Veröffentlicht 28. Juni 200520 j Hallo, ich wollte gern wissen wann man die Ausbildung (Fachinformatikerin) abgeschlossen hatt (ich geh mal davon aus das ich die Prüfung bestehen werde). Zur Zeit bin ich im 2 Lehrjahr (ab September im 3.) Ich hab gehört das man mit der Ausbildung fertig ist wenn man das Facharbeiterzeugnis ausgehändigt bekommt. Ist das richtig? Und wann ist es etwas? Ich müsste es wissen, da ich nach der Ausbildung ins Ausland gehe und angeben muss wann ich dort anfange. Danke sn82
28. Juni 200520 j Hallo, ich wollte gern wissen wann man die Ausbildung (Fachinformatikerin) abgeschlossen hatt (ich geh mal davon aus das ich die Prüfung bestehen werde). Zur Zeit bin ich im 2 Lehrjahr (ab September im 3.) Ich hab gehört das man mit der Ausbildung fertig ist wenn man das Facharbeiterzeugnis ausgehändigt bekommt. Ist das richtig? Und wann ist es etwas? Ich müsste es wissen, da ich nach der Ausbildung ins Ausland gehe und angeben muss wann ich dort anfange. Danke sn82 du bist mit der ausbildung fertig, sobald dir die prüfer nach der mündlichen prüfung das zeugnis überreichen, also bei mir wars so, das ich sofort nach der mündl. die unterlagen bekommen habe und somit fertig war.
28. Juni 200520 j § 21 BeBiRefG (BBiG) Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) [...]
28. Juni 200520 j Ich müsste es wissen, da ich nach der Ausbildung ins Ausland gehe und angeben muss wann ich dort anfange. Das dürfte etwas schwierig sein. Du hast ja noch keine Ahnung wann Du zur mündlichen Prüfung eingeladen wirst. Frank
28. Juni 200520 j Im Anschluss an deine mündliche Prüfung erfährst du, ob du bestanden hast. Ab diesem Zeitpunkt kannst du dich dann arbeitssuchend nennen. Bei gab es das Zeugnis erst später per Post.
28. Juni 200520 j Im Anschluss an deine mündliche Prüfung erfährst du, ob du bestanden hast. Ab diesem Zeitpunkt kannst du dich dann arbeitssuchend nennen. Fängst du erst an, eine Arbeitsstelle zu suchen, wenn du die Prüfung hinter dir hast? Die Pflicht zur frühzeitigen Meldung als arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit entfällt zwar bei Ausbildungsverträgen; suchen sollte man aber dennoch frühzeitig, damit man sich möglichst nicht (oder nur für kurze Zeit) arbeitslos melden braucht.
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