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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo. Ich habe mal ein paar Fragen zur Selbstständigkeit.

Ich habe im Januar meine Prüfung zum Fachinformatiker Systemintegration bestanden, arbeite jetzt noch ein halbes Jahr weiter und möchte dann studieren gehen.

Jetzt würde ich gerne mit einem Bekannten zusammen ein kleines "Gewerbe" gründen. Das ganze soll unter dem Oberbegriff "IT-Service" laufen, also sehr allgemein gehalten. Wir möchten u.a. Webpräsenzen über Typo3 (Hauptschwerpunkt), Beratungsdienste in EDV-Fragen, Aufbau kleinerer Netze/Client-Server-Landschaften usw. anbieten. Also ein Rundum-Paket, was IT und EDV betrifft.

Jetzt bin ich grad dabei, mich zu informieren, wie man so etwas startet. Hier in diesem Forum hab ich schon etwas von "Freien Berufen" gelesen, dazu gehören z.B. "EDV-Berater", "Computer-Fachberater", "Netzwerkadministrator" und "Medieninformatiker". Unter diese Kategorien lässt sich doch auch unser "IT-Service" zwängen, oder? Aber kann man als Freiberufler überhaupt mit jemand anderem zusammen ein "Gewerbe" betreiben? Oder muss man da die Anführungszeichen gleich weglassen und eben doch ein Gewerbe anmelden?

Da bin ich mir eben unschlüssig und wäre für eure Hinweise und Ideen sehr dankbar.

Ein Gewerbe kannst Du nicht freiberuflich betreiben. Freiberuflich ist nicht selbstständig. Du arbeitest im Grunde nur immer befristet für eine bestimmte Aufgabe für ein Unternehmen und bekommst dann von denen ein Gehalt. Das ist nicht zu vergleichen mit einem Gewerbe, wo Du für etwas bezahlst wirst. Das ist Steuermäßig anders, und auch sonst hat es Unterscheide.

Gruß, Bine

Ach so. Oh, dann hatte ich da wohl etwas übersehen, danke!

Ok, also doch ein Gewerbe. Das muss man ja bei der zuständigen Gemeinde beantragen, man muss eine Gesellschaftsform wählen und man hat bestimmte Freibeträge etc... Hat zufällig jemand eine Linksammlung, wo ich mich weiter informieren kann? Und welche Rechtsform sollte man am besten für solch einen Zwei-Mann-IT-Service wählen?

Bei einem zwei Mann Gewerbe, das beiden gehören soll, bleibt Dir:

Gbr

KG

GmbH

Was davon Du nun nimmst, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Ich denke wenn beide gleichberechtige Partner sein sollen bleibt Euch nur die Gbr oder die GmbH. Bei der GmbH braucht Ihr allerdings 25.000€ Stammkapital. Dafür seid Ihr nur mit dem Geschäftsvermögen haftbar. Bei der Gbr haftet Ihr auch mit dem Privatvermögen.

Alles nur ein ganz grober Überblick. Schau mal in Dein IT Handbuch wenn Du eins hast, da sind die Gesellschaftsformen auch drin beschrieben.

Gruß, Bine

Freiberuflich ist nicht selbstständig.

Bist Du sicher? Laut meinem Steuerberater ist die Freiberuflichkeit lediglich an den Begriff des Schöpferischen (im Gegenteil zum Handwerklichen) gebunden. So können nur bestimmte Berufsgruppen Freiberuflich arbeiten, weil sie eine künstlerische Wertschöpfung betreiben. Das sind im Allgemeinen die Berufe: Künstler und Anwalt; evtl. auch noch Arzt.

So ist meine Frau z.B. freiberufliche Gewerbetreibende als "freischaffende Künstlerin". Und das Finanzamt erkennt das problemlos an. Kunst-Handwerk würde übrigens nicht unter die Freiberufe fallen.

gruss, timmi

Stop!

Habe ich auch so gemacht, absolut stressfrei:

1. Aufs Amt, Gewerbeschein holen, Deine Tätigkeit eintragen lassen: IT-Service

2. Du bekommst vom Finanzamt eine Steuernummer zugeschickt.

3. Arbeit suchen. Als Freiberufler mit festen Tagen in einem Betrieb oder alles was kommt: DSL beim Nachbarn aufsstellen, mittelständischen Unternhmen den Admin machen, webdesign etc.

4. Rechnungen ausstellen, dabei auf §19 UstG. berufen, und OHNE !!!!! die USt auszuweisen, so kannst du als Kleinunternehmer bis zu 17.xxx€ im Gründungsjahr Umsatz machen. Die Rechnung muss immer die Steuernummer enthalten!

5. feddisch

gruß,

pfc

Freiberufler sind natürlich Selbstständig! Führt mal da die Leute nicht in die Irre ;-)

Ein Gewerbeschein hat damit nichts zu tun.

Schöpferisch ist genau richtig, wie man an meiner Signatur erkennen kann bin ich also geistig- nicht handwerklich tätig :P

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