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Tage vor der Abschlussprüfung


soulscatcher

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Gibt es da sowas wie Freistellung, sprich Frei ohne Urlaub nehmen zu müssen ?
Gesetzlich geregelt im § 15 BBiG: Freistellung für die Prüfung ja, aber auch nur für die Prüfung. Weitere freie Tage: kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung o.ä. geregelt sein, muss aber nicht. Also eigentlich: Urlaub nehmen.
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Gesetzlich geregelt im § 15 BBiG: Freistellung für die Prüfung ja, aber auch nur für die Prüfung. Weitere freie Tage:

Ergänzend, damit nicht womöglich weitere freie Tage missverstanden wird: nur für die Teilnahme zur Prüfung heisst, dass man an dem Tag anschliessend noch in den Betrieb muss, wenn nichts anderes geregelt ist.

bimei

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