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Vertragsfrage Autofinanzierung Kündigung Restschuldversicherung


Mike Lorey

Empfohlene Beiträge

Hallo meine Rechtsgelehrten ;) ,

folgende Situation.

Jemand kauft ein Auto und finanziert es über eine Ballonfinanzierung (Anzahlung, geringe Raten, hohe Schlussrate).

Der Käufer schliesst zusätzlich ein Fahrzeugversicherung und eine Restschuldversicherung (RSV) um besonders günstige Finanzierungskonditionen zu bekommen, wobei man die auch ohne RSV aber nur mit KFZ-Versicherung. Er handelt noch einen Rabatt aus.

Nun beschliesst der Käufer die RSV innerhalb der Widerrufsfrist zu kündigen. Der Widerruf wird von der Versicherung und dem Händler akzeptiert. Allerdings fordert die Versicherung von dem Händler nun die Provision zurück. Dieser wiederrum fordert vom Käufer die Provision + Aufschlag zurück.

Ist das zulässig?

Meiner Meinung nach ja, da die RSV Bestandteil des Vertrages war und in die Kalkulation des Händlers eingeflossen ist. Alle anderen sind der Meinung nein.

Vielen Dank

Mike

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Also so wirklich Licht hat bis jetzt noch keiner ins Dunkle bringen können. Allerdings fiel der Begriff "miteinander verbundene Rechtsgeschäfte".

Seltsam ist nur, dass der Händler mit der Nachforderung erst jetzt nach über 4 Monaten kam.

Es war wohl so Auto bestellt inkl. Finanzierung (2 Wochen Widerrufsrecht), RSV (2 Wochen Widerrufsrecht) und KFZ-Versicherung (2 Wochen Widerrufsrecht und kündbar jeweils zum 31.12). Der käufer hat also nach 2 Wochen die RSV widerrufen und jetzt ca. 5 Monate später kommt der Händler und fordert die 350€ zurück, wobei sich der tatsächliche Provisionsausfall des Händlers wohl auf ca 230€ beläuft. Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass widerrufen wurde und der Händler sofort gesagt hat okay, macht dann aber 350€ mehr.

Letztendlich wir der Händler wohl klagen müssen wenn ich den Kunden richtig verstanden habe.

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Ich würde sagen, es kommt wohl auf die genaue Ausgestalltung des Verkaufs an. Ich meine, wenn gesagt wurde, dass er mit RSV den Wagen 300 Euro billiger bekommt, dann sollte es ja jeden klar sein, dass der Wagen ohne RSV (auch nach 2 Wochen) ja 300 Euro mehr kostet. Der Käufer hat ja die Vertragsbedingungen dann nachträglich geändert. Dies geschah im Einverständnis mit dem Händler. Eigentlich hätte dem Käufer ja klar sein müssen, dass das Auto ohne RSV ja eigentlich mehr kostet. Wenn der Händler bei der Zustimmung zur Auflösung nichts dazu gesagt hat könnte das positiv für den Käufer sein, könnte, muss aber nicht. Denn wenn dies für den Käufer ausgelegt werden würde, dann könnte ja jeder jeder Zusagen die etwas verbilligen wieder rückgängig machen und damit Geld sparen.

Von der Seite betrachtet würde ich dem Käufer wenig Chancen geben.

Was positiv für den Käufer ausgelegt werden könnte, wäre die lange Zeit (5 Monate bis zur Forderung). Ich weiß aber nicht welche Zeiträume da sonst so genommen werden. Also der Richter könnte diesen Zeitraum als stilles Einverständnis des Käufer werten. Aber genaueres kann dir da nur ein Anwalt sagen.

Wenn er eine RSV (Rechtschutversicherung ;) ) hat, sollte er so einen mal kontaktieren. Ansonsten hab ich mal gelesen, die Erstberatung wäre umsonst, oder es würde irgendwo (beim Amtsgericht?) einen Erstberatungsschein geben... bei dem bin ich mir aber nicht wirklich sicher.

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