Veröffentlicht 19. Dezember 200618 j Hallo Leute, ja schon klar das Thema wurde schon sehr oft Diskutiert. Mir geht es nicht darum, ob es sinnvoll ist die Berufschule zu besuchen, sondern um die rechtliche Frage! Also... Ich bin 19 Jahre alt, Realschulabschluss und eine Ausbildung zum Fachinformatiker(AE) und wohne in Hessen. Zum 01.08.06 habe ich eine Umschulung als Industriekaufmann begonnen. Ich habe einen Umschulungsvertrag auf 2 Jahre. Da sich im Betrieb keiner die Zeit nimmt mich auszubilden würde ich gerne die Berufsschule besuchen, falls möglich... Mein Chef hat da natürlich was dagegen. - Habe ich irgendwie die Möglichkeit die Berufsschule zu besuchen? Wenn ich das richtig verstanden habe, bin ich nicht mehr Berufsschulpflichtig, sondern Berechtigt. - Liegt das an der volljährigkeit oder an der abgeschlossenen Berufsausbildung? - Berufsschulberechtigt - Was bedeutet das? Das mich die Schule aufnehmen muss? Oder das mich mein Chef lassen muss, wenn ich möchte? Herzlichen Dank! Gruß, Michael
19. Dezember 200618 j Guck mal hier: http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/98984-ausbildung-abbrechen.html Habe ich das richtig verstanden, dass du bereits eine Ausbildung zum FIAE abgeschlossen hast, und mit 19 dann noch eine Umschulung zum Industriekaufmann bekommst?? Wenn ja, darf ich fragen, wie sowas möglich ist?
19. Dezember 200618 j der Link hat mir leider nicht weitergeholfen... Weiß hier vielleicht jemand bescheid? Ja, hast du richtig verstanden, bin Fachinformatiker und mache seit 01.08.06 ne 'betriebliche' Umschulung. so ungewöhnlich?
19. Dezember 200618 j In dem Link steht, dass man bis zum 21. Lebensjahr berufsschulpflichtig ist. Noch ein Link: http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/60709-berufsschulpflich.html?highlight=berufsschulpflicht Ja, hast du richtig verstanden, bin Fachinformatiker und mache seit 01.08.06 ne 'betriebliche' Umschulung. so ungewöhnlich? Wenn das eine richtige "Umschulung" ist, dann ja. Ich dachte, sowas gibts nur, wenn jemand in seinem alten Job aufgrund von Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen nicht mehr ausüben kann. Umschulung - Wikipedia Oder handelt es sich bei dir nur um eine zweite Ausbildung?
20. Dezember 200618 j Ja, hast du richtig verstanden, bin Fachinformatiker und mache seit 01.08.06 ne 'betriebliche' Umschulung. so ungewöhnlich? ..Ich bin Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung. IHK Darmstadt 2006 Echt ? Ja ist ungewöhnlich, wo du die tAx-payers belastet und deinen Betrieb belastest. ;- )) Erzähl was pls über dich, du widersprichst Dir n wenig, deswegen die Nachfragen seitens uns. Hast Du dich nach fiae gleich für die Umschulung beworben...wie waren deine Rahmen Veträge dafür, habt ihr euch geinigt davor mitm Chef ??
20. Dezember 200618 j Wie soll das möglich sein eine Umschulung zu bekommen aber nicht durch die Bundesargentur... Man bekommt erst dann dort eine Umschulung wenn man den zuletzt erlernten beruf mehr als 4 jahre nicht mehr getätigt hat. An führ sich finde ich gut das dich weiterbildest, habe ich damals auch gemacht nur anderen zweig (Handwerklich) wobei ich war noch 1 jahr tätig bevor ich mich für die zweite ausbildung entschlossen habe.
20. Dezember 200618 j In dem Link steht, dass man bis zum 21. Lebensjahr berufsschulpflichtig ist. Oder handelt es sich bei dir nur um eine zweite Ausbildung? Dort steht, dass Auszubildende vor Vollendung des 21. Lebensjahres Berufsschulpflichtig sind. Die Frage ist nun, ob ich überhaupt aus Azubi gelte!? Ich habe ja einen Umschulungsvertrag, der aber ähnlich wie ein Ausbildungsvertrag aufgebaut ist... Die Umschulung hat nichts mit der Arbeitsagentur zu tun! Ich hatte mich vorerst für eine zweite Ausbildung beworben, da aber eine Kollegin in Mutterschaft ging wurde also ein Arbeitsplatz frei. Daraufhin habe ich einen Umschulungsvertrag mit der Firma abgeschlossen. ...wie waren deine Rahmen Veträge dafür, habt ihr euch geinigt davor mitm Chef ?? Wir haben mündlich vereinbart, dass ich keine Berufsschule besuche. Ich dachte aber, dass ich im Betrieb alles vermittelt bekomme und mir nicht alles selbst beibringen muss!
20. Dezember 200618 j Wir haben mündlich vereinbart, dass ich keine Berufsschule besuche. Ich dachte aber, dass ich im Betrieb alles vermittelt bekomme und mir nicht alles selbst beibringen muss! Du machst also eigentlich eine verkürzte 2. Ausbildung. Mündlich funktioniert leider nur, solange es keine Probleme gibt. Deshalb solltest du schon aus eigentlich schon aus Eigeninteresse darauf bestehen, etwas schriftliches zu haben. Du kannst dir ja über die IHK/Berufsschule vor Ort den Lehrplan für Industriekaufleute besorgen und dann mit deinem Chef schriftlich abklären, wie du dir das ausserhalb der Schule aneignest. (Bezahlte Kurse/ Bezahlte Bücher/ Freizeit)
20. Dezember 200618 j Du machst also eigentlich eine verkürzte 2. Ausbildung. Mündlich funktioniert leider nur, solange es keine Probleme gibt. Deshalb solltest du schon aus eigentlich schon aus Eigeninteresse darauf bestehen, etwas schriftliches zu haben. Du kannst dir ja über die IHK/Berufsschule vor Ort den Lehrplan für Industriekaufleute besorgen und dann mit deinem Chef schriftlich abklären, wie du dir das ausserhalb der Schule aneignest. (Bezahlte Kurse/ Bezahlte Bücher/ Freizeit) Mir wäre es am liebsten, wenn ich irgendwie in die Berufschule gehen könnte. Seht ihr eine eine möglichkeit?
1. Januar 200718 j habe von meiner IHK übrigens folgende Information erhalten: Sollte ich die Prüfung nicht bestehen, verlängert sich das Umschulungsverhältnis nicht automatisch, wie bei Ausbildungsverträgen! Also ich stell nochmal meine Frage: Seht ihr irgendwie eine Möglichkeit für mich? Danke!!
2. Januar 200718 j Also ich stell nochmal meine Frage: Seht ihr irgendwie eine Möglichkeit für mich? Danke!! In wiefern die Möglichkeit? Ja klar hast Du eine Möglichkeit, du kannst ja es mit der Firma selbst vereinbaren, schon mal gefragt?! Die andere Sache ist, wie IHK das sieht mit der Umschulung, normale Azubis werden da besser unterstützt. Du kannst ja bei n. bestandener Prüfung auch arbeiten, falls dich jemand einstellt. Deine Frage war ja zuerst wegen BS-Besuch, schon was Neues herausgefunden? MfG
3. Januar 200718 j denke auch das deine einzige sinnvolle chance ist zu reden! sprich das mit deinem chef durch und gut ist... bringt ja wohl kaum was hinzugehen und *ätschibätsch* zu sagen
3. Januar 200718 j die Firma ist nicht bereit mich für die Berufsschule freizustellen! Die IHK gibts mir nur die Info von wegen Berufsschulberechtigt, mehr machen die nicht...
4. Januar 200718 j aber irgendwie isses doch auch für den ***** wenn du jetzt deinen cheffe und brötchengeber sozusagen "zwingst"... bzw glaube ich nicht das danach das tolle klima herrscht!
4. Januar 200718 j ob das Klima danach eisig ist, ist wieder ne andere Sache. Fakt ist, dass er ohne BS nicht weiterkommt, da ihm in der Arbeit auch keiner hilft. Also werden da auch die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen. Für meinen Teil würde ich der zuständigen IHK mal in den Hintern treten Die sollten diesbezüglich schon mal bei dem Betrieb ein wenig auf Tuchfühlung gehn. Desweiteren den Sponsor der Umschulung. Sei es die AG, RV etc. Die geben schließlich eine Menge Geld für diese Umschulung aus und dann sollte die Leistung auch stimmen.
5. Januar 200718 j ob das Klima danach eisig ist, ist wieder ne andere Sache. Fakt ist, dass er ohne BS nicht weiterkommt, da ihm in der Arbeit auch keiner hilft. Also werden da auch die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen. Für meinen Teil würde ich der zuständigen IHK mal in den Hintern treten Die sollten diesbezüglich schon mal bei dem Betrieb ein wenig auf Tuchfühlung gehn. Desweiteren den Sponsor der Umschulung. Sei es die AG, RV etc. Die geben schließlich eine Menge Geld für diese Umschulung aus und dann sollte die Leistung auch stimmen. recht haste mit dem Klima... isn anderes Thema! Übrigens: Sponsor der Umschulung ist mein Arbeitgeben alleine!
6. Januar 200718 j das hattest du vorher ja schon gesagt. Ich wollte wissen, was du genau damit meinst. Wieso zahlt dir dein AG die Umschulung? Das wäre ja insofern gleich wie ein Ausbildungsplatz
6. Januar 200718 j Man sollte vielleicht auch nicht aus den Augen lassen, dass Industriekaufmann als der härteste kaufmännische Beruf gilt. Daher ist es m. M. nach fraglich, ob man die BS wirklich weglassen sollte und dennoch besteht. Weil das was man im Betrieb tut - meistens nicht gleich ist mit den Stoff was man in der Prüfung können muss. Ich glaube nicht, dass du im Betrieb Buchhaltung per Hand machst, genauso wenig wie Kosten und Leistungsrechnung etc. Ist zwar "nett", dass dich dein Betrieb "umschult" aber ich glaub ein wenig Theorie aus der BS sollte da auch dazu gehören und nicht nur 2 Jahre lang im Büro sitzen.
9. Januar 200718 j Man sollte vielleicht auch nicht aus den Augen lassen, dass Industriekaufmann als der härteste kaufmännische Beruf gilt. Daher ist es m. M. nach fraglich, ob man die BS wirklich weglassen sollte und dennoch besteht. Genau dies könnte der Knackpunkt sein. Wenn du jetzt erfolgreich FI gemacht hast, bestehst Du nicht automatisch den ihk-Industriekaufmann. Industriekaufmann verdient meistens mehr als fisi, weil Sie mit größeren Geldbeiträgen hantieren müssen, außerdem muss man viel mehr können als Rechnung zusammenstellen, was so FI-ler manchmal machen...
29. Januar 200718 j ich hab die Schnautze voll: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=938434#post938434
29. Januar 200718 j ich hab die Schnautze voll: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=938434#post938434 Wenn Du es nicht aushalten kannst, dann geh, aber würde erst im privaten Umfeld (Familie) nachfragen, wie sie es sehen. Wenn du kündigst, bekommst Du erst mal nichts vom Wohlfahrtsamt, ...AfA. Urlaub und Überstunden sind doch zweitrangig eher ??! Lass es evtl. irgendwie bescheinigen, dass du Praktikum absolviert hast, wenn Du gehen solltest. Und sprich mit GF, sprich mit IHK.
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