Zum Inhalt springen

Miraishiki

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    60
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Miraishiki

  1. vor 29 Minuten schrieb RTS-Maximilian:

    Mein Service Leiter meinte dass im Internet das Einstiegsgehalt zwischen 1800-2100€ liegt. 

    21.600 - 25.200 € jährlich. 

    Mal ehrlich, wenn schon solche Zahlen genannt werden, dann ist doch jede weitere Verhandlung vergebene Mühe.
    Am Ende bieten die dir nach harter Verhandlung eben 28.000 Euro an, was für München und für deinen Tätigkeitsumfang immer noch lächerlich gering ist.
    Schau dich nach einem Betrieb um der deine Arbeit wertschätzt und dich entsprechend entlohnt.

  2. vor 35 Minuten schrieb D-eath:

    Ist es als FISI wirklich so schlimm, grundlegende Kenntnisse der Physik und Elektrotechnik zu haben?

    Sicher nicht, aber an manchen Schulen ist es ein bisschen zu viel des Guten.
    Ich verstehe zumindest nicht, weshalb wir damals in LF9 nur über Sinus/Kosinus und Schallwellen geredet haben.
    Anstatt uns mal mit VOIP etc. zu beschäftigen.

  3. vor 3 Stunden schrieb kk17:

     In vielen Firmen werden leider Festangestellte auch besser behandelt als Zeitarbeiter.

    Es gibt tatsächlich Firmen in denen das anders ist?

    Aber so oder so ist man als Leiharbeiter immer ein Angestellter zweiter Klasse, schon wegen dem doppelten Verwaltungsaufwand mit Leihfirma und eigentlichem Betrieb.

  4. Am 3.4.2018 um 18:41 schrieb Pcfan81:

    Hallo. Soweit ich weiß bin ich doch als Epileptiker verpflichtet es als Arbeitnehmer zu sagen, oder? lt. Schwerbehinderten...

    Du bist nicht dazu verpflichtet deine Schwerbehinderung selbst anzugeben, du darfst die Sache im Vorstellungsgespräch und auch danach verschweigen.

    Eine andere Sache ist es, wenn der Arbeitgeber explizit fragt ob du einen Schwerbehindertenstatus besitzt. 
    In dem Fall ist es sehr umstritten, ob man wahrheitsgemäß antworten muss.
    Auf jeden Fall muss man darauf aber nur mit Ja oder Nein antworten. 
    Du bist nicht dazu verpflichtet irgendwelche Details über die Behinderung preiszugeben.
    Fragen in dieser Richtung sind nicht zulässig, sollte dir solch eine Frage gestellt werden, darfst du schweigen oder lügen.

    Am 3.4.2018 um 19:17 schrieb Pcfan81:

    Ja, einen Schwerbehindertenausweis habe ich (noch)... Mein Grad wurde von 50 auf 30 heruntergestuft... Weiss nicht, ob der Ausweis dann verfliegt, oder irgendwie ändert.

    Eine Schwerbehindertenausweis kann man sich erst ab einem Grad von 50 ausstellen lassen.
    Mit einem Grad von 30 kann man sich nur beim Arbeitgeber "mit einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen".

    Ob dein alter Ausweis noch gültig ist, oder "verflogen" ist, kann dir wohl nur das zuständige Versorgungsamt beantworten.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...