Es ging darum, ob ich meinem neuen AG sagen soll ob ich dem alten für ihn gekündigt habe. Also @allesweg hat das schon richtig erkannt.
Und bei Ausbildungsverträgen kann man schon vor Ausbildungsbeginn kündigen. Das wurde 1970 entschieden, weil es keinen Sinn ergibt, wenn der Azubi erst in der Probezeit (also am 1. Tag) kündigen kann, weil niemand davon Vorteile hat.
Aber danke für die Antworten, ich behalte es dann für mich.