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Ausbildung abbrechen


tschakka

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Hallo zusammen,

ich (24) mache zur Zeit eine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration und habe alle 2-3 Monate 3 Wochen Blockunterricht.

Vor meiner Ausbildung habe ich eine Schulausbildung zum Mathematisch-Technischen Assistenten gemacht. Die Qualität meiner jetzigen Berufsschule ist nicht so besonders. Deswegen würde ich gerne die Schule irgendwie umgehen. Die IHK sagt aber ich bin seit dem ersten Tag in der Schule wieder schulpflichtig.

Aufgrund eines überraschenden Personalverlusts wäre meine Anwesenheit auf der Arbeit momentan wichtig. Bei den sonstigen Dingen (Prüfungsvorbereitung, finanzielles, Kündigungsschutz) würde mein Chef mir auf jeden Fall entgegen kommen.

Ist das tatsächlich so, dass ich nach meinem ersten Tag in der Schule wieder schulpflichtig geworden bin?

Spricht etwas dagegen die Ausbildung "offiziell" abzubrechen und mich nach 3 Jahren (wenn ich mich nicht irre) als externer Prüfling anzumelden?

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Spricht etwas dagegen die Ausbildung "offiziell" abzubrechen und mich nach 3 Jahren (wenn ich mich nicht irre) als externer Prüfling anzumelden?
Sind 4,5 Jahre. § 45 BBiG

Beachte bitte auch:

§ 22

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Wieweit du dann noch als Externer die Prüfung ablegen willst, wenn du die Ausbildung im Beruf explizit aufgibst, kann dir sicher ein Jurist der zuständigen IHK erklären. Ich halte es für fraglich, ob du dann noch zur Abschlussprüfung Fachinformatiker zugelassen wirst.

BBiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

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Kann zwar keine Paragrafen nennen ;)

Aber bei uns waren einige FI Azubis die nur das erste Berufsschuljahr anwesend waren und die anderen 2 Jahre die Zeit zum nebenher Studieren nutzen durften.

Also kann ich kaum glauben, dass man wärend der BS nicht mehr aus der Schule rauskommt - weil unsere Firma hatte das damals ja auch geschafft.

Wie genau das gemacht wurde weiss ich nicht - aber es waren natürlich alles Leute die ihre Schulpflicht schon lange erfüllt hatten (Abi/Fabi).

Daher kann ich die Aussage der IHK nicht verstehen, wenn du deine Schulpflicht schon abgeleistet hast.

Aber wie gesagt, war bei unserer Firma so - evtl. kann sich die jeweilige IHK ja wirklich querstellen....

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  • 2 Wochen später...

Also ich habe mich mal schlau gemacht und bin auch im Niedersächsisches Schulgesetz ( NSchG ) fündig geworden.

Dort steht bei § 65 Dauer der Schulpflicht Absatz 3 folgendes:

(3) Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Wer an

Maßnahmen der beruflichen Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnimmt, kann die Berufsschule

für die Dauer der beruflichen Umschulung besuchen.

Ich weiß allerdings nicht ob es in anderen Bundesländern auch so ist.

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  • 2 Wochen später...

Ich weiß leider nicht den Paragraphen (und da ich gleich in den Weihnachtsurlaub fahre google ich jetzt auch nicht danach), aber wenn man bei Eintritt in die Berufsschule das 21. Lebensjahr vollendet hat (oder 21 ist), dann ist man nicht berufsschulpflichtig, sprich, man kann sich von der Schule abmelden. So ist die Aussage unserer Lehrkräfte.

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