Miraishiki
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Beiträge von Miraishiki
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vor 29 Minuten schrieb RTS-Maximilian:
Mein Service Leiter meinte dass im Internet das Einstiegsgehalt zwischen 1800-2100€ liegt.
21.600 - 25.200 € jährlich.
Mal ehrlich, wenn schon solche Zahlen genannt werden, dann ist doch jede weitere Verhandlung vergebene Mühe.
Am Ende bieten die dir nach harter Verhandlung eben 28.000 Euro an, was für München und für deinen Tätigkeitsumfang immer noch lächerlich gering ist.
Schau dich nach einem Betrieb um der deine Arbeit wertschätzt und dich entsprechend entlohnt. -
1,2,3 kann man ausschließen.
Bleiben nur nur die Versionsverwaltung oder Konfigurationsverwaltung als mögliche Antwort übrig.
Da die Versionsverwaltung schon mehre Male in Zwischenprüfungen erwähnt wurde, tendiere ich eher zu dieser.
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vor 27 Minuten schrieb TheListener:
hast du vielleicht mit GB gerechnet
Genau das habe ich getan.
Ist die Lösung damit komplett falsch oder kann auch die Rechnung mit GB gewertet werden? -
Müsste bei Aufgabe 2.4 nicht theoretisch auch 174 richtig sein?
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Bei Aufgabe 4.2 ist Nr.3 richtig und Nr.4 eindeutig falsch.
Dass Gesellschafter nicht mit Ihrem Privatvermögen haften, ist schließlich Sinn und Zweck einer GmbH. -
vor 35 Minuten schrieb D-eath:
Ist es als FISI wirklich so schlimm, grundlegende Kenntnisse der Physik und Elektrotechnik zu haben?
Sicher nicht, aber an manchen Schulen ist es ein bisschen zu viel des Guten.
Ich verstehe zumindest nicht, weshalb wir damals in LF9 nur über Sinus/Kosinus und Schallwellen geredet haben.
Anstatt uns mal mit VOIP etc. zu beschäftigen. -
vor 3 Stunden schrieb kk17:
In vielen Firmen werden leider Festangestellte auch besser behandelt als Zeitarbeiter.
Es gibt tatsächlich Firmen in denen das anders ist?
Aber so oder so ist man als Leiharbeiter immer ein Angestellter zweiter Klasse, schon wegen dem doppelten Verwaltungsaufwand mit Leihfirma und eigentlichem Betrieb.
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Am 3.4.2018 um 18:41 schrieb Pcfan81:
Hallo. Soweit ich weiß bin ich doch als Epileptiker verpflichtet es als Arbeitnehmer zu sagen, oder? lt. Schwerbehinderten...
Du bist nicht dazu verpflichtet deine Schwerbehinderung selbst anzugeben, du darfst die Sache im Vorstellungsgespräch und auch danach verschweigen.
Eine andere Sache ist es, wenn der Arbeitgeber explizit fragt ob du einen Schwerbehindertenstatus besitzt.
In dem Fall ist es sehr umstritten, ob man wahrheitsgemäß antworten muss.
Auf jeden Fall muss man darauf aber nur mit Ja oder Nein antworten.
Du bist nicht dazu verpflichtet irgendwelche Details über die Behinderung preiszugeben.
Fragen in dieser Richtung sind nicht zulässig, sollte dir solch eine Frage gestellt werden, darfst du schweigen oder lügen.Am 3.4.2018 um 19:17 schrieb Pcfan81:Ja, einen Schwerbehindertenausweis habe ich (noch)... Mein Grad wurde von 50 auf 30 heruntergestuft... Weiss nicht, ob der Ausweis dann verfliegt, oder irgendwie ändert.
Eine Schwerbehindertenausweis kann man sich erst ab einem Grad von 50 ausstellen lassen.
Mit einem Grad von 30 kann man sich nur beim Arbeitgeber "mit einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen".
Ob dein alter Ausweis noch gültig ist, oder "verflogen" ist, kann dir wohl nur das zuständige Versorgungsamt beantworten.
Der "Wieviel verdient ihr" - Diskussionsthread
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben · Bearbeitet von Miraishiki
Für die angegebenen Tätigkeiten ist das Gehalt angemessen, meiner Meinung nach.
Das sind Tätigkeiten die die meisten Azubis bereits nach Ende des ersten Lehrjahres selbstständig durchführen können, wenn nicht sogar früher.
Lediglich der geringe Urlaub ist wirklich nicht ok.