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Viele ungeklärte Fragen zur Ausbildung als Fachinformatiker ab 1.9.2006


XeRxEs23

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich habe meinen Ausbildungsvertrag vor mir liegen und da bilden sich immer mehr Fragezeichen.

Es geht um folgende Punkte im Vertrag:

- 48h/woche !

-Lohn 520€ Brutto im ersten.

Ich bin über 18, aber kann das trotzdem sein mit 48h ?? Ich kenn nur Leute mit max 40h die Woche und hab hier im Forum auch schon einen Beitrag gelesen in Bezug auf die Arbeitszeiten.

Falls das tatsächlich stimmt mit den 48h/Woche dann stimmt doch das Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Lohn nicht oder?

Bitte um schnelle Antworten!

MfG

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Hi,

also das ist ja mal echt hart. Und ich dachte schon, ich würde mit meiner 41 Stunden Woche und 620 Euro brutto im ersten Lehrjahr schlecht dran ^^

Die Firma ist sicher recht klein und hat keinen Tarifvertrag oder ?

Ich würde auf jedenfall versuchen, bei einem Gespräch die Arbeitszeit runter zu drücken oder den Lohn hoch.

Soweit ich weiß dürfen die das. Wenn du älter als 18 bist, dann darfst du maximal 10 Stunden am Tag arbeiten.

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http://www.dgb-jugend.de/UNIQ115312429217422/doc18931A.html#afv

Auszug:

Arbeitszeit für Volljährige

Aber auch für Azubis über 18 Jahre gibt es Beschränkungen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Du musst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen die Woche insgesamt bis zu 48 Stunden, zeitweise sogar bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die 5-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist.

Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen sein. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).

****

Zum Verhältnis Lohn / Arbeitszeit: Vergiss bitte nicht, daß Du als Azubi den Betrieb sowieso nur Geld kostest. 520,- sind ( ohne Kenntniss Deines Arbeitsortes ) ein übliches Gehalt. Und mach Dir nichts vor, 10 Stunden Tage sind in der Branche auch nichts exotisches. Ich kann mir vorstellen, daß eine "Pokerrunde" Dich die Stelle kosten könnte ... überlege Dir lieber, ob der Betrieb Dir eine umfassende und kompetente Ausbildung ermöglichen kann. Lass Dir mal schildern, wieviele Leute die bereits erfolgreich ausgebildet haben und ob die übernommen wurden. Das halte ich für viel wichtiger als die Knete während der Ausbildung

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Ich hab grade mit der IHK telefoniert, die Vertrag ist anscheinend total in Ordnung. Über 18 Jahr ist die Regel für die Arbeitszeiten genau wie bei allen anderen Mitarbeitern, d.h wenn die 48h/Woche arbeiten, muss ich das auch.

Aber trotzdem find ich das das Verhätlnis Lohn/Arbeit ziemlich heftig ...

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Aber auch für Azubis über 18 Jahre gibt es Beschränkungen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz).

Hmn, ähmn,

ich bin azubi, 19 jahre alt, arbeite jeden tag 8 stunden und 12 minuten, also 41 stunden woche, das ganze montag bis freitag. Habe halbe stunde mittag und viertel stunde frühstückspause.

Laut deinem Artikel da, dürft ich aber nur maximal eine 40stunden woche haben ?

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sorry, habe auch keine weiteren Infos. Fragt sonst mal bei der zuständigen IHK an. AzG ist nicht mein Bereich, habs auch nur im Google gefunden ;)

Eine vertraglich vereinbarte Änderung auf 10 Stunden ( dauerhaft ) halte ich für unzulässig. Aber die Firma darf in Ausnahmefällen Mehrarbeit anordnen, solange die auch ausgeglichen wird.

Noch ein Nachtrag:

http://www.bielefeld.ihk.de/ausbildungs_verhaelt.html#254

Ich interpretiere diesen Link so, als ob für Volljährige auch als Azubis die Regelungen eines Vertrages greifen, solange sie nicht gegen das AzG verstossen.

Das Gesetz steht u.a. hier:

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra.htm

Und da steht, daß eine Regelarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag + Pause definiert ist. Werden betriebsbedingt die 8 Stunden überschritten, dann muss das kompensiert werden, so daß im Schnitt wieder 8 Stunden dabei raus kommen.

Tolles Thema. Ich würde den Arbeitsvertrag mal nem Juristen vorlegen.

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Naja habe den Vertrag heute unterschrieben und abgegeben.

Hab ebenfalls wie schon gesagt mit jemandem von der IHK gesprochen und der hat gemeint, der Vertrag kommt zu ihm, wenn es was gibt was er anzweifelt wird es mir und meinem zukünftigen Arbeitgeber melden.

Ausbildungsjahre sind eben keine Herrenjahre :(

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Also abgesehen vom Verhältnisse Lohn Gehalt sind 48 Stunden zulässig.Entsprechen ja dann 6 Tagen mit jeweils 8 Stunden.

Unzulässig sind jedoch die 8 Stunden 12 min.Denn überschreiben der 8 Stunden ist nur möglich wenn man im Durchschnitt wieder auf 8 Stunden kommt was ja kaum möglich ist bei immer 8 Stunden 12 min.Aber da sind bestimmt Sonderregelungen bei dir drin wie ein verkürzter Freitag oder aber es fällt im Gegensatz dazu der Samstag weg.Wobei das zweite sicherlich unzulässig ist wenn du nicht zumindest die Möglichkeit hast Samstag zu arbeiten.

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Quelle : http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

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sehr interessant.

also ich arbeite 8 stunden und 12 minuten täglich mindestens.

habe gleitzeit von 7-9 uhr und von 16 bis 18 uhr.

Samstags oder Sonntags darf ich garnicht arbeiten.

Also immer nur mo-fr.

Freitags ist gleitzeit von 14 bis 16 uhr.

In meinem Vetrag steht 41 stunden in der woche. Tägliche arbeitsziet: 8 stunden und 12min

das ganze mo-fr

am wochenende darf ich nicht arbeiten und es gibt auch sonst keinen ausgleich oder sonstwas

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hm, wo kann man sich da genauer informieren ?

Beim Betriebsrat, bei der Personalabteilung, beim Anwalt ?

Was meint ihr was ich machen könnt ?

In paar Monaten bekommen wir eh neuen Tarifvertrag, aber würd sich das dann rückwirkend auswirken so dass ich dann alle Stunden die ich zu viel gearbeitet habe wieder gutgeschrieben bekomm ?

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Mhh also dir persönlich bringt das wohl garnichts ausser eventuell mehr Freizeit.Und mal ein paar freie Tage damit sie die vergangene Merharbeit der letzten Monate ausgleichen.

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Für mich als Nichtjurist heisst das es ist unerheblich wieviele Tage deine Woche hat sondern es kommt nur darauf an wieviel du an deinen Arbeitstagen durchschnittlich arbeitest.

Gesetze sind kompliziert und ich überlass es da wohl besser den Anwälten und Gerichten zu entscheiden was nun richtig oder falsch ist.Würde sagen red erstmal mit dem Betriebsrat. Die sind bei so etwas der erste Ansprechpartner.Ansonsten halt nen Anwalt.Zuerst würde ich dir aber raten das Gesetz mal genau zu lesen.Vielleicht gibt es da ja irgendeine Ergänzung oder Ausnahmeregelung unter die ihr fallt.Sollte dann aber auch der Betriebsrat wissen.

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so weit ich weiß gilt ein Tarifvertrag nicht rückwirkend.

ich denke vorallem, wenn das mit der 48std/wo nicht zulässig wäre, würde die IHK da schon was sagen ..... hoffe ich zumindest :)

Das mit den über 40 Stunden in der Woche kann schon sein das man das darf, wird halt vom Tarifvertrag so geregelt. Ich habe nur eine 38,5 std/wo arbeite aber am Donnerstag 9:15 Std. dafür sonst nur 8:15 Std. und Fr nur 4:30 Std.

Die 9:15 Std. sind bei uns vorgegeben und max. halt 10 Std. Aber da wir Gleitzeit haben ist das eigentlich egal, hier darf jeder so veil arbeiten wie er will (bis 10 std. halt). bin ja mal gespannt, bei uns im öffentlichen Dienst soll jetzt auch die 40 Std. Woche kommen :(

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Joah die 48 Stunden sind zulässig weil er ja 6 Tage die Woche arbeiten muss.

Und das es bei dir hinhaut mit mehr als 8 Stunden am Tag ist auch klar, weil du ja an deinen Arbeitstagen durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden arbeitest.(gleicht sich ja durch den Donnerstag aus).

Aber bei den über 8 Stunden bin ich echt son bissl am zweifeln aber glaub auch nicht das es den Vertrag sonst gäbe wenn er unzulässig ist.

PS: hoffe auch mal das die 40 Stunden Woche in der Verwaltung noch abzuwenden ist.

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