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IHK - erlaubt kein IT-Handbuch (westermann) als Hilfsmittel!?!


Elvis20

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na ja, ich denk doch mal nicht, dass sich das ergebnis so krass dadurch verändert, dass ihr das buch nicht verwenden durftet. Ich würde jetzt mal schätzen, dass das einen unterschied von 5% bis maximal 10% ausmacht. Also ich hab 2 Aufgaben durch das Buch richtig gelöst, dich ich sonst falsch gehabt hätte. ich denke mal nicht, dass das bei euch viel krasser ist. also macht euch mal nicht zu viele gedanken ;)

Trotzdem finde ich allgemein die Prüfung unfair.

Zum einen wegen den unterschiedlichen Prüfungsbedingungen, dann gibt es anscheinend unterschiedliche Korrekturverfahren, so wie ich das mitbekommen habe (zum Teil gibt es auf den Rechenweg Punkte, zum Teil wurden die Blätter mit dem Rechenweg gar nicht mit abgegeben) und dann noch das mit den Büchern.

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Ich habe in NRW (Wuppertal) meine Zwischenprüfung gemacht. Bei uns gab es auch ein wenig Stress, da die IHK-Leute rumliefen und bei verschiedenen Kollegen gefragt haben ob sie das IT-Handbuch überhaupt benutzen dürfen und sie es ihnen direkt abnehmen wollten. Aber Gott sie Dank stand auf der Einladung explizit drauf das wir es benutzen dürften. Wir mussten also nur die Einladung vorzeigen und alles war in Ordnung. :) Aber ich hatte das Gefühl, dass einige der IHK-Leute uns dieses Hilfsmittel nicht gegönnt haben. :(

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Es reicht doch vollkommen, wenn man weiß, wo etwas steht, wenn man es wissen muss.

Das Thema hatten wir schonmal im Zusammenhang mit Entscheidungs-Kompetenz recht ausführlich hier im Forum: Entscheidungen kannst Du nur treffen, wenn Du alle Möglichkeiten im Hauptspeicher - sprich: Kopf - hast. Da nützt es nix, jedesmal wieder alles nachschlagen zu müssen.

Wäre dem so, dann bräuchte man schlussendlich keine Fachausbildungen mehr. Dann würde es reichen, wenn jeder ein kurzes Literatur-Praktikum absolvieren würde.

gruss, timmi

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Das ist definitiv richtig, Timmy, aber ich meinte bei meinem Kommentar auch nicht, dass man nichts wissen muss, sondern immer nur, wo was steht, ich meine nur, dass man nicht alles wissen kann (zumindest können das die meisten nicht, mich eingeschlossen :D ) und dass es deswegen durchaus sinnvoll ist, das IT-Handbuch bei der Prüfung verwenden zu dürfen um Sachen nachzuschlagen, die man jetzt gerade nicht weiß, oder bei denen man sich nicht ganz sicher ist.

Wenn man nichts kann nützt einen ein Buch auch nichts, weil man dann zu viel Zeit bräuchte und die Prüfung deswegen nicht schaffen kann.

Ich hatte das in meinem Post nur ein bisschen übertrieben geschrieben.

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Hallo,

ich habe vor etwa drei Jahre in BaWü meine Zwischenprüfung abgelegt und *meine*, dass bei uns auch kein Handbuch erlaubt war - das vorneweg.

ABER.. die Zwischenprüfung zählt doch sowieso nichts.. oder ist das inzwischen anders? Das Ergebnis ist allein zur Orientierung gedacht.. bei uns wurde die Prüfung nichtmal anständig beaufsichtigt (mein Sitznachbar, den ich ohne schlechtes Gewissen als Null bezeichnen kann, hatte die gleiche (hohe) Punktzahl wie ich.. Zufall? ;-) ). Das Ergebnis wurde nichtmal irgendwie Urkundlich festgehalten.

Also.. ich verstehe irgendwie nicht ganz wo das Problem liegt.

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Jo, zum einen gibts da eben das Problem mit manchen Chefs, zum anderen soll die Zwischenprüfung demnächst glaub ich mit zur Gesamtnote zählen, wenn ich recht informiert bin. Bin mir da allerdings nicht sicher.

Wenn da aber so ist, dass in den nächsten Jahrgängen die ZP mit in die Gesamtnote einfließt, dann wären solche Unterschiede bei den Prüfungsbedingungen definitiv nicht in Ordnung.

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Ok,

wenn das Ergebnis in die Gesamtnote zählt oder auch nur irgendwie im Zeugnis festgehalten wird, ist das natürlich was anderes.

Bei den Chefs denke ich aber, dass sie ihre Untergebenen eigentlich auch ohne solch eine Zwischenprüfung einschätzen können sollten.. realistischer, als die ZP dies kann. Da werden ja zum Beispiel Fragen über das Mutterschaftsrecht gestellt (war bei uns so..), was ich nicht gerade für beruflich relevant halte, gerade bei der (zumindest damals) äußerst niedrigen Frauenquote in diesem Beruf.

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bei mir (münchen / freising) stand auch nichts auf der einladung das wir es nehmen dürfen...

aber das stand für uns alle von anfang an fest - ich hab auch in diesem glauben "gelernt"...

Das war bei meiner ZP 2001 auch schon so. Man könnt' ja fast meinen, die Zeile mehr auf dem Schreiben würde weh tun. :D

@Elvis: Es gab Zeiten, da mussten die Prüflinge allesamt ohne Handbuch auskommen, frag mal bimei zum Beispiel wie die das überlebt haben. So viel Wind um die ZP? Komm, lass stecken und konzentrier' dich auf die AP, ist viel wichtiger. Die Prüflinge, die mit dir zusammen ZP geschrieben haben werden sich bedanken, wenn du ihnen ne Wiederholung einbrockst... wobei ich ehrlich gesagt nicht sehe, dass du in dieser Richtung erfolgreich sein wirst.

Und Leuts: hört mal mit den "fliesst in die Gesamtnote ein"-Mutmassungen auf. Wenn überhaupt, wird's euch wohl nimmer treffen sondern die, die frisch anfangen und außerdem geht so einer Aktion ein Mailing eurer IHKen voraus. Ich liebe Panikmache...headless chicken. :rolleyes:

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also das mit zählt in die endnote gilt anscheinend ab nächstem jahr da soll das alles ein wenig umgebaut werden aber wie genau weiß ich auch net

Vielleicht, eventuell, könnte, hab ich gehört, weiss aber nicht genau...

Aufklärung über den Stand, bitte den Links folgen; einen Textbaustein zur Erleichterung für die Zunkunft werde ich in Betracht ziehen:

http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=678848#post678848

http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=687090#post687090

usw.

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Ich möchte euch ja nicht alle Illusionen nehmen. Aber kann es sein, dass das handbuch bei allen Zwischenprüfungen nicht erlaubt sein sollte seitens der IHK ?

Soweit ich weiss wurde das im besagten Kreis nirgendswo zugelassen....

Oder stand auf den Bögen drauf, dass ihr es benutzen dürft ?!

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Ich möchte euch ja nicht alle Illusionen nehmen. Aber kann es sein, dass das handbuch bei allen Zwischenprüfungen nicht erlaubt sein sollte seitens der IHK ?

Soweit ich weiss wurde das im besagten Kreis nirgendswo zugelassen....

Och Mönsch, Jolle,

in Deinem Alter sollte das Gedächtnis doch noch nicht gar so löcherig sein, wie mein hochbetagtes. ;) Wie oft habe ich hier schon die "IHK-GBA-News" dazu zitiert!?! Hier speziell für Dich nochmals explizit:

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Ausgabe 3/01

Schriftliche Zwischenprüfungen

IT-Berufe

Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe

Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen.

Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen.

Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen.

Nürnberg, 01-04-11

ry-to

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Und wie immer: Ausser für BaWü gilt das im gesamten restlichen Bundesgebiet.

gruss, timmi

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mal ne grundsätzliche frage:

was würde ein Jurist raten ?

das Buch nicht hergeben und dies protokollieren lassen um dann doch mitzuschreiben ?

Ich mein, die können einem das Buch ja nicht einfach abnehmen. Höchstens protokollieren oder des Hauses verweisen. :D

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... hey, ich wuerde mir da keinen Kopf machen ... die Pruefung ist wirklich zu bestehen, auch wenn man an dem Tag den Kopf zu Hause liegen gelassen hat ... die Pruefungen sind so angelegt, dass man das als Nichtprofi super schafft (meine Kollegen ham gegrinst, als sie die Aufgaben gesehen haben, weil sie so allgemein formuliert sind, dass man nur das hinschreiben kann, was man vorher schon lange vorgekaut bekommen oder trainiert hat)

... ausserdem gibt es die gaus'sche Glockenkurve fuer alle Pruefer die die Noten verteilen (,was soviel bedeutet, wie, Wenige kriegen ne fette oder schlechte Note und der Grossteil kommt durch)

Zur Zwischenpruefung vor 3 Jahren durften wir zwar keins mitnehmen (IHK Dresden) und als ich die Abschlusspruefung (vor 1 Jahr) geschrieben habe, habe ich das Dings kaum benutzt, wegen der Zeit und weil ich einfach gut vorbereitet wurde.

(Falls hier der damalige Lehrer aus Media Projekt Gmbh mitliesst, der auch noch den Pruefer fuer die Belegarbeiten gemacht hat, nen fettes Dankeschoen! Ich bin trotz meiner Pruefungsangst und Trotteligkeit im Unterricht und oft auch sonst, mit 82 Punkten fuer meine Verhaeltnisse sehr gut durchgekommen!)

Ich hab da mein fotografisches Gedaechtnis benutzt, von dem was wir in der Schulung zur Pruefungsvorbereitung gemacht haben. Wir haben da in den 2 Wochen die wichtigsten Seiten und was nicht drin steht bequatscht (->neuere Erkenntnisse, die alle nahe an den Themen lagen). So konnte ich mir das supergut verinnerlichen ... hab mich nachher echt gefragt, warum ich mir das Buch gekauft habe ... wuerde sagen zur Beruhigung und aus Buechersammlungsliebe(?) ...

Wenn Du doch glaubst, dass Du drauf angewiesen bist oder sowieso eins gekauft hattest, wuerde ich es erst mal mitnehmen und auf den Tisch legen. Wenn dann jemand was sagt, kannste es ja weglegen und kriegst trotzdem keine Probleme. Ausserdem weisst Du dann, dass wahrscheinlich sehr viel im Tabellenbuch steht, was Du fuer die Pruefung brauchen wirst ... dann sei doch froh, dass Du das schon mal vorher gelernt hast.

Also mach Dich nicht unnoetig heiss, wegen dieser Pruefung und dem komischen Handling mit dem Tabellenbuch, es sei denn es spornt Dich fuer Deine naechste Aufgabe auf Arbeit perfekt an, denn da spielt die eigentliche Musik.

Liebe Gruesse & schoenen Abend noch,

sissy66.

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