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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich würde mal gerne wissen ob man nach bestandener Prüfung mal einen Blick in seine bereits geschriebene Prüfung werfen kann?

Geht das einfach so, wenn man sich bei der zuständigen IHK meldet?

Oder muss ich da bestimmte Gründe aufführen?

Ich hab zwar bestanden und auch mit einem akzeptbalen Ergebnis, nur ich würde halt gerne wissen wofür ich Punkte bekommen habe und für welche Antworten nicht. Kennt man doch aus der Schule... erst korrigiert der Lehrer (so zu sagen der PA) dann darf der Schüler (bzw. Prüfling) sein geschriebenes noch mal selbst anschauen.

Auf Uli's Prüfungspage hab ich nur was von Klagen & Widerspruch usw. gelesen. Das will ich ja nicht, will die einfach nur mal anschauen ;)

Ich denke ihr wisst schon was ich meine...

IHK Schwaben

Geschrieben

Hey Curb ;)

das würd mich auch interessieren kann mir nicht vorstellen das ich nur 58 Punkte GH1 habe und dafür 83 in GH2

wenn du was weisst meld dich mal bei mir, schau hier nicht so oft rein!

Geschrieben

Hallo,

habe mal gehört, dass man erst nach einem Jahr Einsicht in die Unterlagen bekommt, wenn man früher einsehen möchte, muss man dafür zahlen.

Kann mich aber auch täuschen!

Geschrieben

Ich hab deswegen vor ein paar Tagen mal bei meiner IHK (Lüneburg-Wolfsburg) angerufen: Einsicht ist möglich nach vorheriger Anmeldung, allerdings erst nach Abschluß der mündlichen Prüfungen. Kopieren oder abfotografieren ist nicht erlaubt, aber Notizen darf man sich machen.

Geschrieben

Also bei uns ist es so das man einen Antrag stellen muss, wenn man Einsicht in die Prüfung haben möchte und dieser muss nicht bezahlt werden.

Hab aber auch schon von negativen Beispielen gehört, sprich ein Prüfling hatte knapp bestanden, bekam Einsicht in seine Prüfung (da sitzt ja dann immer ein PA mit dabei und geht die Prüfung mit einem durch) und es hat sich rausgestellt, dass die Prüfung falsch bewertet wurde.

Schlussendlich ist der Prüfling durchgefallen und konnte die Prüfung in nem halben Jahr wiederholen.

Geschrieben
Also bei uns ist es so das man einen Antrag stellen muss, wenn man Einsicht in die Prüfung haben möchte und dieser muss nicht bezahlt werden.

Hab aber auch schon von negativen Beispielen gehört, sprich ein Prüfling hatte knapp bestanden, bekam Einsicht in seine Prüfung (da sitzt ja dann immer ein PA mit dabei und geht die Prüfung mit einem durch) und es hat sich rausgestellt, dass die Prüfung falsch bewertet wurde.

Schlussendlich ist der Prüfling durchgefallen und konnte die Prüfung in nem halben Jahr wiederholen.

das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, weil es definitiv eine regelung gibt, dass eine prüfung nicht mehr zum schlechteren verändert werden kann!

Geschrieben

Dieser Meinung war ich auch immer bis ich das von jemanden gehört habe, der selbst in der Prüfungskomission sitzt! Aber wie gesagt....ich hab es so gehört und übernehme dafür auch keine Gewähr!

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