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wwacc

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  1. Es ging darum, ob ich meinem neuen AG sagen soll ob ich dem alten für ihn gekündigt habe. Also @allesweg hat das schon richtig erkannt. Und bei Ausbildungsverträgen kann man schon vor Ausbildungsbeginn kündigen. Das wurde 1970 entschieden, weil es keinen Sinn ergibt, wenn der Azubi erst in der Probezeit (also am 1. Tag) kündigen kann, weil niemand davon Vorteile hat. Aber danke für die Antworten, ich behalte es dann für mich.
  2. Hallo. Ich habe schon den Ausbildungsvertrag bei einem Unternehmen unterschrieben. Nun habe ich eine Zusage bei einem Unternehmen bekommen, dass mir eher zusagt. Ich weiß, dass das Kündigen vor Ausbildungsbeginn kein Problem ist, aber ich würde gerne wissen, ob ich der neuen Ausbildungsstelle sagen soll, dass ich für sie bei einem anderen Unternehmen kündige oder das ganze besser nicht erwähnen soll.

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