Dem ist so. Nennt sich Rahmenlehrplan und findet sich hier in den Anhängen: http://www.gesetze-im-internet.de/itktausbv/
Nenn mir eine Aufgabe aus einer Abschlussprüfung die NICHT von der Ausbildungsverordnung und dem dort verankerten Rahmenlehrplan abgedeckt wurde.
Das ist nicht immer so! Und eigentlich auch eher eine Unsitte wenn man eine Ausbildung in einer Firma gemacht hat, übernommen wird und dann nochmal Probezeit hat (3 Jahre Ausbildung sollten ja wohl reichen). Aber wenn ich den Post richtig Verstanden habe vom TE, ist bei ihm genau der Fall das der AG seine Ausbildung als "Probezeit" gesehen hat und er direkt als Festangestellter ohne Probezeit übernommen wird.
Am besten mit dem Chef reden und schauen was sich da machen lässt, ich würde aber abraten mit der Begründung "Hab nur angenommen zur Sicherheit" zu kommen. Wenn der Chef sich Querstellt, entweder in den Sauren Apfel beißen und die Vertragsstrafe zahlen oder zum Anwalt gehen und sehen was der sagt. Vorsicht ohne Rechtsschutz kann das Teuer werden weil Arbeitsrecht immer am Gehalt festgemacht wird.
Hallo,
auf dieser Seite werden die Möglichkeiten recht gut erklärt: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-kuendigung-vor-arbeitsantritt-wirksam-oder-nicht_082667.html
Selbst hatte ich auch schon mal eine vergleichbare Situation bei einem Wechsel in ein anderes Arbeitsverhältnis erlebt:
Beide Seite hatten den Arbeitsvertrag unterschrieben und ich wollte aus persönlichen Gründen nicht in dem Unternehmen beginnen. Eine Strafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses existierte nicht, da ich einen solchen Vertrag schlicht und ergreifend nicht unterschreiben, bzw. entsprechend die Klausel herausstreichen lassen würde. Die Probezeit war sechs Monate.
Ein offenes Gespräch mit der Geschäftsleitung des neuen Unternehmens (wie schon von Exception angeregt) und ein entsprechender Auflösungsvertrag haben das Problem zufriedenstellen gelöst.
In meinem gesamten Berufsleben habe ich auch bislang noch kein Unternehmen erlebt, welches auf einen Antritt bestanden hätte, da man im Zweifelsfall direkt eine Kündigung des Arbeitnehmers am ersten Arbeitstag, ggf. auch schon vorher (sofern nicht vertraglich ausgeschlossen), kassiert und dann auch noch jemanden an der Backe hat, der ohnehin innerlich gekündigt hat, schlechte Stimmung unter den Kollegen verbreiten könnte und sich evtl. sogar noch jeweils unter sechs Wochen (für die Vermeidung von Krankengeld) mehrfach krankschreiben lässt...
Natürlich will ein Arbeitgeber den Aufwand der Personalgewinnung minimieren, bzw. ganz vermeiden, aber die Schattenseiten überwiegen halt in der Regel.