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DVD aufm laptop ?!?!

Empfohlene Antworten

@ chief, ich hab ne klitze kleine Frage und will deshalb net extra nen neuen thread aufmachen.

- womit kann man .nrg abspielen? öffnen? deamon wills net machen oO :)

mfg

sorry chief :(

wenn sie kopiergeschützt ist, dann kann ich sie doch auf Platte legen. Damit umgehe ich doch den Schutz ned.
Das Urheberrecht spricht von digitaler Kopie. Meiner Ansicht nach ist es da uninteressant, auf welchem Datenträger das stattfindet. Somit fällt auch ein Image der DVD auf einer Festplatte darunter.

@ Smoky: Lies bitte den Thread durch, in Beitrag #10 wird die Frage bereits beantwortet.

da hast du sicherlich recht Chief. Aber mit dem ablegen umgehe ich den Kopierschutz ja ned. Das wäre doch nur, wenn ich sie brennen würde und das geht ja denke ich auch nur mit speziellen Programmen.

Und im Gesetz heißt es doch, Privatkopien sind erlaubt, wenn dabei der Kopierschutz nicht umgegangen wird. Drum fragte ich ja eigentlich auch, ob es da ned auch geht, wenn ich die Datei einfach auf die Platte ziehe.

Naja, ist ja auch egal :)

Wär ja nur mal was, wenn man auf Reisen geht.

Und im Gesetz heißt es doch, Privatkopien sind erlaubt, wenn dabei der Kopierschutz nicht umgegangen wird. Drum fragte ich ja eigentlich auch, ob es da ned auch geht, wenn ich die Datei einfach auf die Platte ziehe.

Klar, § 53 UrhG erlaubt explizit die Kopie eines Werkes zu privaten Zwecken. Allerdings schränkt § 95 das ein auf die Fälle, bei denen ein wirksamer Kopierschutz nicht umgangen wird.

Nun ist es aber doch so, dass eine kopiergeschütze Video-DVD problemlos in einem DVD-Player bzw. mit einem Medienwiedergabeprogramm auf einem PC abgespielt werden kann. Trotzdem kannst du die Daten nicht ohne Umgehung des Kopierschutzes kopieren. Der Gesetzesgeber unterscheidet meiner Meinung nach nicht zwischen den Zielen, auf denen die geschützten Daten kopiert werden. Ergo ist eine Kopie einer geschützten DVD auf eine Festplatte genauso verboten wie die Kopie auf einen optischen Datenträger zum Zwecke der Weitergabe.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html

Trotzdem kannst du die Daten nicht ohne Umgehung des Kopierschutzes kopieren.

das war ja meine eigentliche Frage :)

Ich dachte das wäre per Drag & Drop möglich. Wenn er da natürlich mault, ist das dann klar.

Oder meinst du das es zwar problemlos geht aber es trotzdem nicht rechtens ist. Die schreiben das teilweise wirklich ziemlich schwammig meiner Meinung nach

@ Chief geht net, ich kapier das auch nicht, hab mir en tool downloaded.

Wenn ich das File (.rar) öffnen will sagt der:

The archive is either in unknown format or damaged.

habe versucht zu reparieren unter winrar, hat aber auch nix gebracht...weiss net weiter...

mfg

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