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Beispiel Lohnabrechnung


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Ich glaub, diese Frage läßt sich vollständig nur mit einem Buch ab ca. 200 Seiten beantworten :D

Hier aber ein paar Basics:

- VWL wird vor allen Berechnungen komplett auf das Bruttogehalt addiert

- abgezogen werden dann Lohnsteuer (gemäß Klasse/Tabelle)

- prozentual zur Lohnsteuer evtl. Soli und Kirchensteuer

- Krankenkasse (die Hälfte des Satzes, die andere Hälfte zahlt ja der AG)

- Arbeitslosenversicherung (auch 50/50)

- Rentenversicherung (wieder 50/50)

- Pflegeversicherung (auch wieder 50/50)

- evtl. noch weitere Abzüge

Nach allen Abzügen erhält man das Nettogehalt. Davon zieht man nun noch den Arbeitnehmeranteil der VWL ab und erhält den Auszahlungsbetrag.

HTH,

Lordy

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- Krankenkasse (die Hälfte des Satzes, die andere Hälfte zahlt ja der AG)

- Pflegeversicherung (auch wieder 50/50)

Falsch. Seit 01.07.2005 an ist von allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ein Sonderbeitrag in Form eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9 % auf die beitragspflichtige Einnahme zu zahlen.

Heißt, dass bei einem Beitragssatz von 13% allgemein, der AG 6,5% zahlt (1/2) und der AN 7,4% (1/2 v. 13 + 0,9%).

Wichtig ist zu beachten, dass wenn die Beitragsangabe in der Aufgabe beim AN mit z.B. 7% angegeben ist, wohl die 0,9% nicht draufzurechnen sind.

Bei der Pflegeversicherung muss ein AN, der das 23 Lebensjahr abgeschlossen und keine Kinder hat, auch 0,25% mehr zahlen.

Hat denn keiner im letzten Jahr die Änderungen mitbekommmen oder was?

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Sicherlich gibt es einiges zubeachten, aber grundsätzlich sollte man zumindest die Versicherungsbeiträge und VWL-Leistungen können. Steuern werden immer angegeben oder zumindest Tabellen beigelegt, da man ansonsten da nie drauf käme.

Natürlich wars viel einfacher, als es noch einfach 50/50-Aufteilung war.

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[...]

Nach allen Abzügen erhält man das Nettogehalt. Davon zieht man nun noch den Arbeitnehmeranteil der VWL ab und erhält den Auszahlungsbetrag.

HTH,

Lordy

Das ist so nicht ganz richtig.

Du musst den kompletten VWL-Sparanteil anbziehen. Also die Summe die auch eingezahlt wird.

Bsp. VWL: 40€; AG-Anteil:20€; 20€ werden auf Brutto draufgerechnet, aber 40€ vom Netto abgezogen!

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Bei der Pflegeversicherung muss ein AN, der das 23 Lebensjahr abgeschlossen und keine Kinder hat, auch 0,25% mehr zahlen.

Hat denn keiner im letzten Jahr die Änderungen mitbekommmen oder was?

Hallo,

zu diesem Thema habe ich noch eine Frage. Gilt die Regelung mit dem Alter und den Kindern wirklich nur bei der Pflegeversicherung? Oder trifft diese auch bei den 0,9% Zuschlag zur KV zu?

Und muss er 23 Jahre alt sein oder muss er älter als 23, sprich 24 sein?

Wäre Klasse, wenn dazu jemand genauere Infos hätte.

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Mal eine Frage: Warum sind 7,4 % + 6,5 % = 13 %?

Ich rechne dir mal vor:

6,5% AG Anteil + 6,5 AN Anteil = 13%. Das ist der KV Beitragssatz !!!

Da der AN jedoch einen Zuschlag von 0,9% zahlen muss, macht das für den AN 7,4 %. Insgesamt wird der KV Beitragssatz aber mit 13% angegeben, da dieser Satz zwischen AG und AN geteilt wird, die 0,9% aber wie gesagt vom AN allein getragen wird.

Offen wäre aber nich die Frage, ob dies generell gilt oder ob es Einschränkungen gezüglich Alter oder Kinderzahl gibt.

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Halli hallo,

nach reichlicher Recherche habe ich nun aus seriösen Quellen (AOK, Verbraucherzentrale, R+V) folgendes herausgefunden:

Wie erwähnt ist der Zuschlag zur KV für alle ohne Einschränkung zu zahlen:

Sonderbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte

Um die Lohnnebenkosten zu senken, verändert der Gesetzgeber zum 1. Juli 2005 die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle gesetzlich Versicherten zahlen ab 1. Juli 2005 einen einkommensabhängigen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. An diesem Beitrag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht. Die Krankenkassen sind laut Gesetz gehalten, diese zusätzliche Belastung der Versicherten durch Beitragssatzsenkungen abzumildern.

Quelle: http://www.aok-bv.de/politik/gesetze/index_02998.html

Bei der Pflegeversicherung verhält es sich so, dass alle zwischen 23 und 65 Jahre ohne Kinder einen Zuschlag von 0,25 % zahlen müssen.

Pflegeversicherung / Kinder-Berücksichtigungsgesetz

Am 1. Januar 2005 ist das "Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung" in Kraft getreten. Nach dem so genannten Kinder-Berücksichtigungsgesetz müssen gesetzlich Versicherte zwischen 23 und 65 Jahren ohne Kinder einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung bezahlen. Der Beitrag für Kinderlose steigt damit auf 1,1 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen. Wehr- und Zivildienstleistende sowie Empfänger vom Arbeitslosengeld II sind vom Sonderbeitrag ausgenommen.

Quelle: http://www.aok-bv.de/politik/gesetze/index_00105.html

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Hallo,

zu diesem Thema habe ich noch eine Frage. Gilt die Regelung mit dem Alter und den Kindern wirklich nur bei der Pflegeversicherung? Oder trifft diese auch bei den 0,9% Zuschlag zur KV zu?

Und muss er 23 Jahre alt sein oder muss er älter als 23, sprich 24 sein?

Wäre Klasse, wenn dazu jemand genauere Infos hätte.

PV: altersabhängig (und kinderabhängig)

Er muss das 23. Lebensjahr abgeschlossen haben. Das doch eindeutig oder? ;)

Wann hat man denn das 1. Lebensjahr abgeschlossen? Wenn man 1 Jahr alt wird (so merk ich mir des immer) :)

KV: nicht altersabhängig

Eigentlich ganz einfach, aber wurde von den Anderen auch ausführlich beantwortet :)

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