenprüfung. Jetzt würd ich gern wissen ob die Zwischenprüfung zu irgendetwas dazu gezählt wird und ich hab gehört das die immer schlecht ausfallen würden, stimmt das? Wenn ja wo ca. liegen die Ergebnisse?

Geschrieben

keine sorge: werden zu gar nichts dazu gezählt.

olympische veranstaltung: nur dabeisein ist pflicht.

zp fallen mittlerweile nicht mehr so richtig schlecht aus. ich könnte dir da von 2 azubis erzählen... (schön diese punkte)

disclaimer: das mit dem "nicht-dazu-zählen" gilt ausdrücklich für die kommende zwischenprüfung in kontinentaldeutschland ausser seinen baden-würtembergischen besitzungen.

Geschrieben

Dann kann ich ja erleichtert sein.

disclaimer: das mit dem "nicht-dazu-zählen" gilt ausdrücklich für die kommende zwischenprüfung in kontinentaldeutschland ausser seinen baden-würtembergischen besitzungen.

Was meinst du damit? Das ZP in Baden-Württemberg zählt? Ich bin nähmlich in BW.

Geschrieben
Was meinst du damit? Das ZP in Baden-Württemberg zählt? Ich bin nähmlich in BW.
Das soll heissen: Die Prüfung ist überall gleich, nur nicht in BaWü, die fahren eigene Prüfungen.
Geschrieben
das IT-Handbuch darf man in der Zwischenprüfung doch nicht verwenden oder ? glaube nur in der abschluss oder ??

danke

ich dachte eigentlich schon, aber in der IHK Einladung steht nix vom Handbuch.

vielleicht weiß jemand bescheid wie es in München ist?

Geschrieben

Moin,

also ich hock hier in Nürnberg und in meiner Einladung steht unter anderem:

Bei der Zwischenprüfung ist neben dem Taschenrechner auch

ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen ...

Jo, dat steht auf so nem hellblauem Zettel der mit bei der Einladung dabei war.

Geschrieben

ok

bei mir steht zwar nix drin dazu, aber ich war mal so frei meine liebe IHK anzurufen und die Dame sagte mir

Ja, dürfen Sie
Geschrieben

Hi,

also bei mir steht auf der Einladen zur Zwischenprüfung auch nichts, ob man das Tabellenbuch verwenden darf oder nicht. Ich hab von der Schule einige Zwischenprügungen bekommen und in denen stand immer ganz unten, dass man das Tebellenbuch benützen darf.

Also ich denk schon, dass es erlaubt ist.

Kann mir jetzt jemand sagen ob in Baden-Württemberg die Zwischenprüfung zählt oder nicht?

Danke

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