Veröffentlicht 21. Februar 200718 j hallo, ich habe im mai AP - weiss aber bis jetzt nicht was danach sein wird - gibt es eine gesetzliche regelung bis wann einem das die firma sagen muss? hab mal was von 3 monaten vor vertragsende gehört. bei den kollegen welche fertig sind hat es jeweils fast bis zum letzten tag vor der mündlichen gedauert bis die mal was klares gesagt haben... ich will aber auch langsam mal bescheid wissen wie ich meine zukunft weiter planen kann/muss.. gruß akamai
21. Februar 200718 j Hallo, rein theoretisch reicht es, wenn du nach dem Bestehen der Prüfung in den Betrieb kommst um dein Prüfungszeugnis vorzulegen, sie dann sagen morgen sehen wir uns wieder. Frank
21. Februar 200718 j Die von Dir angesprochene 3 Monatsklausel bezieht sich auf den Bezug von ALG. Du musst Dich also 3 Monate vor Bekanntwerden bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Wann Dein Ausbildungsvertrag endet, solltest Du wissen. Jedoch wäre es von Deinem AG nur fair, wenn er Dir früh genug Bescheid gibt, ob Du übernommen wirst oder nicht. Frage doch einfach mal nach!
21. Februar 200718 j ja fragen werde ich jetzt auch - und arbeitssuchend hab ich mich auch schon gemeldet - wann der ausläuft weiss ich auch - aber is ja nach der mündlichenprüfung vorbei - und die is im juni/juli... danke für eure hilfe
21. Februar 200718 j @ Akku: Nein, die Dreimonatsregel gilt nicht bei Ausbildungsvertragsverhältnissen.
21. Februar 200718 j mach dein eigenes ding! bwerb dich/schreib dich für die schule ein. wenn sie dich dann noch wollen kannst du dir aussuchen was du willst
21. Februar 200718 j Ja, das ist ganz wichtig dass du dich beim Arbeitsamt meldest. Sonst könnten dir evtl Nachteile entstehen wenn du tatsächlich arbeitslos wirst und dann ALG beantragen willst. Die 3-Monatsklausel die du meinst gibt es hier im öffentlichen Dienst (Erlass des Innenministeriums). Wenn du 3 Monate vor dem voraussichtlichen Vertragsende (unser Betriebsrat nimmt hier den ersten Tag der Frist der mündl. Prüfungen) nicht eine schriftliche Absage bekommst, giltst du als übernommen. Dann gibt es nur noch zwei Möglichkeiten dich nicht zu nehmen: 1. aus betrieblichen Gründen, und 2. wenn über Bedarf ausgebildet wurde. Ich stecke gerade in der gleichen Situation wie du. Der ganz große Vorteil einer Übernahme liegt darin, dass man den Bewerbungsstress vom Hals hätte... Good Luck! Nachtrag: @Chief (du hast gerade geantwortet während ich geschrieben habe) Die 3 Monatsklausel gibt es in den offiziellen Infobroschüren der Bundesagentur für Arbeit nicht. Allerdings hat der Hauptpersonalrat dort angerufen und nachgefragt, da hieß es die gilt auch für Ausbildungverhältnisse. Darüber hat mich unser Personalratsvorsitzender erst heute Morgen aufgeklärt. Ich sollte auf jeden Fall mich beim Arbeitsamt melden, bevor ich hinterher Nachteile davon trage...
21. Februar 200718 j Und *schlong* ist das Chaos perfekt. @Chief: Welche Dreimonatsregel meinst Du? @Wichteline: Ist das im öffentlichen Tarifvertrag so geregelt? *Staun*
21. Februar 200718 j Nachtrag: @Chief (du hast gerade geantwortet während ich geschrieben habe) Die 3 Monatsklausel gibt es in den offiziellen Infobroschüren der Bundesagentur für Arbeit nicht. Allerdings hat der Hauptpersonalrat dort angerufen und nachgefragt, da hieß es die gilt auch für Ausbildungverhältnisse. Darüber hat mich unser Personalratsvorsitzender erst heute Morgen aufgeklärt. Ich sollte auf jeden Fall mich beim Arbeitsamt melden, bevor ich hinterher Nachteile davon trage... Genau so kenn ich es auch aus dem Raum DO. Einige Azubis wurden wirklich dumm angemacht, weil sie sich ein paar Tage zu spät gemeldet haben.
21. Februar 200718 j Schau mal da. http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=716482&postcount=3 Frank
21. Februar 200718 j interessant... Danke für den Link, hab das auch Sicherheitshalber nochmal nachgeprüft. *andenpersonalratweiterleit* Wünsche noch einen schönen Feierabend
22. Februar 200718 j Mal ne Frage: Wenn ich nach der Ausbildung auf eine Schule gehen, muss ich mich dann auch bei der Bundesagentur für Arbeit melden?
22. Februar 200718 j Mal ne Frage: Wenn ich nach der Ausbildung auf eine Schule gehen, muss ich mich dann auch bei der Bundesagentur für Arbeit melden? Wenn du zwischendurch noch einige Tage hast in denen du sonst nichts machst, also weder Beschäftigt bist noch zur Schule gehst dann ja. Wegen lückenlosem Rentenversicherungsbescheid z.B., sonst werden dir später die paar Tage abgezogen . Weiss nicht wie das mit den restlichen Versicherungen ist und schadet ja nicht wenn du das ebend meldest. MfG
23. Februar 200718 j Tja. ich hab mich EINMAL bei denen gemeldet, als ich zwischen Bund und Ausbildung n paar Wochen platz hatte. Ich habe keinen Job gesucht und ich hab auch keine Leistungen von denen erwartet und an die Rente glaub ich eh nicht. Aber irgendwie wollte das diese Sachbeareiterin dort nicht raffen und hat mir erstmal n Beratungstermin 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn aufs Auge gedrückt. :upps Ich hab ihr gesagt "hallo, ich möchte nur die Formalien abarbeiten und sonst nix, ich habe bereits einen job und suche für die paar wochen nix." aber das schienen ihre Routinen nicht vorzusehen. Insgesamt konnte ich 3 mal da hingurken, was bei mir aufm Land keine unerhebliche Strecke war und darüber hinaus ordentlich Zeitverschwendung für mich und fürs Arbeitsamt. Fazit: Mich sehen die erst dann wieder wenn ich wirklich arbeitslos werde und n Job suche. Am besten nie. Behörde in Reinkultur.
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