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hmaas

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Beiträge von hmaas

  1. Original geschrieben von tobixxx

    1200€ netto bekommen Industriekaufleute häufig auch.

    Wieso auch nicht? Hier erhalten Industriekaufleute genauso viel wie Fachinformatiker nach ihrer Ausbildung. Dies ist nach Tarifvertrag geregelt. Es wird nicht nach dem Abschluss bzw. der Wertigkeit des Abschluss (FIs sind hier nicht besser/wichtiger/höher angesehen als IKs), sondern um das was du tutst/arbeitest.

    Je mehr Eigenverantwortung / Eigenleistung / Entscheidungsgewalt du hast umso mehr wird dir auch gezahlt.

    Bist du ausgelernt, hast du hier wenig Eigenverantwortung und kaum Entscheidungsgewalt, womit dein Gehalt bei etwa 2000€ Brutto liegt. Mit der Zeit steigst du im Gehalt, weil deine Eigenverantwortung und Entscheidungsgewalt steigt. Hier zeigt sich auch der Unterschied zwischen Fi und IT. Der Fi kann zum Modulverantwortlichen, Teamleiter, Projektleiter, Bereichsleiter, Abteilungsleiter und zum European-IT-Leiter aufsteigen. Für jede Stufe die du hoch steigst steigt auch dein Gehalt. Als IK ist die Leiter sehr kurz und hart umkämpft (Sachbearbeiter, Bereichsleiter, Abteilungsleiter), dein Gehalt bleibt meist auf Anfangsnevau.

    Jeder fängt mal klein an. Wer gute Leistungen bringt, wächst auch, und verdient mehr.

    Aber manche wollens ja nicht hören

    Pönk

  2. Original geschrieben von Steffi23

    PS: Ach ja für die Grenze des Einkommens zählt Dein Jahresbruttoeinkommen !

    Um genau zusein zählt dein steuerliches Jahresbruttoeinkommen, dazu gehören unteranderem:

    - Deine Ausbildungsvergütung

    - Zinserträge, die über den Zinsfreibetrag gehen

    - Halb-/Vollweisenrenten

    - Kapitalerträge: z.B. Mieteinnahmen, Aktienausschüttungen

    Gruß Pönk

  3. Original geschrieben von FinalFantasy

    schon, aber dann komm ich ja in der Firma wieder nicht an den dritten Account ran. Und ich will ja auch in der Firma meine privaten Mails bekommen!

    Drum will ich sie ja synchronisieren, und nicht nur beide auf einem Dritten sammeln

    Leite deine privaten web.de-mails an deine Firma.

    Von der Firma aus alle an den dritten Account.

    In der Fima nutzt du nur den Firmenpostkasten,

    zu Hause den dritten.

    Somit währen deine Bedingungen erfüllt.

    Gruß Pönk

  4. Original geschrieben von worti

    Ich möchte dieses Gerät nun geegn einen angemessenen PC, P4 / 512MB, SCSI-RAID System ersetzen und dort erneut einen NT-4 SErver als PDC installieren und dann Exchange 5.5 Dienste einrichten.

    Ist die Hardware schon vorhanden, oder musst/kannst du Angebote einhohlen, bewerten und aussuchen?

    Natürlich würde ich gerne 2000 Server nehmen, ...

    Kannst du begründen warum win2000serv. wieso nicht win2003serv oder doch Linux.

    Wenn du die Hardware und Software gestellt bekommst, und du dich nur noch die Dialoginstallation klicken willst:

    -> hat wenig mit einem Abschlussprojekt gemein, da du nicht zeigen sollst, wie gut du "Dialoge klickst"

    Wenn du die Hardware/Software selber evaluieren kannst:

    -> kann man zu einem guten Projekt ausbauen.

    Wie oben beschrieben:

    - Angebote reinhohlen, berwerten, aussuchen.

    - Vorteile/Nachteile der verschiedenen Betriebssysteme herraus arbeiten, mit Soll-Konzept vergleichen und auswählen.

    Du musst deine Entscheidungen fundiert begründen können.

    Wie ist es mit Datenübernahme von Alt nach Neu?

    Gruß Pönk

  5. Original geschrieben von RockyIII

    Ich dachte halt nur, weil "Damen und Herren" ist ja Mehrzahl und wenn ich dann schreibe "Ich freue mich, wenn Sie mir die ..." dann ist ja nur eine einzelne Person gemeint. Oder "in Ihrem Unternehmen"

    Da SIE/IHREM für singular sowie plural verwendet wird, hättest du dir die Antwort auf deine Frage selber geben können. Da Deutsch nicht deine Muttersprache ist, verstehe ich deine Frage aber schon.

    Pönk

  6. Original geschrieben von Rapid80

    Ist man automatisch für die nächste Prüfung angemeldet, oder muß man sich neu anmelden?

    aus dem BBiG hier zu finden

    § 14 Beendigung

    (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

    (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.

    (3) Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

    Wenn du nicht bestehst, musst du nach §14(3) eine Verlängerung bei dem Ausbildenen beantragen, da sonst deine Ausbildungs nach §14(1) mit dem im Ausbildungsvertrag genanten Datum endet. Die Verlängerung wird an die IHK weitergereicht (Eintragung der Änderung des Vertrags) und die lädt dich dann zur nächst möglichen Prüfung ein.

    Du must aber nicht zwingend beide Teile (A/B) wiederhohlen. Wenn du z.B. im Teil A durchfällst wird auch nur Teil A wiederholt.

    Gruß Pönk

  7. Original geschrieben von daredevil

    Jein. Mir wurde von der IHK gesagt, das man die Ausbildung auch ohne Betrieb zu Ende machen kann... Das Projekt muß man dann zu Hause machen.

    Original geschrieben von Sandrin

    ... braucht man einen Betrieb, in dem man es durchführen kann. Da es lt. Prüfungsordnung ein reales Projekt sein muss , dass dem Betrieb von Nutzen ist, ...

    Hi,

    bei mir in der Klasse ist jemandem gekündigt worden. Er ist zum Arbeitsamt getapert hat eine Ich-AG aufgemacht. Er darf von IHK-Seite auch an der Prüfung Sommer 04 teilnehmen. Er hat seinen eigenen Betrieb um sein Projekt zumachen und dort auch die möglichkeit einen realen Kundenauftrag zubearbeiten.

    Persöhnlich finde ich solche Konstruckte (Ich-bilde-mich-selber-aus) zwar mehr als dubios, aber der IHK-Aachen scheints zugefallen.

    Gruß Pönk

  8. Hi,

    erstelle hier gerade eine Präsentation in PowerPoint. In diese sollen verschiedene Bilder (Fotos + Diagramme) eingebunden werden.

    Die Präsentation soll zum einen auf einem Beamer laufen, gleichzeitig aber auch über Mail versandt werden. Hier sind wir bei meinem Problem:

    Wie weit kann ich die Bilder für den Mailversandt kommpriemieren, ohne die Qualität für den Beamer zu verlieren. Hat da jemand Erfahrungswerte?

    Vielen Dank im Vorraus

    Gruß Pönk

  9. Original geschrieben von Milhouse2k

    ... und könnte ab 02.01.03 bei einer anderen Firma arbeiten.

    Zeitvertrag oder Festanstellung?

    Schon unterschrieben?

    Weiss die neue Firma, das du einen Einberufungsbescheid hast?

    Wenn du einen unbefristen Vertrag bekommst/hast, fang am 01/01 an zu arbeiten, geh ab 01/02 zum Bund, nach dem Bund kannst du auf die Stelle zurück.

    Wenn befristet, versuch die Einberufung vorziehen zulassen auf den 01/01 und mit der neuen Firma einen Vertrag zuvereinbaren, der einen Monat vor Entlassungsdatum liegt. Du kannst so versuchen bis zu 30 Tage Sonderurlaub durch zu kriegen, somit verkürzt sich deine Dienstzeit. (klappt aber nicht immer, und Firma muss dir ein Schreiben ausstellen, das man dich genau ab diesem Monat braucht, weil z.B. großes Prjekt ansteht etc.)

    Gruß Pönk.

  10. Hi,

    ich habe meinen Zivildienst ebenfalls in der Verwaltung vor dem Computer abgeleistet.

    Es gibt da aber einige Kriterien die du beachten musst:

    - T3 oder schlechter bei der Musterung

    - Zum Vorschlag auf Einberufung muss ein ärtzliches Atest bei gelegt werden, welches dir bescheinigt, nicht schwer heben und nicht längere Zeit stehend Arbeiten zu dürfen

    - Die ärtzlichen Untersuchung bei Dienstantritt muss die Diagnose wieder bescheinigen

    Wenn all das erfüllt ist, darfst du in die Verwaltung, ein Punkt nicht erfüllt, darfst du nicht in die Verwaltung (wobei EDV hier unter Verwaltung fällt)

    Das ganze Stand 99.

    Es soll auch Einrichtungen geben die sich nicht ganz an diese Vorgaben halten. Du bist laut Einberufung z.B. in der Pflege, in wirklichkeit aber in der EDV beschäfftigt. Ich kenne auch ehem. Zivis die sowas gemacht haben. Kann aber nur von solchen dubiosen Lösung abraten. Wenns raus kommt ist erstens die Dienststelle dran und wenn du Pech hast, wird dir die Dienstzeit nicht angerechnet und du kannst in einer neuen Stelle noch mal von Anfang an ran. (Auch hier kenn ich einen Fall)

    Pönk

  11. Hi,

    Original geschrieben von Klopfer

    Bitte klärt mich auf, am besten mit Links zu gesetzestexten...

    Hier der Link zum

    Berufsbildungsgesetz. Interessant für dich §7.

    hier der Link zum

    Jugendarbeitsschutzgesetz. Interessant für dich §9. (Gilt nur für <18jährige.)

    (Bei den Pausenregelungen müssen wir uns "Erwachsene" auch nach den "Kleinen"...)

    Ist das eine Betriebsvereinbarung oder wird das nur so gehandhabt?

    Unterliegt der Betrieb einem Tarifvertrag? (z.B. verdi hat die Berufschulzeit dort gereglt)

    Bei uns richten die sich hier nach:

    §9(2)3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen

    Haben wir weniger gearbeitet, als die 7,5 Stunden müssen wir die Diefferrenz nacharbeiten. Fahrtzeiten werden nicht angerechnet.

    Ist im allgemeinen ein schwieriges Thema.

    Griß pönk

  12. Original geschrieben von The_red_one

    Geht schon!

    Ich /Wir haben Telefonie bei der Telekom, und unsere DSL-Flat bei vr-web .

    Um Missverständnissen vorzubeugen:

    - T-Com stellt Telefon-Anschluss (Die haben ein Kabel bei euch ins Haus gelegt)

    - VR-WEB stellt DSL-Anschluss (Die haben ein extra Kabel ins Haus gelegt)

    oder

    - T-Com stellt Telefon- & DSL-Anschluss (Ein Kabel für beides)

    - VR-Web ist Provider und nutz den T-Com-DSL-Anschluß

    Pönk

  13. Original geschrieben von Sven Eichler

    Noch eine reine und vermutlich echt peinliche Verständnissfrage: Wenn ich den Provider wechsle, dann muss ich bei der Telekom trotz Allem DSL bereitstellen lassen und den moantlichen Betrag als Grundgebühr bezahlen, oder?

    Du kannst auch zu einem anderen Telefon-Anbieter wechseln, also Telefon + DSL. Nur DSL geht leider nicht. Arcor bietet dir z.B. ISDN + DSL-FR günstiger als die T-Com an. Leider sind die nicht überall verfügbar.

    Gruß Pönk

  14. Hi,

    1) mal zu der Einberufung:

    Du bekommst irgendwann so eine "Ankündigung zur Heranziehung" in der du aufgeforderst wirst dir eine Zivi-Stelle zusuchen (denke die hast du bekommen)

    Du begibst dich dann auf die Suche nach solch einer. Findest du eine Zivildienststelle die dich auch nehmen würde, wird eine sogenanter "Vorschlag auf Einberufung" ausgefüllt. Hier wird auch der gewünschte Antritstag eingetragen. (Dem muss nicht entsprochen werden) Die Bearbeitung des Vorschlags dauert etwa 6-8 Wochen, wenn es keine Einsprüche von Seiten des B.f.d.Z. gibt, bekommst du deine Einberufung.

    2)Zur Stellensuche

    Es gibt so genannte "Verwaltungsstellen für den Zivildienst". Eine Art "Aussenstelle" für das Bundesamt f.d. Zivildienst, die auf Verbandsebene (DRK, Malteser Hilfsdienst, Kirche, etc) angesiedelt sind. Diese haben einen Überblick über alle Zivi-Stellen in ihrem Verband und können auch Listen ausgeben, die auf Antrittstermin, Tätigkeitschlüssel eingegrenzt werden. Eine Liste dieser Verwaltungsstellen sollte der "Ankündigung zur Heranziehung" beiliegen. Wende dich an diese Stellen und du wirst dich wundern wieviele Stellen es gibt.

    3) Zur Zwangszuweisung:

    Es sind nur etwa 3% aller Zivildienstplätze zuweisungsfähig. Soll heißen das B.f.d.Z. kann nur über ~3000 Stellen frei verfügen. So schnell wird man also nicht zu gewiesen.

    Gruß Pönk

  15. Original geschrieben von Milhouse2k

    - Aktive kieferorthopädische Behandlung (Zahnspange)

    - Zahnspangen sind ein "Verletzungsriskio", da lose z.B. leicht verschluck werden könnten und an den festen "Ketten" über den Zähnen reibt sich die Lippe schnell mal wund. Diesem Riskio sollst/darfst du nicht ausgestzt werden, somit stuft man dich "schlechter" ein. (Auch eine Ansetztung einer nachmusterung ist möglich, wenn bei der Musterung festgestellt wird, dass die Spange in den nächsten Monaten entfernt wird)

    Dein "Implantat" fällt wohl nicht darunter, da du dich nicht daran verletzten kannst.

    Pönk

  16. Original geschrieben von Danny De Vito

    ..., aber muß man da nit irgendwas vorweisen?!? Alter, Kredit Karte, oder sowas??

    - Führerschein mindestens 1 Jahr, ab Gruppe 6 mindestens 3 Jahre. (Porsche = Gruppe 7)

    - Die Vorauszahlung ab Gruppe 6 mit Kreditkarte

    zu empfehlen ist die Zusatzversicherung um die Selbstbeteiligung beim Schadensfall von 1600€ auf 511€ zudrücken.

    Gruß Pönk

  17. Wir bitten Sie, zu diesem Gespräch einen beliebigen persönlichen Gegenstand mitzubringen, der uns einen Einblick in Ihre Interessen, Hobbies etc. gibt. Anhand dieses Gegenstands geben wir Ihnen die Gelegenheit, sich eingangs in ca. 3 Minuten vorzustellen.

    Hi,

    der Streetball passt doch sehr gut. :)

    Ich würde allerdings zu Hause den "Vortrag" einmal mit der Stopuhr ausprobieren/üben. Man vertut sich sehr leicht wie schwer es ist drei Minuten zu füllen/nicht zu überschreiten.

    Gruß Pönk

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