Sascha S. Geschrieben 2. Juni 2005 Teilen Geschrieben 2. Juni 2005 Hi zusammen! Der Titel verräts eigentlich schon, hat man in irgendeiner Form ein Mitbestimmungsrecht was die Wahl der Berufschule angeht? Sascha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
b0bb0r Geschrieben 2. Juni 2005 Teilen Geschrieben 2. Juni 2005 Kannst anner anderen Berufsschule einen Gastschulantrantrag(?) stellen, die müssen dann zustimmen, das du da hin darfst, dann musst du bei der eigentlichn BS nen Antrag stellen, das se dem zustimmen und alles muss natürlich begründet sein. So in etwa müsste das gehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sascha S. Geschrieben 2. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 2. Juni 2005 Hallo b0bb0r, Aha, die Begründung wäre, dass mir das soziale Umfeld (um es mal höflich auszudrücken) mir an der eigentlichen Schule nicht gefallen würde. Sascha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zip Geschrieben 2. Juni 2005 Teilen Geschrieben 2. Juni 2005 Glaube nicht das du damit durchkommst, wäre aber intressant zu erfahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast vplus Geschrieben 2. Juni 2005 Teilen Geschrieben 2. Juni 2005 Hi, ich hätte damals zum BKM nach Meschede gemusst und bin aber auf dem b.i.b. in Paderborn gewesen. Die Zwischen- und die Abschlussprüfung habe ich damals aber in Meschede schreiben müssen. Ich habe auch keinen Antrag stellen müssen, dass ich zu einer anderen BS gehe. Gruß vplus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaPaul Geschrieben 2. Juni 2005 Teilen Geschrieben 2. Juni 2005 Ich habe zwei Monate nach Berufsschulbeginn in Absprache mit meinen Betrieb die BS gewechselt, da in der zweiten ein besseres Lernumfeld herrschte (35 Schüler pro Klasse in der alten BS / 16 in der neuen). Ich habe damals die neue BS angerufen und gefragt, ob ich mal einen Tag zum Schnuppern kommen darf. Das war auch kein Problem. Danach haben wir mich von der alten BS abgemeldet (mit dem Wechsel als Begründung) und an der neuen BS angemeldet. War ganz problemlos. Da Schulrecht aber Ländersache ist, weiß ich nicht, wie das anderswo geregelt ist. Ich komme aus NRW. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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